von Buddenbrock Corporate Building

Direktversicherung

Die flexible betriebliche Altersvorsorge – auch für kleine Unternehmen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direktversicherung ist einer der flexibelsten und einfachsten Wege, über die eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Unternehmen etabliert werden kann.
  • Neben Flexibilität hat sie eine hohe Rechtssicherheit, ist einfach implementierbar und bietet ein sehr gutes Verhältnis von Chance und Sicherheit.
  • Firmen arbeiten bei dieser Art der bAV mit einem Lebensversicherer zusammen und minimieren so ihr eigenes Risiko.
  • Arbeitnehmer profitieren davon, dass die Direktversicherung in der Regel problemlos zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden kann.

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist einer der häufigsten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Im Grunde ist sie eine gewöhnliche Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer als versicherte Person abschließt.

Aufgrund ihrer Einfachheit und Unkompliziertheit stellt die Direktversicherung einen besonders zugänglichen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Unternehmen und Beschäftigte dar. Selbst kleine Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Mitarbeitern finden in der Direktversicherung eine problemlos umsetzbare Möglichkeit, ihren Mitarbeitern eine attraktive Form der Altersvorsorge anzubieten.

Steckbrief: Direktversicherung

Frage
Eigenschaft
Finanzierung?
Alle Formen möglich (Arbeitnehmer allein, gemeinsam, oder seltener: Arbeitgeber allein)
Leistung?
Rente oder Einmalauszahlung
Vorteile?
Staatliche Förderung für die Entgeltumwandlung, flexibelster und sicherster Durchführungsweg
Nachgelagerte Versteuerung?
Ja
Übertragbar?
Nicht immer, aber häufig möglich
Für wen lohnt es sich?
Alle; für Arbeitnehmer besonders, wenn Arbeitgeber fördert

Für welche Firmen ist die Direktversicherung am besten geeignet?

Die Direktversicherung eignet sich für Firmen jeglicher Größe und Rechtsform. Am besten funktioniert die arbeitnehmer- oder mischfinanzierte betriebliche Altersvorsorge mit der Direktversicherung. Auch eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist in Kombination mit diesem Durchführungsweg möglich.

Wenn der Arbeitnehmer Wert auf die selbstständige Einzahlung von Beiträgen legt, bieten Alternativmodelle flexible Lösungen. Beispielsweise die Kombination aus einer Unterstützungskasse für den arbeitgeberfinanzierten Teil und einer Direktversicherung für den arbeitnehmerfinanzierten Teil. Diese Kombination ermöglicht es dem Arbeitgeber, eine Basisversorgung bereitzustellen. Zusätzlich behält der Arbeitnehmer die Chance, durch Entgeltumwandlung in seine Altersvorsorge zu investieren.

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Bei diesem Durchführungsweg der bAV einigt sich der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber auf einen Betrag, den er aus seinem Bruttoeinkommen, in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei, in die Altersvorsorge einbezahlen lässt. Möglich sind auch eine arbeitgeberfinanzierte Variante oder eine Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Das Geld fließt in der Regel in das Rentenversicherungsprodukt einer Versicherung. Den Tarif wählt der Arbeitgeber. Möglich sind sowohl Rentenversicherungen (klassisch oder fondsgebunden) als auch Kapitallebensversicherungen (klassisch oder fondsgebunden). Mit Renteneintritt erhält der Arbeitnehmer seine Renten- und/ oder seine Kapitalleistung durch den Versicherer.

Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer der Direktversicherung

Der Arbeitgeber ist bei einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der direkte Vertragspartner (Versicherungsnehmer) der Versicherungsgesellschaft, weil diese Form der Altersvorsorge als Bestandteil der betrieblichen Sozialleistungen konzipiert ist. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber die Rolle des Vertragsinhabers, um seinen Mitarbeitern (versicherte Personen) eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen.

Dieses Arrangement erlaubt es dem Arbeitgeber, die Vorteile der bAV, wie steuerliche Anreize und möglicherweise günstigere Konditionen aufgrund kollektiver Vertragsgestaltung, direkt an seine Mitarbeiter weiterzugeben. Zudem vereinfacht es die administrative Handhabung und Integration der Altersvorsorgeleistungen in das Gesamtpaket der betrieblichen Sozialleistungen.

Der Versicherer als Produktanbieter

Nichtsdestotrotz ist der Arbeitnehmer mit Renteneintritt bezugsberechtigt und wird als versicherte Person in den Vertrag eingetragen. Die formalen Regeln dazu löst die sogenannte Entgeltumwandlungsvereinbarung.

