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Betriebliche Altersvorsorge

Der Ratgeber für Ihre betriebliche Altersvorsorge - inkl. Testergebnissen aus 2024 und Tarif-Vergleich
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht Arbeitnehmern, eine zusätzliche Altersrente über den Arbeitgeber aufzubauen.
  • In einigen Fällen zahlt der Arbeitgeber diese allein. Häufiger investiert der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür einen Zuschuss.
  • Dies nennt man auch Entgelt­umwandlung. Arbeitnehmer haben darauf ein Anrecht.
  • Arbeitgeber haben bei der bAV einige Gestaltungsmöglichkeiten. Ein gut ausgearbeitetes Konzept hilft, Verwaltungsaufwand zu sparen.
  • Für Angestellte lohnt sich die bAV vor allem dann, wenn sich der Arbeitgeber über sein Soll hinaus beteiligt.

Was ist die betrieb­liche Alters­vorsorge? 

Dass die gesetzliche Rente in den allermeisten Fällen nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu halten, ist allgemein bekannt. Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente liegt aktuell nur noch bei 48 %. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer im Alter nur mit 48 % ihres vorherigen Einkommens rechnen können. Um privat für das Alter vorzusorgen und die Finanzierungslücke auszugleichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die staatlich gefördert wird.

Die betriebliche Altersvorsorge im Vergleich

Allgemein spricht man von den drei Säulen der Altersvorsorge. Neben der Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung, in der die meisten Menschen pflichtversichert sind, sind als freiwillige Ergänzungen die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge vorgesehen.

Säule 1:
Gesetz­liche Rente
Säule 2:
Betrieb­liche Alters­vorsorge
Säule 3:
Private Vorsorge
  • Haupt­standbein der Alters­rente
  • Für Arbeit­nehmer
  • Für Beamte (als Beamten­versorgung)
  • Arbeit­geber wählt Durch­führungs­weg
  • staatlich und von Arbeitgeber­seite gefördert
  • Riester-Rente (staatl. gefördert)
  • Rürup-Rente/Basisrente (staatl. gefördert)
  • Private Renten­versiche­rungen
  • Immobilien
  • Aktien, Fonds­sparpläne etc.

Was lohnt sich mehr: Riester-Rente oder Betriebsrente?

Dies ist eine Frage, auf welche die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Welche Absicherungsform im Einzelfall die beste ist, hängt von den individuellen Umständen ab. So kann sich beispielsweise die Riester-Rente für Familien besonders lohnen, da man von Kinderzulagen profitiert. Zudem wird bei diesem Modell die gesetzliche Rente nicht reduziert, wie es durch die Entgeltumwandlung geschieht. Die betriebliche Altersvorsorge kann sich jedoch trotzdem mehr lohnen, nämlich dann, wenn der Arbeitgeber eine gute zusätzliche Förderung bietet.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Es gibt sechs verschiedene Wege für Unternehmen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. In fünf der sechs Fälle haftet der Arbeitgeber dafür, dass die versprochene Höhe der Rente am Ende auch wirklich ausbezahlt werden kann. Dies gilt auch, wenn mit einem externen Versicherer zusammengearbeitet wird.

Die betriebliche Altersvorsorge kann unterschiedlich finanziert sein. Einerseits steht die komplette Finanzierung durch die Arbeitgeber, andererseits trägt der Arbeitnehmer die Kosten allein. Dazwischen gibt es viele mögliche Konstellationen, bei denen beide einen Anteil tragen. 

Arbeitgeber bestimmen Durch­führungs­weg

Jedes Unternehmen kann selbst entscheiden, wie die Finanzierung der bAV geregelt werden soll. Bietet ein Arbeitgeber von sich aus nichts an, haben Arbeitnehmer das Recht darauf, dass der Arbeitgeber eine Direktversicherung für sie abschließt, in die sie dann per Entgeltumwandlung einzahlen.

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Finanzierungsformen der betrieblichen Altersvorsorge

Arbeitgeber­finanzierte bAV

Diese Version der betrieblichen Altersvorsorge war vor allem früher verbreitet, inzwischen findet man diese nicht mehr so häufig. Der Arbeitgeber zahlt dabei die Beiträge für die Altersvorsorge allein. Je nach Unternehmen werden verschiedene Leistungen garantiert, z.B. ein bestimmter Rentenbetrag pro Jahr Betriebs­zugehörig­keit. Die arbeitgeberfinanzierte bAV ist besonders vorteilhaft für Arbeitnehmer, da diese bei dieser Finanzierungsform nichts bezahlen müssen und trotzdem eine Aufstockung ihrer Altersrente erhalten. Dies ist oft in Betriebs­verein­barungen geregelt.

