Sehr gut 5/5
ein Fachportal von transparent-beraten.de

Direktversicherung

Die flexible betriebliche Altersvorsorge - auch für kleine Unternehmen
Erhalten Sie ein kostenfreies Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge kostenfreies Angebot bekommen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direkt­versicherung ist einer der flexibelsten und einfachsten Wege, über die eine betrieb­liche Alters­vorsorge (bAV) im Unternehmen etabliert werden kann.
  • Neben Flexibilität hat sie eine hohe Rechts­sicherheit, ist einfach imple­mentierbar und bietet ein sehr gutes Verhältnis von Chance und Sicherheit.
  • Firmen arbeiten bei dieser Art der bAV mit einem Lebens­versicherer zusammen und minimieren so ihr eigenes Risiko.
  • Arbeit­nehmer profitieren davon, dass die Direkt­versicherung oft problem­los zu einem neuen Arbeit­geber übertragen werden kann.

Was ist eine Direkt­versicherung?

Die Direkt­­versicherung ist einer der Durch­führungs­wege der betrieb­lichen Alters­vorsorge. Seit 2005 hat sie sich als häufigster Durch­führungs­weg der bAV auf dem Markt durchgesetzt. Im Grunde ist sie eine gewöhnliche Renten­versicherung, die vom Arbeitgeber als Versicherungs­nehmer für den Arbeitnehmer als versicherte Person abgeschlossen wird.

Guter Durch­führungs­weg auch für kleinere Firmen

Da sie für Unternehmen und Beschäftigte einer der unkompli­ziertesten Wege ist, über den man eine betrieb­liche Alters­vorsorge anbieten kann, kommt sie häufig zum Einsatz. Auch kleine Firmen mit sehr wenigen Mitarbeitern können sie problemlos anbieten. 

Steckbrief: Direktversicherung

Frage Eigenschaft
Finanzierung? Alle Formen möglich (Arbeit­nehmer allein, gemeinsam, oder seltener: Arbeit­geber allein)
Leistung? Rente oder Einmal­auszahlung
Vorteile? Staatliche Förderung für die Entgelt­umwandlung, flexibelster und sicherster Durch­führungs­weg
Nach­gelagerte Versteue­rung? Ja
Übertragbar? Nicht immer, aber häufig möglich
Für wen lohnt es sich? Alle; für Arbeit­nehmer besonders, wenn Arbeit­geber fördert

Wie funktioniert die Direkt­versicherung?

Bei einer Direkt­versicherung steht zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer ein Versicherungs­unternehmen, das Lebens­versiche­rungen anbietet, wie z.B. Swiss Life oder HDI. Den Tarif wählt das Unternehmen aus.

Möglich sind:

  • Rentenversicherungen (klassisch oder fondsgebunden)
  • Kapital­lebensversicherungen (klassisch oder fondsgebunden)

Monat für Monat wird in diese Versicherung dann Geld eingezahlt, entweder vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung, vom Arbeitgeber, oder von beiden gemeinsam. Der Arbeit­nehmer kann sich das angesparte Geld am Ende als Rente oder, sofern im Vertrag vereinbart, als einmalige Kapital­auszahlung auszahlen lassen.

Das leistet die Direkt­­versicherung

Die Leistung der Direkt­­versicherung ist, dass im Rentenalter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebs­rente ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Rente bestimmt sich danach, wie viel und wie lange eingezahlt wurde und welche Verzinsung der Versicherer bietet. Die Betriebsrente wird ab dem Alters­renten­beginn für die verbleibende Lebensdauer gezahlt. Stattdessen kann oft auch eine einmalige Kapital­auszahlung gewählt werden.

Mögliche Zusatz­leistungen

Hinter­bliebenen­rente oder Einmal­auszahlung im Todesfall

Bei vielen Direkt­versicherungen ist auf Wunsch eine Hinter­bliebenen­rente wählbar, bei manchen Verträgen ist sie auch automatisch enthalten. Falls die versicherte Person dann vor dem Alters­renten­beginn stirbt, wird für berechtigte Angehörige eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Dies sind zuerst der Ehepartner, dann Kinder und danach (vorher namentlich benannte) Lebensgefährten. Die Rente wird lebenslang gewährt, außer für Kinder – diese erhalten die Hinter­bliebenen­rente nur bis max. zum 25. Lebensjahr. Auch eine Einmal­auszahlung bei Tod der versicherten Person ist bei manchen Versicherern wählbar, z.B. damit die Hinter­bliebenen einen Kredit abbezahlen können.