Der Versicherer fungiert als Produktanbieter, während die bAV zunächst ein rechtlich relevantes Versprechen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist. Versicherungsgesellschaften sind staatlich anerkannte, vertrauenswürdige Anlageformen, die dem Arbeitgeber Sicherheiten in Bezug auf Bilanz, Haftung und Rechtsprechungen bieten. 

Vor- und Nachteile der Direktversicherung

Vorteile für Arbeitgeber

  • Einfache Handhabung: Der Verwaltungsaufwand für Direktversicherungen hält sich in Grenzen, sofern der Arbeitgeber für alle seine Angestellten denselben Tarif und Anbieter vorgibt. Auch für kleine Firmen ist dies leicht umsetzbar.
  • Sichere Rechtslage: Kein anderer Durchführungsweg ist so rechtssicher wie die Direktversicherung. Es bestehen feste Regelungen und eine klare Rechtsprechung.
  • Keine gesonderte Insolvenzsicherung nötig: Bei diesem Durchführungsweg verlangt der Gesetzgeber von Unternehmen keine gesonderte Insolvenzsicherung, da die Angestellten normalerweise über die Versicherer beziehungsweise deren Sicherungseinrichtung gut abgesichert sind.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Arbeitgeberförderung: Bezuschusst der Arbeitgeber die Direktversicherung, idealerweise mit mehr als 20 Prozent, dann lohnt sich die Rendite für Arbeitnehmer normalerweise mehr als bei einer privaten Rentenversicherung.
  • Förderung durch den Staat: Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der bAV, die vom Staat besonders gefördert werden.
  • Berufsunfähigkeit kann als Zusatzleistung mitversichert werden: Wenn der Tarif beziehungsweise der Arbeitgeber dies vorsieht, können Angestellte in einigen Fällen über die bAV an eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen gelangen.
  • Ansprüche sind unverfallbar: Die Beiträge, die der Arbeitnehmer selbst per Entgeltumwandlung in die bAV eingezahlt, sind unverfallbar. Diese Ansprüche sind immer gesichert, auch bei Arbeitgeberwechsel. Für eventuelle Zuschüsse des Arbeitgebers gilt dies ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Alter von 21 Jahren.
  • Flexibelster Durchführungsweg: Für Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der beste Weg, wenn im Laufe der Karriere Jobwechsel zu erwarten sind. Häufig kann er den Vertrag oder zumindest das angesammelte Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Alternativ sind auch eine Beitragsfreistellung oder die private Weiterführung des Vertrags möglich.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Die Abschluss- und Verwaltungskosten können hoch ausfallen und sind für Arbeitnehmer oft undurchsichtig.
  • Der Garantiezins für Lebensversicherungen liegt in der aktuellen Niedrigzinsphase nur noch bei 0,25 Prozent (2024). Zum Vergleich: Wer 1994 eine Lebensversicherung abschloss, bekam beziehungsweise bekommt noch immer vier Prozent Zinsen.

Experten-Tipp

Deshalb lohnt sich die Direktversicherung

“Wenn Arbeitnehmer sich für die Einzahlung in eine Direktversicherung mittels Entgeltumwandlung entscheiden, profitieren sie von staatlichen Förderungen: Auf die Beiträge zur Direktversicherung werden weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben. Dadurch fließt ein höherer Betrag in die Altersvorsorge, als es der Differenz zum Nettogehalt entspricht.

Seit dem Jahr 2022 sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Angestellten zu leisten. Dieser Zuschuss muss mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts betragen, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einspart.”

Stephan Seidenfad, bAV-Experte

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Das leistet die Direktversicherung

Durch die Direktversicherer erhalten Arbeitnehmer im Rentenalter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Rentenleistung. Für die Höhe dieser Rente bemisst sich daran, wie viel in die Versicherung eingezahlt wurde, über welchen Zeitraum die Einzahlungen erfolgten und welche Verzinsung der Versicherer für das angesammelte Kapital bietet. Mit Rentenbeginn hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Teilkapitalisierung.

Welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Auszahloptionen haben sowie welche Steuern und Abgaben fällig werden, erfahren Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

So funktioniert die Auszahlung der Betriebsrente

Mögliche Zusatzleistungen

Hinterbliebenenrente oder Einmalauszahlung im Todesfall

Viele Direktversicherungen bieten als Teil ihrer Leistungen die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu wählen. In einigen Verträgen ist diese Option sogar standardmäßig enthalten. Falls die versicherte Person dann vor dem Altersrentenbeginn stirbt, wird für berechtigte Angehörige eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Bezugsberechtigt sind in einer festen Reihenfolge zunächst die Ehepartner, gefolgt von den Kindern und anschließend von Lebensgefährten, sofern diese vorher namentlich benannt wurden. Die Rente wird lebenslang gewährt, außer für Kinder – diese erhalten die Hinterbliebenenrente nur bis maximal zum 25. Lebensjahr. Neben der Möglichkeit einer Rentenzahlung besteht bei einigen Versicherern auch die Option, im Todesfall eine Einmalauszahlung zu wählen, um zum Beispiel laufende Kredite zu begleichen.

Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung

Einige Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit, im Rahmen einer Direktversicherung zusätzliche Absicherungen zu integrieren, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese kann entweder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zur bestehenden Rentenversicherung hinzugefügt werden oder die Beiträge aus der Entgeltumwandlung fließen direkt in eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unfallzusatzversicherung

Der Zusatzbaustein „Unfallversicherung“ innerhalb einer Direktversicherung bietet eine zusätzliche Absicherung, indem er im Falle eines Unfalls finanzielle Leistungen vorsieht. Möglich ist auch die Auszahlung einer einmaligen Summe an die Hinterbliebenen, die im Todesfall der versicherten Person durch einen Unfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Garantien in der Direktversicherung

Mit einem Teil der Beiträge bildet der Versicherer in der Regel einen Mindestsockel, um die Renten- oder Kapitalleistung mit Renteneintritt garantiert sicherzustellen. Dadurch entlastet der Versicherer den Arbeitgeber weitestgehend von seiner Einstandspflicht aus dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Den zweiten Teil – idealerweise den größeren Anteil – der Beiträge investiert er am Kapitalmarkt, um Rendite zu erzeugen. 

Anders als bei der Direktversicherung gibt es Garantien in privaten Investmentdepots nicht. Sie sind dennoch wichtig, um die Mindestleistungen sicherzustellen. Entscheidend für den Erfolg ist die Aufteilung zwischen dem Deckungsstock und den Kapitalanlagen. Ein effizienter Versicherer minimiert die Mittel im Deckungsstock, um mehr Kapital für Investitionen am freien Kapitalmarkt freizusetzen. Hier lauert die Rendite, die Chance auf Performance oberhalb der Deckungsstöcke.

Es ist essenziell, einen bAV-erfahrenen Versicherer mit einer klaren und transparenten Anlagestrategie zu wählen. Eine solche Auswahl garantiert, dass das investierte Geld nicht nur sicher angelegt wird, sondern auch mit einer guten Performance in Form von Rente oder Kapitalauszahlungen zurückfließt.

Direktversicherung mit ETF-Sparplan

Die Integration eines ETF-Sparplans in eine Direktversicherung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, die Vorteile des Kapitalmarkts mit den Sicherheiten der betrieblichen Altersvorsorge zu verbinden. Durch die Anlage am Kapitalmarkt sind deutlich höhere Renditen möglich als mit einer normalen Direktversicherung.

Mehr zur Kombination aus Direktversicherung und ETF

Kosten der Direktversicherung

Arbeitgeber sollten Leistungen und Aufwand gegeneinander abwägen. In der Regel gehen im Durchschnitt etwa 2,5 Prozent der Bewertungssumme (meint: die über die Gesamtlaufzeit des Vertrages angesparte Summe) als Provision an den Versicherungsvermittler. Je nach Firmengröße kann es Rabatte geben. Diese Kosten werden vom Arbeitnehmer über seinen Sparbeitrag getragen. Im Gegenzug erhält er aber auch eine Garantie, dass mindestens alle gezahlten Beiträge am Ende erhalten bleiben, sodass durch die Kosten keine Nachteile entstehen.

Lohnt sich das für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer erhalten im Gegenzug eine verlässliche Betreuung über die gesamte Laufzeit des Vertrages hinweg. Zudem profitieren sie davon, wenn der Arbeitgeber es ermöglicht, dass die Beratung zur bAV während der Arbeitszeit stattfinden kann. Der Arbeitgeber kann zusätzlich weitere Benefits anbieten.

Welche Kriterien sollten Arbeitgeber anlegen?

Die Höhe der Verwaltungskosten variiert bei den verschiedenen Versicherungsanbietern erheblich, was bei der Auswahl einer Direktversicherung für die betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt werden sollte. Es ist jedoch nicht ratsam, die Entscheidung ausschließlich auf Basis der Verwaltungskosten zu treffen. Stattdessen sollten Arbeitgeber das Gesamtpaket des Versicherers in den Blick nehmen. Hierzu zählt zum Beispiel, wie der Versicherer aufgestellt ist und welche Leistungen er anbietet. Die marktübliche Verwaltungskostenquote gibt einen guten ersten Aufschluss.

