Was ist eine DirektÂversicherung?
Die DirektÂÂversicherung ist einer der DurchÂführungsÂwege der betriebÂlichen AltersÂvorsorge. Seit 2005 hat sie sich als häufigster DurchÂführungsÂweg der bAV auf dem Markt durchgesetzt. Im Grunde ist sie eine gewöhnliche RentenÂversicherung, die vom Arbeitgeber als VersicherungsÂnehmer für den Arbeitnehmer als versicherte Person abgeschlossen wird.
Guter DurchÂführungsÂweg auch für kleinere Firmen
Da sie für Unternehmen und Beschäftigte einer der unkompliÂziertesten Wege ist, über den man eine betriebÂliche AltersÂvorsorge anbieten kann, kommt sie häufig zum Einsatz. Auch kleine Firmen mit sehr wenigen Mitarbeitern können sie problemlos anbieten.
Wie funktioniert die DirektÂversicherung?
Bei einer DirektÂversicherung steht zwischen ArbeitÂgeber und ArbeitÂnehmer ein VersicherungsÂunternehmen, das LebensÂversicheÂrungen anbietet, wie z.B. Swiss Life oder HDI. Den Tarif wählt das Unternehmen aus.
Möglich sind:
- Rentenversicherungen (klassisch oder fondsgebunden)
- KapitalÂlebensversicherungen (klassisch oder fondsgebunden)
Monat für Monat wird in diese Versicherung dann Geld eingezahlt, entweder vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung, vom Arbeitgeber, oder von beiden gemeinsam. Der ArbeitÂnehmer kann sich das angesparte Geld am Ende als Rente oder, sofern im Vertrag vereinbart, als einmalige KapitalÂauszahlung auszahlen lassen.
Direktversicherung mit ETF-Sparplan
In eine Direktversicherung kann auch ein ETF-Sparplan integriert werden. Der Vorteil dabei ist, dass durch die Anlage am Kapitalmarkt deutlich höhere Renditen möglich sind als mit einer normalen Direktversicherung. Außerdem bietet es im Gegensatz zu einer privaten Einzahlung in einen ETF-Sparplan die nötige Sicherheit einer betrieblichen Altersvorsorge. Wie das Ganze funktioniert sowie detaillierte Rechenbeispiele finden Sie auf unserer Seite zum Thema auf unserer Hauptwebseite transparent-beraten.de:
ETF-Sparpläne in bAV integrieren: Darum lohnt es sich
Das leistet die DirektÂÂversicherung
Die Leistung der DirektÂÂversicherung ist, dass im Rentenalter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine BetriebsÂrente ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Rente bestimmt sich danach, wie viel und wie lange eingezahlt wurde und welche Verzinsung der Versicherer bietet. Die Betriebsrente wird ab dem AltersÂrentenÂbeginn für die verbleibende Lebensdauer gezahlt. Stattdessen kann oft auch eine einmalige KapitalÂauszahlung gewählt werden.
Mögliche ZusatzÂleistungen
Hinterbliebenenrente oder Einmalauszahlung im Todesfall
Bei vielen Direktversicherungen ist auf Wunsch eine Hinterbliebenenrente wählbar, bei manchen Verträgen ist sie auch automatisch enthalten. Falls die versicherte Person dann vor dem Altersrentenbeginn stirbt, wird für berechtigte Angehörige eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Dies sind zuerst der Ehepartner, dann Kinder und danach (vorher namentlich benannte) Lebensgefährten. Die Rente wird lebenslang gewährt, außer für Kinder – diese erhalten die Hinterbliebenenrente nur bis max. zum 25. Lebensjahr. Auch eine Einmalauszahlung bei Tod der versicherten Person ist bei manchen Versicherern wählbar, z.B. damit die Hinterbliebenen einen Kredit abbezahlen können.
Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung
Bei manchen Versicherern ist es möglich, zusätzliche Leistungen wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Dies kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) sein, die zusätzlich zur Rentenversicherung abgeschlossen wird, oder das Geld aus der Entgeltumwandlung wird direkt in eine Berufsunfähigkeitsversicherung gesteckt.
Unfallzusatzversicherung
Mit dem Baustein „Unfallversicherung“ kann eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart werden, wenn die versicherte Person einen Unfall erlitten hat. Möglich ist auch die Auszahlung einer einmaligen Summe an die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls stirbt.