Arbeitnehmer­finanzierte bAV

Theoretisch kann auch der Arbeitnehmer allein in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dies ist mit der Entgeltumwandlung möglich, bei der er einen Teil seines Gehalts z.B. in eine Direktversicherung einzahlt. Früher war der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten – seit 2022 ist dies jedoch der Fall. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer eine Direktversicherung privat weiterführen, z.B. nachdem sie den Arbeitgeber gewechselt haben.

Mischform

Am häufigsten ist eine Kombination aus den beiden vorher vorgestellten Modellen: sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen einen Teil in die bAV ein. Dies kann von Seiten des Arbeitgebers ein fester Betrag oder ein prozentualer Zuschuss sein. Da bei der Entgelt­umwandlung auch der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart, kann er diesen eingesparten Betrag als Zuschuss wieder seinen Arbeitnehmern zugute kommen lassen. Seit das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) 2018 in Kraft trat, ist ein Zuschuss von 15% sogar Pflicht, wenn der Arbeitgeber Sozial­abgaben spart. Dies gilt für Neuverträge seit 2019 und für ältere Verträge seit 2022.

 

Rechenbeispiel

Gehalt regulärGehalt mit bAV
Einkommen (brutto)3.000 €3.000 €
Entgelt­umwandlung0 €100 €
Steuer- und abgaben­pflichtiges Brutto­einkommen3.000 €2.900 €
Steuern*464,95 €436,42 €
Sozial­abgaben*600,75 €580,73 €
Einkommen (netto)1.934,30 €1.882,85 €

*Angaben berechnet für eine 30-jährige unverheiratete Person ohne Kinder.

Gesamt­sparbeitrag (inkl. 15 € Zuschuss des Arbeit­gebers)115 â‚¬
davon Steuer­ersparnis28,53 â‚¬
davon Sozial­abgaben­ersparnis20,02 â‚¬
Abzug vom Nettogehalt51,45 â‚¬

So fließen in die Betriebsrente unseres Angestellten monatlich 115 Euro, während nur 51,45 Euro vom Nettogehalt abgezogen werden.

Steigende Renditechancen bei gleichbleibender Sicherheit

Es gibt auch die Möglichkeit, einen ETF-Sparplan in die betriebliche Altersvorsorge zu integrieren. Dabei wird ein Teil der Einzahlungen (in der Regel 50-70 Prozent) in ETFs investiert, während der Rest in den festverzinsten Deckungsstock fließt. Diese Variante lohnt sich für Arbeitnehmer besonders, da durch die Anlage am Kapitalmarkt eine deutlich höhere Performance von über 30 Prozent möglich ist. Wie das Ganze funktioniert sowie detaillierte Rechenbeispiele finden Sie auf unserer Seite zum Thema auf unserer Hauptwebseite transparent-beraten.de:

ETF-Sparpläne in bAV integrieren: Darum lohnt es sich

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Durchführungswege

Direktversicherung

Dies ist der am häufigsten gewählte Durchführungsweg und eine für den Arbeitgeber vergleichsweise komfortable Variante. Auch kleine Firmen können diese problemlos anbieten. Der Arbeitgeber arbeitet dabei mit einem Versicherer zusammen, der ein Produkt für die bAV anbietet, z.B. der Allianz oder Swiss Life.

… mehr zur Direktversicherung

Pensionskasse

Diese Variante wird häufig von tarifgebundenen Firmen genutzt. Oft gibt es Pensionskassen für ganze Branchen, wie z.B. die Baubranche oder die Finanzbranche. Sonst funktioniert dieses Modell genauso wie bei der Direktversicherung.

… mehr zur Pensionskasse

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind versicherungsähnliche Versorgungseinrichtungen, die es oft bei großen Unternehmen gibt. Sie verwalten das für die Altersvorsorge der Mitarbeiter eingezahlte Geld und legen es an, oft mit einem größeren Aktienanteil als bei anderen Formen.

… mehr zum Pensionsfonds

Unterstützungskasse

Große Unternehmen haben oft eigene Unterstützungskassen, die sich um die Anlage des eingezahlten Geldes kümmern. Die Beiträge können komplett vom Arbeitgeber gezahlt werden, aus der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer kommen oder kombiniert werden.