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Direktversicherungen im Test

Für Direktversicherungen bieten unabhängige Ratings eine wertvolle Orientierungshilfe. So hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) im Jahr 2022 eine Bewertung der besten Anbieter vorgenommen, bei der sich unter anderem die Allianz, Swiss Life und die Nürnberger besonders hervorgetan haben. Diese Anbieter zählen auch zu jenen, mit denen wir vorrangig zusammenarbeiten.

Aktuelle Testergebnisse der bav

So finden Sie als Arbeitgeber die beste Direktversicherung

Es empfiehlt sich, sich nicht vorschnell auf die Direktversicherung als Weg der betrieblichen Altersvorsorge festzulegen. Erkunden Sie stattdessen die Bandbreite verfügbarer Optionen. In unserer detaillierten Übersicht der betrieblichen Altersvorsorgearten finden Sie sämtliche Durchführungswege umfassend aufgeführt.

Sie möchten Ihren Mitarbeitern eine Direktversicherung anbieten? Sie sind noch unentschieden, welcher Durchführungsweg sich für Ihre Belegschaft am besten eignet? Wir beraten Sie gerne und erarbeiten auf Wunsch für Sie ein umfassendes Lösungskonzept für die bAV. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

Die häufigsten Fragen zur Direktversicherung

Ist eine Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung über den Arbeitgeber sinnvoll?

Tritt ein Leistungsfall ein, muss der Arbeitnehmer die vollen Sozialabgaben und Steuern auf die BU-Rente zahlen. Deshalb lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung über den Weg der Direktversicherung grundsätzlich nicht.  Zudem kann ein solcher BU-Schutz über die bAV normalerweise nicht zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden. Daher empfiehlt es sich in der Regel, den Berufsunfähigkeitsschutz von der bAV zu trennen.

Ausnahme: Der Arbeitgeber hat mit dem Versicherer einen besonders attraktiven Gruppenrabatt vereinbart und/oder es gelten vereinfachte Gesundheitsfragen. Besonders für Arbeitnehmer, für die der Abschluss einer BU zum Beispiel durch Vorerkrankungen nur schwer möglich ist, kann diese Option spannend sein.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Wenn ein Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, spielt das im Vertrag festgelegte Bezugsrecht des Arbeitnehmers eine entscheidende Rolle für die betriebliche Altersvorsorge. Das Bezugsrecht bestimmt, wer im Versicherungsfall die Leistungen aus der Versicherung erhält. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Unwiderrufliches Bezugsrecht: Dem Arbeitnehmer steht die volle Versicherungssumme zu. Diese fällt nicht unter die Insolvenzmasse des Unternehmens und ist damit die sicherste Variante für die Beschäftigten.
  • Eingeschränkt widerrufliches Bezugsrecht: Das eingeschränkt widerrufliche kombiniert Elemente sowohl des unwiderruflichen als auch des widerruflichen Bezugsrechts. Unter normalen Umständen funktioniert es wie ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Allerdings gibt es bestimmte, im Vertrag festgelegte Ausnahmen unter denen das Bezugsrecht doch widerrufen werden kann, zum Beispiel bei pflichtwidrigem Verhalten eines Arbeitnehmers.
  • Widerrufliches Bezugsrecht: Bei dieser Variante behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, das Bezugsrecht zu ändern oder zu entziehen. In einem Insolvenzfall kann Insolvenzverwalter entscheiden, das Bezugsrecht zu widerrufen, um die Versicherungssumme zur Begleichung von Unternehmensverbindlichkeiten zu nutzen. Allerdings sind durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) die Ansprüche der Arbeitnehmer in der bAV weitgehend geschützt.
Kann die Direktversicherung privat weitergeführt werden?

Wird bei einer Insolvenz die Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers freigegeben, kann dieser sich als Versicherungsnehmer eintragen und die Versicherung als Privatversicherung übernehmen. Er hat zudem die Option, sie vorübergehend beitragsfrei zu stellen, bis eine neue Anstellung gefunden ist. Bei einem bereits vorhandenen neuen Arbeitgeber kann dieser als Versicherungsnehmer eingetragen und die Versicherung somit als betriebliche Altersvorsorge fortgeführt werden.

Bei privater Fortführung der Versicherung entfällt für den Arbeitnehmer die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Im Gegenzug sind im Alter auf den privat finanzierten Teil der Betriebsrente keine Abgaben mehr zu leisten. Der Versicherer muss die geförderten und nicht geförderten Beträge in aufgeschlüsselter Form bereitstellen.

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