Kosten der DirektÂversicherung
Beim Thema Kosten müssen Leistungen und Aufwand gegenÂeinander abgewogen werden. Grundsätzlich gehen im Durchschnitt etwa 2,5% der BewertungsÂsumme (meint: die über die GesamtÂlaufzeit des Vertrages angesparte Summe) als Provision an den VersicheÂrungsÂvermittler. Je nach Firmengröße kann es Rabatte geben. Diese Kosten werden vom Arbeitnehmer über seinen Sparbeitrag getragen. Dieser erhält aber auch eine Garantie, dass mindestens alle gezahlten Beiträge am Ende erhalten bleiben, sodass durch die Kosten keine Nachteile entstehen.
Lohnt sich das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer erhalten im Gegenzug eine verlässliche Betreuung über die gesamte Laufzeit des Vertrages hinweg. Zudem profitieren sie davon, wenn der Arbeitgeber es ermöglicht, dass die Beratung zur bAV während der Arbeitszeit stattfinden kann. Auch kann der Arbeitgeber weitere Benefits anbieten.
Welche Kriterien sollten Arbeitgeber anlegen?
GrundÂsätzlich sind die VerwaltungsÂkosten bei jedem Versicherer unterschiedlich hoch. Es ist jedoch nicht sinnvoll, einfach den Versicherer mit den geringsten VerwaltungsÂkosten auszuwählen, sondern es muss das Gesamtpaket betrachtet werden. Hierzu zählt z.B., wie der Versicherer aufgestellt ist und welche Leistungen im Gegenzug angeboten werden. Als Faustregel kann man sagen, dass Arbeitgeber auf eine marktÂübliche VerwaltungsÂkostenÂquote achten sollten.
Für welche Firmen ist die Direktversicherung am besten geeignet?
Die Direktversicherung eignet sich für Firmen jeglicher Größe und Rechtsform. Am besten funktioniert die arbeitnehmer- oder mischfinanzierte betriebliche Altersvorsorge mit der Direktversicherung. Zwar ist es auch möglich, eine komplett arbeitgeberfinanzierte bAV über die Direktversicherung anzubieten, dann nimmt man aber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, per Entgeltumwandlung auch selbst noch etwas für seine Rente zu tun.
Hierfür bieten sich andere Modelle mehr an, z.B. eine Unterstützungskasse für den arbeitgeberfinanzierten Teil und eine Direktversicherung für den arbeitnehmerfinanzierten Teil. So kann der Arbeitnehmer, wenn er möchte, zusätzlich noch per Entgeltumwandlung sparen.
Was passiert bei Insolvenz des ArbeitÂgebers?
Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, muss zunächst geklärt werden, welche Art des Bezugsrechts der Arbeitnehmer hat. Dieses ist im Vertrag festgelegt. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- UnwiderÂrufliches BezugsÂrecht: Dem Arbeitnehmer steht die volle VersicherungsÂsumme zu. Diese fällt nicht unter die Insolvenzmasse des Unternehmens. Dies ist die sicherste Variante für die Beschäftigten.
- Eingeschränkt widerÂrufliches BezugsÂrecht: Dieses ist normalerweise unwiderruflich, außer unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn der Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhalten hat. Bei einer Insolvenz hätte er also Anspruch auf die Versicherung.
- WiderÂrufliches BezugsÂrecht: Bei dieser Variante kann der Arbeitnehmer nicht sicher sein, dass die Versicherungssumme im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse fällt. Die InsolvenzÂverwaltung kann hierüber entscheiden und ist in der Regel verpflichtet, den Rückkaufswert der Insolvenzmasse zuzuführen.
Vor- und Nachteile der DirektÂversicherung
Für Arbeitgeber
Vorteile:
- Einfache Handhabung: Der VerwaltungsÂaufwand für DirektÂversicherungen hält sich in Grenzen, sofern der Arbeitgeber für alle seine Angestellten denselben Tarif und Anbieter vorgibt. Auch für kleine Firmen ist dies leicht umsetzbar.
- Sichere Rechtslage: Kein anderer DurchführungsÂweg ist so rechtssicher wie die DirektÂversicherung, da hierzu viele feste Regelungen bestehen und viel Rechtssprechung existiert.
- Keine gesonderte InsolvenzÂsicherung nötig: Bei diesem DurchführungsÂweg verlangt der Gesetzgeber von Unternehmen keine gesonderte InsolvenzÂsicherung, da die Angestellten normalerweise über die Versicherer bzw. deren SicherungsÂeinrichtung gut abgesichert sind.