Berufs­unfähig­keits­(zusatz)­versiche­rung

Bei manchen Versicherern ist es möglich, zusätzliche Leistungen wie z.B. eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung zu vereinbaren. Dies kann eine Berufs­unfähig­keits­zusatz­versiche­rung (BUZ) sein, die zusätzlich zur Renten­versicherung abgeschlossen wird, oder das Geld aus der Entgelt­umwandlung wird direkt in eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung gesteckt.

Unfall­zusatz­versicherung

Mit dem Baustein „Unfallversicherung“ kann eine einmalige Kapital­auszahlung vereinbart werden, wenn die versicherte Person einen Unfall erlitten hat. Möglich ist auch die Auszahlung einer einmaligen Summe an die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls stirbt.

Experten-Tipp:

Ist eine Berufs­unfähig­keits­(zusatz)­versiche­rung über den Arbeit­geber sinnvoll?

Allgemein lohnt sich der Abschluss einer Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) über den Weg der Direkt­versicherung nicht, denn wenn der Leistungsfall eintritt, müssen volle Sozial­abgaben und Steuern auf die BU-Rente gezahlt werden. Wird die BU hingegen privat abgeschlossen, so muss bei Auszahlung der Rente nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden. Zudem kann ein solcher BU-Schutz über die bAV normalerweise nicht zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden. Daher empfiehlt es sich in der Regel, den Berufs­unfähigkeits­schutz von der bAV zu trennen.

Ausnahme: Der Arbeitgeber hat mit dem Versicherer einen besonders attraktiven Gruppen­rabatt vereinbart und/oder es gelten vereinfachte Gesundheitsfragen. Käme man anders nicht an eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung, könnte das die BU über die Direkt­versicherung wieder interessant machen.

Kosten der Direkt­versicherung

Beim Thema Kosten müssen Leistungen und Aufwand gegen­einander abgewogen werden. Grundsätzlich gehen im Durchschnitt etwa 2,5% der Bewertungs­summe (meint: die über die Gesamt­laufzeit des Vertrages angesparte Summe) als Provision an den Versiche­rungs­vermittler. Je nach Firmengröße kann es Rabatte geben. Diese Kosten werden vom Arbeitnehmer über seinen Sparbeitrag getragen. Dieser erhält aber auch eine Garantie, dass mindestens alle gezahlten Beiträge am Ende erhalten bleiben, sodass durch die Kosten keine Nachteile entstehen. 

Lohnt sich das für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer erhalten im Gegenzug eine verlässliche Betreuung über die gesamte Laufzeit des Vertrages hinweg. Zudem profitieren sie davon, wenn der Arbeitgeber es ermöglicht, dass die Beratung zur bAV während der Arbeitszeit stattfinden kann. Auch kann der Arbeitgeber weitere Benefits anbieten.

Welche Kriterien sollten Arbeitgeber anlegen?

Grund­sätzlich sind die Verwaltungs­kosten bei jedem Versicherer unterschiedlich hoch. Es ist jedoch nicht sinnvoll, einfach den Versicherer mit den geringsten Verwaltungs­kosten auszuwählen, sondern es muss das Gesamtpaket betrachtet werden. Hierzu zählt z.B., wie der Versicherer aufgestellt ist und welche Leistungen im Gegenzug angeboten werden. Als Faustregel kann man sagen, dass Arbeitgeber auf eine markt­übliche Verwaltungs­kosten­quote achten sollten.

Experten-Tipp:

Für welche Firmen ist die Direktversicherung am besten geeignet?

