Was ist eine Direktzusage?
Die DirektÂzusage, auch als PensionsÂÂÂÂzusage bekannt, ist einer der ältesten DurchführungsÂwege der betriebÂlichen AltersÂvorsorge. Vor 2002 war sie neben der Unterstützungskasse eine der beiden verbreitetsten Arten der bAV. Das Unternehmen gibt hierbei seinem Mitarbeiter direkt eine VersorgungsÂzusage und kann über die Geldanlage frei entscheiden. Ein Versicherer ist dabei – wenn überhaupt – nur im Hintergrund als RückÂdeckungsÂversicherung für das Unternehmen im Spiel.
Wie funktioniert die DirektÂzusage?
Bei der Direktzusage steht kein VersicherungsÂunternehmen zwischen ArbeitÂgeber und ArbeitÂnehmer, sondern der ArbeitÂgeber kümmert sich selbst um die Geldanlage für die BetriebsÂrenten seiner Angestellten. Er hat hierbei freie Hand, wie er die KapitalÂanlage gestalten möchte. Diese kann beispielsweise intern im Unternehmen erfolgen, oder es kann extern investiert werden. Durch die flexible Anlage ist es möglich, höhere Renditen zu erzielen, als bei anderen DurchÂführungsÂwegen der bAV. Zu seiner Absicherung kann der Arbeitgeber eine RückÂdeckungsÂversicherung bei einem LebensÂversicherer abschließen.
Auch die FinanÂzierungsÂform der Direktzusage ist flexibel. Häufig wird diese Form als rein arbeitgeberÂfinanzierte Variante eingesetzt, aber alle Möglichkeiten sind offen. So kann auch der Arbeitnehmer allein Beiträge leisten, oder der Arbeitgeber bezuschusst Beiträge des Arbeitnehmers.
BetriebÂÂliche AltersÂvorsorge für GesellÂschafter-GeschäftsÂführer
Mit der Direktzusage lässt sich auch eine betriebÂliche AltersÂvorsorge für GesellÂschafter-GeschäftsÂführer einer GmbH gut abbilden. Dabei gibt es einige BesonderÂheiten zu beachten. Zum Beispiel müssen für beherrschende GmbH-GeschäftsÂführer keine Beiträge zum PensionsÂsicherungsÂverein gezahlt werden. Stattdessen kann zum Zweck des InsolvenzÂschutzes die RückÂdeckungsÂversicherung an den Geschäftsführer verpfändet werden. Außerdem können die Verträge so gestaltet sein, dass die PensionsÂzusage gekürzt werden kann, sollte das Gehalt des GeschäftsÂführers aufgrund von LiquiditätsÂproblemen gekürzt werden müssen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Damit die FinanzÂverwaltungen die DirektÂzusage für GesellÂschafter-GeschäftsÂführer anerkennen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Firma muss mindestens fünf Jahre lang bestehen
- Der GesellÂschafter-GeschäftsÂführer muss mindestens zwei bis drei Jahre im Unternehmen sein
- Die Leistungen dürfen nicht 75% des letzten BruttoÂgehaltes übersteigen
- FinanzierÂbarkeit muss gewährleistet sein, z.B. durch eine RückÂdeckungsÂversicherung oder vorhandenes Kapital
- Die VersorgungsÂzusage muss schriftlich festgehalten sein und von einem GesellÂschafter-Beschluss abgesegnet sein
- Der GesellÂschafter-GeschäftsÂführer darf nicht über 60 Jahre alt sein bzw. muss vor seinem RentenÂeintrittsÂalter noch 10 Jahre im UnterÂnehmen arbeiten, um sich seinen Anspruch zu „erdienen“.
Das können wir für Sie tun
Wir beraten Unternehmen zum Thema betriebÂliche AltersÂvorsorge und helfen auch Ihnen gerne weiter. Wir sind per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 und per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de erreichbar (Montag-Freitag 9-17 Uhr). Gerne können Sie auch das folgende Formular nutzen.
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Leistungen der DirektÂzusage
Die Direkt- oder PensionsÂzusage ist der DurchÂführungsÂweg der betriebÂlichen AltersÂvorsorge, bei dem ArbeitÂgeber am flexibelsten bestimmen können, welche Leistungen sie ihren Beschäftigten anbieten möchten. Möglich sind zum Beispiel:
- Klassische BetriebsÂÂrente (mit oder ohne Dynamik)
- HinterÂÂbliebenenÂÂabsicherung
- InvaliditätsÂÂversorgung
Erreicht ein Arbeitnehmer das Rentenalter, ist die Firma dann verpflichtet, ihm die versprochene BetriebsÂrente auszuzahlen. Deren Höhe bemisst sich danach, was vorher vereinbart wurde, und ob der Arbeitgeber eine Beitrags- oder eine ZinsÂgarantie abgegeben hat. Denn möglich ist entweder, dass eine bestimmte RentenÂhöhe oder eine bestimmte Verzinsung zugesagt wird. Garantieren müssen Arbeitgeber nur den Beitragserhalt, also dass Arbeitnehmer das wieder herausbekommen, was sie selbst eingezahlt haben.
Welche Formen der VersorgungsÂzusage gibt es?
Arbeitgeber können ihren Angestellten verschiedene Arten von Zusagen machen. Diese sind:
- LeistungsÂzusage: Dies bedeutet, der ArbeitÂgeber verspricht einen festen Betrag als BetriebsÂrente oder KapitalÂleistung. Die Höhe kann vom Gehalt oder der Dauer der BetriebsÂzugehörigkeit abhängig gemacht werden.