So können wir Ihnen weiterhelfen
Sie sind Arbeitgeber und möchten in Ihrem Unternehmen eine Direktversicherung anbieten? Unsere bAV-Experten helfen Ihnen dabei gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 030 – 120 82 82 8 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@transparent-beraten.de – oder nutzen Sie das folgende Vergleichsformular.
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Für Arbeitnehmer
Vorteile:
- ArbeitgeberÂförderung: Bezuschusst der Arbeitgeber die DirektÂversicherung, idealerweise mit mehr als 20%, dann lohnt sich die Rendite für Arbeitnehmer normalerweise mehr als bei einer privaten RentenÂversicherung.
- Förderung des Staates: Die DirektÂversicherung ist einer der DurchführungsÂwege der bAV, die vom Staat besonders gefördert werden.
- BerufsÂunfähigkeit kann als Zusatzleistung mitversichert werden: Wenn der Tarif bzw. der Arbeitgeber dies vorsieht, können Angestellte in einigen Fällen über die bAV an eine BerufsÂunfähigÂkeitsÂversicheÂrung mit erleichterten Gesundheitsfragen gelangen.
- Ansprüche sind unverfallbar: Alles, was der Arbeitnehmer selbst per Entgeltumwandlung in die bAV eingezahlt hat, ist unverfallbar. Das heißt, die Ansprüche sind immer gesichert, auch bei ArbeitgeberÂwechsel. Für eventuelle Zuschüsse des Arbeitgebers gilt dies ab drei Jahren BetriebsÂzugehörigÂkeit und einem Alter von 21 Jahren.
- Flexibelster DurchführungsÂweg: Für Arbeitnehmer ist die DirektÂversicherung der beste Weg, wenn im Laufe der Karriere Jobwechsel zu erwarten sind. Häufig kann der Vertrag oder zumindest das angesammelte Guthaben zum neuen ArbeitÂgeber mitgenommen werden. Sollte das nicht möglich sein, kann die Versicherung privat weitergeführt oder stillgelegt werden.
Nachteile:
- Abschluss- und VerwaltungsÂkosten können relativ hoch sein und sind für Arbeitnehmer oft undurchsichtig.
- Der Garantiezins für LebensÂversicherungen liegt in der aktuellen NiedrigÂzinsÂphase nur noch bei 0,25% (2023). Zum Vergleich: Wer 1994 eine LebensÂversicherung abschloss, bekam bzw. bekommt noch immer 4% Zinsen.
Was passiert bei Jobwechsel?
Bei Wechsel des Arbeitgebers kann die DirektÂversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Da dieser jedoch berechtigt ist, die DurchÂführung der betrieblichen AltersÂvorsorge bei sich im Unternehmen zu bestimmen, besteht kein Anrecht darauf, das der bisherige Vertrag weitergeführt werden kann. So kann der neue Arbeitgeber beispielsweise einen anderen Versicherer für die Durchführung beauftragt haben, sodass das angesparte Kapital zu einer neuen VersicherungsÂgesellschaft übertragen wird. Der DurchführungsÂweg DirektÂversicherung ist jedoch im Gegensatz zu anderen Formen der bAV ein vergleichsweise flexibler, und die WeiterÂführung bei einem anderen Unternehmen ist oft problemlos möglich. Eine Kündigung der bAV hingegen ist normalerweise nicht sinnvoll und oft auch gar nicht möglich.
DirektÂversicherungen im Test
Für DirektÂversicherungen existieren mehrere unabhängige Ratings, die von bekannten Analysehäusern vorgenommen werden. So testete beispielsweise das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) im Jahr 2022 die besten Anbieter. Dabei konnten sich u.a. die Allianz, die Swiss Life und die Nürnberger auszeichnen. Mit diesen Anbietern arbeiten auch wir vorrangig zusammen.
So finden Sie als ArbeitÂgeber die beste DirektÂversicherung
Legen Sie sich am besten nicht zu früh auf den Weg der DirektÂversicherung fest, sondern loten Sie aus, welche Möglichkeiten es sonst noch gibt. In unserer Übersicht über die Arten der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie alle DurchführungsÂwege aufgelistet und ausführlich besprochen.
Egal, ob Sie schon wissen, dass Sie eine DirektÂversicherung für Ihre Mitarbeiter anbieten möchten, oder ob Sie noch unentschieden sind: Wir beraten Sie gerne und erarbeiten auf Wunsch für Sie ein umfassendes LösungsÂkonzept für die bAV. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns von Montag-Freitag 9-17 Uhr unter der Nummer 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.