Die Direkt­versicherung eignet sich für Firmen jeglicher Größe und Rechts­form. Am besten funktioniert die arbeit­nehmer- oder misch­finanzierte betriebliche Alters­vorsorge mit der Direkt­versicherung. Zwar ist es auch möglich, eine komplett arbeit­geber­finanzierte bAV über die Direkt­versicherung anzubieten, dann nimmt man aber dem Arbeit­nehmer die Möglichkeit, per Entgelt­umwandlung auch selbst noch etwas für seine Rente zu tun.

Hierfür bieten sich andere Modelle mehr an, z.B. eine Unterstützungs­kasse für den arbeitgeber­finanzierten Teil und eine Direkt­versicherung für den arbeitnehmer­finanzierten Teil. So kann der Arbeitnehmer, wenn er möchte, zusätzlich noch per Entgelt­umwandlung sparen.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeit­gebers?

Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, muss zunächst geklärt werden, welche Art des Bezugsrechts der Arbeitnehmer hat. Dieses ist im Vertrag festgelegt. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Unwider­rufliches Bezugs­recht: Dem Arbeitnehmer steht die volle Versicherungs­summe zu. Diese fällt nicht unter die Insolvenzmasse des Unternehmens. Dies ist die sicherste Variante für die Beschäftigten.
  • Eingeschränkt wider­rufliches Bezugs­recht: Dieses ist normalerweise unwiderruflich, außer unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn der Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhalten hat. Bei einer Insolvenz hätte er also Anspruch auf die Versicherung.
  • Wider­rufliches Bezugs­recht: Bei dieser Variante kann der Arbeitnehmer nicht sicher sein, dass die Versicherungssumme im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse fällt. Die Insolvenz­verwaltung kann hierüber entscheiden und ist in der Regel verpflichtet, den Rückkaufswert der Insolvenzmasse zuzuführen.

Kann die Direkt­versicherung privat weiter­geführt werden?

Die kurze Antwort: Ja, kann sie. Wird bei einer Insolvenz die Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers freigegeben, kann dieser sich selbst als Versicherungs­nehmer eintragen lassen und übernimmt damit die Versicherung als Privatversicherung. Diese kann er dann in der Regel auch für eine Übergangszeit beitragsfrei stellen, bis er einen neuen Job gefunden hat. Wenn bereits ein neuer Arbeitgeber vorhanden ist, kann auch dieser als Versicherungs­nehmer eingetragen werden und damit die Versicherung als bAV weiterführen.

Wird die Versicherung privat weitergeführt, kann der Arbeitnehmer jedoch nicht mehr von der Entgelt­umwandlung profitieren. Dafür müssen dann im Alter aber auch keine Abgaben mehr auf den privat finanzierten Teil der Betriebs­rente gezahlt werden. Der Versicherer muss die geförderten und nicht geförderten Beträge in aufgeschlüsselter Form bereitstellen.

Vor- und Nachteile der Direkt­versicherung

Für Arbeitgeber

Vorteile:

  • Einfache Handhabung: Der Verwaltungs­aufwand für Direkt­versicherungen hält sich in Grenzen, sofern der Arbeitgeber für alle seine Angestellten denselben Tarif und Anbieter vorgibt. Auch für kleine Firmen ist dies leicht umsetzbar.
  • Sichere Rechtslage: Kein anderer Durchführungs­weg ist so rechtssicher wie die Direkt­versicherung, da hierzu viele feste Regelungen bestehen und viel Rechtssprechung existiert.
  • Keine gesonderte Insolvenz­sicherung nötig: Bei diesem Durchführungs­weg verlangt der Gesetzgeber von Unternehmen keine gesonderte Insolvenz­sicherung, da die Angestellten normalerweise über die Versicherer bzw. deren Sicherungs­einrichtung gut abgesichert sind.

So können wir Ihnen weiterhelfen

Sie sind Arbeitgeber und möchten in Ihrem Unternehmen eine Direkt­versicherung anbieten? Unsere bAV-Experten helfen Ihnen dabei gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 030 – 120 82 82 8 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@transparent-beraten.de – oder nutzen Sie das folgende Vergleichsformular.

