Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Seit 2005 hat sie sich als häufigster Durchführungsweg der bAV auf dem Markt durchgesetzt. Im Grunde ist sie eine gewöhnliche Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer als versicherte Person abgeschlossen wird.
Guter Durchführungsweg auch für kleinere Firmen
Da sie für Unternehmen und Beschäftigte einer der unkompliziertesten Wege ist, über den man eine betriebliche Altersvorsorge anbieten kann, kommt sie häufig zum Einsatz. Auch kleine Firmen mit sehr wenigen Mitarbeitern können sie problemlos anbieten.
Wie funktioniert die Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung steht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Versicherungsunternehmen, das Lebensversicherungen anbietet, wie z.B. Swiss Life oder HDI. Den Tarif wählt das Unternehmen aus.
Möglich sind:
- Rentenversicherungen (klassisch oder fondsgebunden)
- Kapitallebensversicherungen (klassisch oder fondsgebunden)
Monat für Monat wird in diese Versicherung dann Geld eingezahlt, entweder vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung, vom Arbeitgeber, oder von beiden gemeinsam. Der Arbeitnehmer kann sich das angesparte Geld am Ende als Rente oder, sofern im Vertrag vereinbart, als einmalige Kapitalauszahlung auszahlen lassen.
Das leistet die Direktversicherung
Die Leistung der Direktversicherung ist, dass im Rentenalter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Rente bestimmt sich danach, wie viel und wie lange eingezahlt wurde und welche Verzinsung der Versicherer bietet. Die Betriebsrente wird ab dem Altersrentenbeginn für die verbleibende Lebensdauer gezahlt. Stattdessen kann oft auch eine einmalige Kapitalauszahlung gewählt werden.
Mögliche Zusatzleistungen
Hinterbliebenenrente oder Einmalauszahlung im Todesfall
Bei vielen Direktversicherungen ist auf Wunsch eine Hinterbliebenenrente wählbar, bei manchen Verträgen ist sie auch automatisch enthalten. Falls die versicherte Person dann vor dem Altersrentenbeginn stirbt, wird für berechtigte Angehörige eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Dies sind zuerst der Ehepartner, dann Kinder und danach (vorher namentlich benannte) Lebensgefährten. Die Rente wird lebenslang gewährt, außer für Kinder – diese erhalten die Hinterbliebenenrente nur bis max. zum 25. Lebensjahr. Auch eine Einmalauszahlung bei Tod der versicherten Person ist bei manchen Versicherern wählbar, z.B. damit die Hinterbliebenen einen Kredit abbezahlen können.
Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung
Bei manchen Versicherern ist es möglich, zusätzliche Leistungen wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Dies kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) sein, die zusätzlich zur Rentenversicherung abgeschlossen wird, oder das Geld aus der Entgeltumwandlung wird direkt in eine Berufsunfähigkeitsversicherung gesteckt.
Unfallzusatzversicherung
Mit dem Baustein „Unfallversicherung“ kann eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart werden, wenn die versicherte Person einen Unfall erlitten hat. Möglich ist auch die Auszahlung einer einmaligen Summe an die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls stirbt.
Kosten der Direktversicherung
Beim Thema Kosten müssen Leistungen und Aufwand gegeneinander abgewogen werden. Grundsätzlich gehen im Durchschnitt etwa 2,5% der Bewertungssumme (meint: die über die Gesamtlaufzeit des Vertrages angesparte Summe) als Provision an den Versicherungsvermittler. Je nach Firmengröße kann es Rabatte geben. Diese Kosten werden vom Arbeitnehmer über seinen Sparbeitrag getragen. Dieser erhält aber auch eine Garantie, dass mindestens alle gezahlten Beiträge am Ende erhalten bleiben, sodass durch die Kosten keine Nachteile entstehen.
Lohnt sich das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer erhalten im Gegenzug eine verlässliche Betreuung über die gesamte Laufzeit des Vertrages hinweg. Zudem profitieren sie davon, wenn der Arbeitgeber es ermöglicht, dass die Beratung zur bAV während der Arbeitszeit stattfinden kann. Auch kann der Arbeitgeber weitere Benefits anbieten.
Welche Kriterien sollten Arbeitgeber anlegen?
Grundsätzlich sind die Verwaltungskosten bei jedem Versicherer unterschiedlich hoch. Es ist jedoch nicht sinnvoll, einfach den Versicherer mit den geringsten Verwaltungskosten auszuwählen, sondern es muss das Gesamtpaket betrachtet werden. Hierzu zählt z.B., wie der Versicherer aufgestellt ist und welche Leistungen im Gegenzug angeboten werden. Als Faustregel kann man sagen, dass Arbeitgeber auf eine marktübliche Verwaltungskostenquote achten sollten.
Für welche Firmen ist die Direktversicherung am besten geeignet?
Die Direktversicherung eignet sich für Firmen jeglicher Größe und Rechtsform. Am besten funktioniert die arbeitnehmer- oder mischfinanzierte betriebliche Altersvorsorge mit der Direktversicherung. Zwar ist es auch möglich, eine komplett arbeitgeberfinanzierte bAV über die Direktversicherung anzubieten, dann nimmt man aber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, per Entgeltumwandlung auch selbst noch etwas für seine Rente zu tun.
Hierfür bieten sich andere Modelle mehr an, z.B. eine Unterstützungskasse für den arbeitgeberfinanzierten Teil und eine Direktversicherung für den arbeitnehmerfinanzierten Teil. So kann der Arbeitnehmer, wenn er möchte, zusätzlich noch per Entgeltumwandlung sparen.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, muss zunächst geklärt werden, welche Art des Bezugsrechts der Arbeitnehmer hat. Dieses ist im Vertrag festgelegt. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Unwiderrufliches Bezugsrecht: Dem Arbeitnehmer steht die volle Versicherungssumme zu. Diese fällt nicht unter die Insolvenzmasse des Unternehmens. Dies ist die sicherste Variante für die Beschäftigten.