… mehr zur Unterstützungskasse

Direktzusage (oder Pensionszusage)

Dieser Durchführungsweg ist eine Variante, bei der der Arbeitgeber die Beiträge zur bAV komplett selbst finanziert. Er kann die Beiträge anlegen wie er möchte und muss seinen Mitarbeitern im Gegenzug eine Zusage machen – entweder über eine bestimmte Rentenhöhe oder eine garantierte Verzinsung. Dies findet man oft bei größeren Unternehmen.

… mehr zur Direktzusage

Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell, auch Zielrente oder Nahles-Rente genannt, ist ein neues Modell, bei dem die Arbeitgeber keine Rentengarantie mehr abgeben müssen. Sie müssen lediglich den Erhalt der eingezahlten Beiträge garantieren. Dies hat den Vorteil erhöhter Flexibilität bei der Anlage und ist vor allem für tarifgebundene Betriebe gedacht. Noch wird dieses Modell in der Praxis allerdings nicht umgesetzt.

… mehr zum Sozialpartnermodell


Leistungen der betrieb­lichen Alters­vorsorge

Für Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, einfach und unkompliziert Geld fürs Alter zurückzulegen und dabei von Steuerersparnissen zu profitieren. Am meisten lohnt sich für diese die bAV, wenn der Arbeitgeber sogar mehr als seinen Pflichtanteil von 15 % dazugibt, beispielsweise 20 oder 30 %. 

Im Alter erhält man dann eine Betriebsrente ausgezahlt, die die gesetzliche Rente ergänzt. Je nach Arbeitgeber, Durchführungsweg und Anbieter sind über die bAV auch noch weitere Leistungen möglich, wie z. B. eine Hinterbliebenenrente oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber lohnt sich die bAV ebenfalls, denn er spart dadurch Sozialabgaben. Zudem bietet sich so eine Möglichkeit, den Mitarbeitern einen Mehrwert zu bieten, was die Mitarbeiterbindung stärkt und besonders von Vorteil ist, wenn in der Branche Fachkräftemangel herrscht. 

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Kosten der betrieb­lichen Alters­vorsorge

Unsere Beratung ist für Sie prinzipiell kostenlos. Arbeitnehmer können wir nur allgemein zum Thema Altersvorsorge beraten, denn die Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge liegt in den Händen der Arbeitgeber. Für Arbeitgeber hängen die Kosten immer davon ab, welches Modell der betrieblichen Altersvorsorge gewählt wird und wie viel Beratungs- und Optimierungsbedarf in der Firma besteht.

Für Arbeitnehmer

Die Kosten der bAV hängen natürlich in erster Linie davon ab, wie viel man monatlich sparen möchte. Dies sollte man sich je nach den eigenen Gegebenheiten wie Gehalt, Alter und gewünschter Altersrente genau überlegen. Zudem können weitere Kosten anfallen, je nach Durchführungsweg. Hierzu zählen z. B. Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren. Auch die Mitnahme von Verträgen zu einem neuen Anbieter kostet meistens extra.

Für Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber hängen die Kosten der bAV ganz davon ab, was er seinen Beschäftigten bieten möchte, z. B. welche Zuschüsse er gewähren möchte. Bei einem Durchführungsweg mit Entgeltumwandlung spart er in den meisten Fällen selbst Sozialabgaben ein. Es müssen jedoch natürlich je nach Größe des Unternehmens für die Verwaltung der bAV-Verträge entsprechende Ressourcen eingeplant werden. Die Kosten eines übergreifenden bAV-Konzeptes richten sich nach dem Umfang des Projektes und dem Beratungsbedarf, zum Beispiel können separate Kosten für Rechtsberatung anfallen, wenn diese benötigt wird. Sehr gerne stehen unsere Experten Ihnen hierbei zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich betriebliche Altersvorsorge.

Experten-Tipp:

Wie viel kann jeden Monat abgabenfrei in die bAV investiert werden?

Ein Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ist sozialabgabenfrei. Dies entspricht 302 € im Monat (im Jahr 2024). Der Betrag steigt jedes Jahr mit der Beitragsbemessungsgrenze an. Steuerfrei sind sogar bis zu 8 %, also ein Betrag von 604 € im Monat.

Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

Vorteile

  • Mitarbeiterzufriedenheit wird erhöht: Durch eine gut organisierte bAV mit echtem Mehrwert für die Angestellten schaffen Unternehmen es, die Treue ihrer Mitarbeiter zum Unternehmen zu stärken und Fluktuation zu senken.
  • Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern: In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, Arbeitnehmern attraktive Angebote zu machen, die das Unternehmen als Arbeitgeber interessant machen. Eine bAV kann hierfür ein starkes Argument sein.
  • Einsparungen: Nutzen Angestellte die Entgeltumwandlung, spart im Regelfall auch der Arbeitgeber Sozialabgaben ein. Arbeitgeberfinanzierte bAV-Beiträge zählen als Betriebsausgaben und mindern die Steuerbelastung.
  • Entscheidungsfreiheit: Als Arbeitgeber verfügt man über das Recht, zu bestimmen, in welcher Form es die betriebliche Altersvorsorge in der Firma geben soll. 
  • Bilanzneutralität: Je nach Durchführungsweg muss sich die betriebliche Altersvorsorge nicht auf die Bilanz auswirken.
  • Profitieren von Gruppentarifen: Je nach Größe des Unternehmens können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vergünstigte Gruppentarife nutzen. Dies bringt Arbeitnehmern verbesserte Leistungen und dem Unternehmen weniger Verwaltungsaufwand.
  • Altersvorsorge für Geschäftsführer: Diese ist oft schwierig umzusetzen, kann aber mit der betrieblichen Altersvorsorge problemlos angeboten werden (am besten eignen sich dafür die Umsetzungswege Direktzusage und Unterstützungskasse).
  • Soziale Verantwortung: Mit einer bAV nehmen Arbeitgeber ihre soziale Verantwortung wahr und bieten ihren Angestellten langfristig einen Vorteil, von dem diese auch im Alter, nach ihrer Zeit beim Unternehmen, noch etwas haben.

Nachteile

  • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Für die Verwaltung der bAV müssen im Unternehmen zumindest in einem geringen Rahmen Ressourcen aufgebracht werden. Zudem ist die Ausarbeitung eines Konzepts nötig, denn wenn jeder Direktversicherungsvertrag angenommen wird, den unterschiedliche Mitarbeiter mitbringen, entsteht mit der Zeit ein unübersehbares Chaos.  
  • Wenn das Thema bAV im Unternehmen jedoch von vornherein proaktiv angegangen wird, überwiegen deutlich die Vorteile, denn die Kosten für Unternehmen sind überschaubar. 

Arbeitgeber haben keine Pflicht, betriebliche Altersvorsorge anzubieten

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Anbieten einer betrieblichen Altersvorsorge besteht nicht. Dieser hat auch keine Pflicht, seine Beschäftigten darüber zu informieren. Ausnahme: Wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht. Dann kann eine solche Pflicht durchaus gegeben sein.

Zudem besteht seit 2002 ein Recht der Arbeitnehmer auf Sparen für die Rente durch Entgeltumwandlung. Das heißt in der Praxis: Arbeitnehmer können an ihren Arbeitgeber herantreten und verlangen, dass der Arbeitgeber ihm dies ermöglicht, beispielsweise mit einer Direktversicherung.

Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Absicherung im Alter: Die Betriebsrente ist eine unkomplizierte Art und Weise, sich eine dringend benötigte Zusatzabsicherung für das Alter aufzubauen. Sie wird immer stärker vom Staat gefördert und bringt für Arbeitnehmer fast keinen Verwaltungsaufwand mit sich.
  • Einsparung von Steuern und Sozialabgaben: Während der Einzahlungsphase spart man als Arbeitnehmer einiges an Steuern und Sozialabgaben, sodass wesentlich mehr in die Rente fließt, als man vom Nettogehalt abgezogen bekommt. Zwar müssen bei Auszahlung der Betriebsrente im Alter Abgaben bezahlt werden, aber der Steuersatz ist dann deutlich niedriger als während der Arbeitszeit.
  • Arbeitgeber zahlt mit: Arbeitgeber sind spätestens seit 2022 verpflichtet, sich mit min. 15 % an der Beitragszahlung der Arbeitnehmer zu beteiligen. 
  • Sinnvoll auch für Geringverdiener: Auch wenn im Alter Grundsicherung bezogen werden muss, kann sich die Betriebsrente lohnen, denn seit 2018 gelten Freibeträge, die nicht auf das Einkommen angerechnet werden.
  • Flexibilität bei Jobwechsel: Bei vielen Durchführungswegen kann die bAV von einem zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen, privat weitergeführt oder stillgelegt werden.
  • Insolvenzsicherung: Die Betriebsrente ist in der Regel auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher. Je nach Durchführungsweg springt hier der Pensionssicherungsverein ein.
  • Zusatzleistungen: Manche Arbeitgeber bieten über die bAV hinaus noch weitere Leistungen an, wie z.B. eine Berufs­unfähig­keits­zusatz­versiche­rung. Diese kann sich über diesen Weg lohnen, da man oft von vereinfachten Gesundheitsfragen profitieren kann. 