Sie haben Fragen?
Telefonische Expertenberatung
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Kontakt aufnehmen

Für Arbeitnehmer

Vorteile:

  • Arbeitgeber­förderung: Bezuschusst der Arbeitgeber die Direkt­versicherung, idealerweise mit mehr als 20%, dann lohnt sich die Rendite für Arbeitnehmer normalerweise mehr als bei einer privaten Renten­versicherung.
  • Förderung des Staates: Die Direkt­versicherung ist einer der Durchführungs­wege der bAV, die vom Staat besonders gefördert werden.
  • Berufs­unfähigkeit kann als Zusatzleistung mitversichert werden: Wenn der Tarif bzw. der Arbeitgeber dies vorsieht, können Angestellte in einigen Fällen über die bAV an eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung mit erleichterten Gesundheitsfragen gelangen.
  • Ansprüche sind unverfallbar: Alles, was der Arbeitnehmer selbst per Entgeltumwandlung in die bAV eingezahlt hat, ist unverfallbar. Das heißt, die Ansprüche sind immer gesichert, auch bei Arbeitgeber­wechsel. Für eventuelle Zuschüsse des Arbeitgebers gilt dies ab drei Jahren Betriebs­zugehörig­keit und einem Alter von 21 Jahren.
  • Flexibelster Durchführungs­weg: Für Arbeitnehmer ist die Direkt­versicherung der beste Weg, wenn im Laufe der Karriere Jobwechsel zu erwarten sind. Häufig kann der Vertrag oder zumindest das angesammelte Guthaben zum neuen Arbeit­geber mitgenommen werden. Sollte das nicht möglich sein, kann die Versicherung privat weitergeführt oder stillgelegt werden.

Nachteile:

  • Abschluss- und Verwaltungs­kosten können relativ hoch sein und sind für Arbeitnehmer oft undurchsichtig.
  • Der Garantiezins für Lebens­versicherungen liegt in der aktuellen Niedrig­zins­phase nur noch bei 0,25% (2023). Zum Vergleich: Wer 1994 eine Lebens­versicherung abschloss, bekam bzw. bekommt noch immer 4% Zinsen.

Was passiert bei Jobwechsel?

Bei Wechsel des Arbeitgebers kann die Direkt­versicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Da dieser jedoch berechtigt ist, die Durch­führung der betrieblichen Alters­vorsorge bei sich im Unternehmen zu bestimmen, besteht kein Anrecht darauf, das der bisherige Vertrag weitergeführt werden kann. So kann der neue Arbeitgeber beispielsweise einen anderen Versicherer für die Durchführung beauftragt haben, sodass das angesparte Kapital zu einer neuen Versicherungs­gesellschaft übertragen wird. Der Durchführungs­weg Direkt­versicherung ist jedoch im Gegensatz zu anderen Formen der bAV ein vergleichsweise flexibler, und die Weiter­führung bei einem anderen Unternehmen ist oft problemlos möglich. Eine Kündigung der bAV hingegen ist normalerweise nicht sinnvoll und oft auch gar nicht möglich.

Direkt­versicherungen im Test

Für Direkt­versicherungen existieren mehrere unabhängige Ratings, die von bekannten Analysehäusern vorgenommen werden. So testete beispielsweise das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) im Jahr 2022 die besten Anbieter. Dabei konnten sich u.a. die Allianz, die Swiss Life und die Nürnberger auszeichnen. Mit diesen Anbietern arbeiten auch wir vorrangig zusammen.


So finden Sie als Arbeit­geber die beste Direkt­versicherung

Legen Sie sich am besten nicht zu früh auf den Weg der Direkt­versicherung fest, sondern loten Sie aus, welche Möglichkeiten es sonst noch gibt. In unserer Übersicht über die Arten der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie alle Durchführungs­wege aufgelistet und ausführlich besprochen.

Egal, ob Sie schon wissen, dass Sie eine Direkt­versicherung für Ihre Mitarbeiter anbieten möchten, oder ob Sie noch unentschieden sind: Wir beraten Sie gerne und erarbeiten auf Wunsch für Sie ein umfassendes Lösungs­konzept für die bAV. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns von Montag-Freitag 9-17 Uhr unter der Nummer 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.

Unsere Kunden haben uns bewertet
5 von 5 Punkten aus 1 470 Bewertungen für die Beratung durch transparent-beraten.de