- Eingeschränkt widerrufliches Bezugsrecht: Dieses ist normalerweise unwiderruflich, außer unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn der Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhalten hat. Bei einer Insolvenz hätte er also Anspruch auf die Versicherung.
- Widerrufliches Bezugsrecht: Bei dieser Variante kann der Arbeitnehmer nicht sicher sein, dass die Versicherungssumme im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse fällt. Die Insolvenzverwaltung kann hierüber entscheiden und ist in der Regel verpflichtet, den Rückkaufswert der Insolvenzmasse zuzuführen.
Vor- und Nachteile der Direktversicherung
Für Arbeitgeber
Vorteile:
- Einfache Handhabung: Der Verwaltungsaufwand für Direktversicherungen hält sich in Grenzen, sofern der Arbeitgeber für alle seine Angestellten denselben Tarif und Anbieter vorgibt. Auch für kleine Firmen ist dies leicht umsetzbar.
- Sichere Rechtslage: Kein anderer Durchführungsweg ist so rechtssicher wie die Direktversicherung, da hierzu viele feste Regelungen bestehen und viel Rechtssprechung existiert.
- Keine gesonderte Insolvenzsicherung nötig: Bei diesem Durchführungsweg verlangt der Gesetzgeber von Unternehmen keine gesonderte Insolvenzsicherung, da die Angestellten normalerweise über die Versicherer bzw. deren Sicherungseinrichtung gut abgesichert sind.
So können wir Ihnen weiterhelfen
Sie sind Arbeitgeber und möchten in Ihrem Unternehmen eine Direktversicherung anbieten? Unsere bAV-Experten helfen Ihnen dabei gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 030 – 120 82 82 8 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@transparent-beraten.de – oder nutzen Sie das folgende Vergleichsformular.
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Für Arbeitnehmer
Vorteile:
- Arbeitgeberförderung: Bezuschusst der Arbeitgeber die Direktversicherung, idealerweise mit mehr als 20%, dann lohnt sich die Rendite für Arbeitnehmer normalerweise mehr als bei einer privaten Rentenversicherung.
- Förderung des Staates: Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der bAV, die vom Staat besonders gefördert werden.
- Berufsunfähigkeit kann als Zusatzleistung mitversichert werden: Wenn der Tarif bzw. der Arbeitgeber dies vorsieht, können Angestellte in einigen Fällen über die bAV an eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit erleichterten Gesundheitsfragen gelangen.
- Ansprüche sind unverfallbar: Alles, was der Arbeitnehmer selbst per Entgeltumwandlung in die bAV eingezahlt hat, ist unverfallbar. Das heißt, die Ansprüche sind immer gesichert, auch bei Arbeitgeberwechsel. Für eventuelle Zuschüsse des Arbeitgebers gilt dies ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Alter von 21 Jahren.
- Flexibelster Durchführungsweg: Für Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der beste Weg, wenn im Laufe der Karriere Jobwechsel zu erwarten sind. Häufig kann der Vertrag oder zumindest das angesammelte Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Sollte das nicht möglich sein, kann die Versicherung privat weitergeführt oder stillgelegt werden.
Nachteile:
- Abschluss- und Verwaltungskosten können relativ hoch sein und sind für Arbeitnehmer oft undurchsichtig.
- Der Garantiezins für Lebensversicherungen liegt in der aktuellen Niedrigzinsphase nur noch bei 0,25% (2023). Zum Vergleich: Wer 1994 eine Lebensversicherung abschloss, bekam bzw. bekommt noch immer 4% Zinsen.
Was passiert bei Jobwechsel?
Bei Wechsel des Arbeitgebers kann die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Da dieser jedoch berechtigt ist, die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge bei sich im Unternehmen zu bestimmen, besteht kein Anrecht darauf, das der bisherige Vertrag weitergeführt werden kann. So kann der neue Arbeitgeber beispielsweise einen anderen Versicherer für die Durchführung beauftragt haben, sodass das angesparte Kapital zu einer neuen Versicherungsgesellschaft übertragen wird. Der Durchführungsweg Direktversicherung ist jedoch im Gegensatz zu anderen Formen der bAV ein vergleichsweise flexibler, und die Weiterführung bei einem anderen Unternehmen ist oft problemlos möglich. Eine Kündigung der bAV hingegen ist normalerweise nicht sinnvoll und oft auch gar nicht möglich.
Direktversicherungen im Test
Für Direktversicherungen existieren mehrere unabhängige Ratings, die von bekannten Analysehäusern vorgenommen werden. So testete beispielsweise das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) im Jahr 2022 die besten Anbieter. Dabei konnten sich u.a. die Allianz, die Swiss Life und die Nürnberger auszeichnen. Mit diesen Anbietern arbeiten auch wir vorrangig zusammen.
So finden Sie als Arbeitgeber die beste Direktversicherung
Legen Sie sich am besten nicht zu früh auf den Weg der Direktversicherung fest, sondern loten Sie aus, welche Möglichkeiten es sonst noch gibt. In unserer Übersicht über die Arten der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie alle Durchführungswege aufgelistet und ausführlich besprochen.
Egal, ob Sie schon wissen, dass Sie eine Direktversicherung für Ihre Mitarbeiter anbieten möchten, oder ob Sie noch unentschieden sind: Wir beraten Sie gerne und erarbeiten auf Wunsch für Sie ein umfassendes Lösungskonzept für die bAV. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns von Montag-Freitag 9-17 Uhr unter der Nummer 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.