Nachteile

  • Nachgelagerte Besteuerung: Im Alter müssen auf die Betriebsrente Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden – und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Darum ist es von Vorteil, sich genau durchzurechnen, ob sich die bAV im individuellen Fall lohnt. Seit 2018 gibt es jedoch Freibeträge, bis zu denen keine Abgaben fällig werden.
  • Einmalauszahlung lohnt sich kaum: Bei vielen Modellen kann man sich zu Beginn der Altersrente das angesparte Kapital auch als Einmalzahlung auszahlen lassen. Dies lohnt sich jedoch wegen der anfallenden Abgaben in den allermeisten Fällen kaum.
  • Weniger gesetzliche Rente durch niedrigeres Bruttogehalt: Durch die Entgeltumwandlung sinken die Sozialabgaben, was auch dazu führt, dass Leistungen wie die gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld oder Elterngeld sinken. Auch dies sollte in die individuelle Kalkulation mit einbezogen werden.
  • Arbeitgeberzuschüsse erst nach mehrjähriger Betriebs­zugehörig­keit: Bei einem Jobwechsel nach weniger als drei Jahren im Unternehmen hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Arbeitgeberzuschüsse. Diese können ggf. nicht mitgenommen werden.
  • Je nach Durchführungsweg wenig Flexibilität: Bei manchen Durchführungswegen kann es schwierig sein, die Betriebsrente nach einem Arbeitgeberwechsel von diesem weiterführen zu lassen. Zudem ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge sehr schwierig.
  • Kosten bei Ãœbertragung nach Jobwechsel: Die Ãœbertragung des angesparten Vermögens von einem Direktversicherungsvertrag zu einem anderen kostet in den meisten Fällen Gebühren, die von vielen Versicherern nicht transparent gemacht werden.
  • Kaum Wahlmöglichkeiten: Da der Arbeitgeber den Durchführungsweg bestimmt, können Arbeitnehmer sich die Ausgestaltung ihrer bAV in den allermeisten Fällen nicht aussuchen.

Was ist neu seit 2018?

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 verbesserten die Gesetzgeber einiges für Verbraucher. Seitdem gilt unter anderem:

  • Verpflichtender Zuschuss von 15% vom Arbeitgeber (für Altverträge seit 2022, Neuverträge seit 2019)
  • Steuerbefreite Einzahlungen bis zu einem Betrag von 8% der Beitragsbemessungsgrenze
  • Sozialabgabenbefreite Einzahlungen bis zu einem Betrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze
  • Begrenzung der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung
  • Schaffung des Durchführungswegs Sozialpartnermodell

Ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Für Arbeitnehmer

Wie sinnvoll eine betriebliche Altersvorsorge ist, hängt im Wesentlichen von den Angeboten des Arbeitgebers und der persönlichen Situation ab. Bietet der Arbeitgeber eine von ihm allein finanzierte Altersvorsorge an, sollte man dies auf jeden Fall mitnehmen. Gewährt er lediglich einen Zuschuss, dann sollte dieser idealerweise bei zwischen 20 und 30 % liegen – ob sich die bAV lohnt, muss aber immer in jedem Einzelfall individuell betrachtet werden. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist sehr wichtig, da die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Verfügt man über keine weiteren privaten Absicherungen, kann die betriebliche Altersvorsorge eine sinnvolle Möglichkeit sein. Zudem lohnt sie sich besonders für Geringverdiener, denn die Betriebsrente wird im Alter nicht voll auf die Grundsicherung angerechnet.

Experten-Tipp:

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer?

Als Faustregel gilt: Die bAV lohnt sich dann, wenn die Ersparnis bei den Beiträgen höher ist als die Abgabenlast im Alter. Das ist dann gegeben, wenn nach Abzug der Kosten entweder eine hohe Verzinsung zu erwarten ist, oder der Arbeitgeber einen Zuschuss von über 20% zahlt.

Für Arbeitgeber

Eine explizite Pflicht, eine bAV anzubieten, gibt es für Arbeitgeber zwar nicht. Arbeitnehmer haben jedoch ein Recht auf das Sparen per Entgeltumwandlung, sodass der Arbeitgeber, sofern er keine eigene Lösung anbietet, mit dem leben muss, was der Arbeitnehmer als Vertrag mitbringt. Insofern ist es für Unternehmen eine gute Idee, selbst aktiv zu werden und ein Konzept für die bAV im eigenen Haus festzulegen, um Verwaltungsaufwand zu sparen. Zudem ist die betriebliche Altersvorsorge eine hervorragende Möglichkeit, gesetzlichen und sozialen Pflichten nachzukommen und gleichzeitig etwas für die Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt zu tun.

Erklärvideo: Das müssen Arbeitgeber über die bAV wissen

Experten-Tipp:

Tipps für Arbeitgeber

Arbeitgeber haben einige Gestaltungsmöglichkeiten, in welcher Form sie eine bAV in ihrem Betrieb anbieten möchten. Dazu zählen:

  • Wahl des Durchführungswegs
  • Wahl des Produktgebers und Tarifs
  • Umfang der Förderung
  • Zusatzleistungen (z.B. zum Thema Krankenversicherung oder Berufs­unfähig­keits­versiche­rung)

Generell ist es als Arbeitgeber wichtig, ein Konzept für die bAV zu haben. Denn der Arbeitgeber haftet für alles, was mit der Betriebsrente zu tun hat – deshalb ist es für ihn nicht ratsam, die Arbeitnehmer selbst ihre Versicherung wählen zu lassen. Denn so geht Kontrolle verloren. Zudem steigt der Verwaltungsaufwand immens. Ein gut ausgearbeitetes Konzept mit attraktiver Förderung für die Mitarbeiter stärkt dagegen die Positionierung des Unternehmens am Arbeitsmarkt und stützt die Mitarbeiterbindung.

Betrieb­liche Alters­vorsorge: Test und Vergleich

Aussagekräftige Tests und Vergleiche zum Thema betriebliche Altersvorsorge gibt es aus der Natur der Sache heraus nur für den Bereich der Direktversicherungen, da alle anderen Durchführungswege zu individuell sind. Hierzu hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) einen ausführlichen Test veröffentlicht. Das Analysehaus ServiceValue führte außerdem eine Untersuchung zur Fairness von Versicherern durch, die auf einer Kundenumfrage basiert. Hierbei konnten sich acht Versicherer besonders auszeichnen, darunter z. B. Swiss Life und die Allianz.

Testsieger im Direktversicherungs-Rating 2022 (Auszug)

  • Allianz
  • Nürnberger
  • Stuttgarter
  • Swiss Life
  • Württembergische

(Quelle)

Testsieger „Fairness“ 2022 (Auszug)

  • Allianz
  • Ergo
  • SIGNAL IDUNA
  • Swiss Life
  • Württembergische

(Quelle)

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Kritik an der betrieblichen Altersvorsorge

Die am häufigsten geäußerte Kritik an der bAV bezieht sich auf die vom Arbeitnehmer oder in einer Mischform finanzierte Betriebsrente, bei der die Entgeltumwandlung zum Einsatz kommt. Diese würde sich in vielen Fällen für Arbeitnehmer nicht lohnen, da im Rentenalter dank nachgelagerter Versteuerung und geminderter gesetzlicher Rente oft nicht einmal die eingezahlten Beiträge wieder herauskämen. 

Undurchsichtige Kosten für Arbeitnehmer

Ein weiterer Kritikpunkt ist die unübersichtliche Darstellung und fehlende Aufklärung über die Kosten der Versicherung, besonders bei Direktversicherungen. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherern, die oftmals nicht transparent gemacht werden. Insbesondere auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber und Übertragung des angesparten Betrags zu einem neuen Versicherer entstehen neue Kosten.

Individuelle Betrachtung notwendig

Tatsächlich ist es sicherlich sinnvoll, dass jeder Arbeitnehmer für sich selbst genau durchrechnet, ob die bAV sich lohnt oder doch ein anderer Weg der privaten Absicherung geeigneter wäre. In der aktuellen Niedrigzinsphase sind die Renditeerwartungen gering, weshalb die bAV für Arbeitnehmer vor allem dann vorteilhaft ist, wenn der Arbeitgeber möglichst viel dazuzahlt. Zahlt der Arbeitgeber 20 % oder mehr (oder die Betriebsrente sogar komplett allein), sollte man diese Zusatzleistung auf jeden Fall mitnehmen. 

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