- BeitragsÂorientierte LeistungsÂzusage: Hierbei verpflichtet sich der ArbeitÂgeber, Beiträge einer bestimmten Höhe in die bAV einzuzahlen. Die Höhe der BetriebsÂrente hängt von der Höhe der Beiträge ab.
Was wird bei einer Insolvenz des Arbeitgebers aus der Betriebsrente?
Auch bei Insolvenz des Unternehmens sind die Betriebsrenten in der Regel gesichert, denn Arbeitgeber, die eine bAV per Direktzusage anbieten, müssen sich über den Pensionssicherungsverein absichern. Dies ist eine Einrichtung, an die alle dazu verpflichteten Unternehmen Beiträge zahlen. Von dort erhalten Arbeitnehmer dann ihre versprochene Betriebsrente, sollte der ursprüngliche Arbeitgeber nicht mehr existieren. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer sogenannte unverfallbare Ansprüche aufweisen kann.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Beschäftigte haben bei der Direktzusage keinen Anspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber die Versorgungszusage übernimmt. Grundsätzlich möglich ist es aber, dass das angesparte Kapital in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers übertragen wird. Eine Kündigung oder private Weiterführung ist normalerweise nicht möglich. Ausnahme: Wenn Arbeitnehmer bereits nach relativ kurzer Zeit das Unternehmen wechseln, sodass nur ein geringer Betrag für die Betriebsrente angespart wurde, können die Ansprüche unter Umständen mit einer Einmalzahlung abgefunden werden.
DirektÂzusage in der NiedrigÂzinsÂphase – für Unternehmen oft ein Problem
Es gibt Gründe dafür, dass die DirektÂzusage vor 2002 bei UnterÂnehmen beliebt war, und danach deutlich an Beliebtheit verlor. Solange die Zinsen am KapitalÂmarkt relativ hoch waren, erschien es unproblematisch, den VersorÂgungsÂverpflichÂtungen nachkommen zu können. Vielfach bildeten Unternehmen keine RückÂstellungen, sondern rechneten optimistisch damit, die Betriebsrenten aus dem Cashflow bezahlen zu können. In der nun schon länger vorÂherrschenÂden NiedrigÂzinsÂphase erscheint das sehr risikoreich. Es müssen sehr viel höhere RückÂstellungen gebildet werden und Firmen wählen darum nun vermehrt andere Wege, um ihren Angestellten eine bAV bieten zu können.
Negative Effekte auf die Bilanz
Einer der Nachteile der DirektÂzusage ist, dass die gebilÂdeten PensionsÂrückÂstellungen sich auf die Bilanz auswirken und den UnternehmensÂwert senken. Sie werden in Steuer-, Handels- und IFRS-Bilanz jeweils anders behandelt. Eine LösungsÂmöglichkeit hierfür ist es, die PensionsÂzusagen nach extern auszulagern, z.B. in eine UnterÂstützungsÂkasse, einen PensionsÂfonds oder über ein Contractual Trust Agreement.
DirektÂzusage aus steuerÂlicher Sicht
Für Arbeitnehmer
Können die Beiträge zur bAV von der Steuer abgesetzt werden?
Durch die Entgeltumwandlung sind die Beiträge zur bAV, die Arbeitnehmer selbst zahlen, automatisch steuerfrei. Bei der Direktzusage sogar in unbegrenzter Höhe, bei anderen Formen der bAV bis zu einem bestimmten Betrag. Sie werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und mindern so das steuerpflichtige Einkommen.
Wie wird die Betriebsrente bei Auszahlung versteuert?
Im Rentenalter muss die Betriebsrente aus der Direktzusage voll versteuert werden. Vorteil hierbei ist jedoch, dass im Alter der Steuersatz geringer ist als in der Zeit als Berufstätiger.
Für Arbeitgeber
Sind die Beiträge zur bAV steuerabzugsfähig?
Ja, die Beiträge zur bAV der Arbeitnehmer sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben. Auch die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und zum Pensionssicherungsverein mindern die Steuerlast.
Vor- und Nachteile der DirektÂzusage
Für Arbeitnehmer
Vorteile
- Es können unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden.
- Direkt- bzw. Pensionszusagen sind oft arbeitÂgeberÂfinanziert – das bedeutet faktisch ein Geschenk vom Arbeitgeber.
- Bei diesem DurchÂführungsÂweg besteht die Chance auf höhere Renditen als bei anderen Arten der bAV.
Nachteile
- Geringe Flexibilität: Die bAV kann bei ArbeitÂgeberÂwechsel normalerweise nicht mitgenommen werden. Auch eine private Weiterführung ist nicht möglich.
Für Arbeitgeber
Vorteile
- Es besteht eine hohe Flexibilität und Freiheit bei der Ausgestaltung der Geldanlage.
- Eine bAV, insbesondere wenn sie stark vom Arbeitgeber gefördert wird, ist ein gutes Instrument, um die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken. Von der Direktzusage können insbesondere Führungskräfte profitieren.
- Beiträge zur bAV der Arbeitnehmer sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben.
Nachteile
- Absicherung über den PensionsÂsicherungsÂverein und damit Beitragszahlung ist Pflicht.
- Arbeitgeber gehen mit den VersorÂgungsÂversprechen an die Arbeitnehmer ein hohes Risiko ein. Eine Absicherung des Risikos über eine RückÂdeckungsÂversicheÂrung ist jedoch möglich.
- Die RückÂstellungen für die PensionsÂverpflichÂtungen müssen in der Bilanz angegeben werden, was die Kennzahlen z.B. für Investoren ungünstiger aussehen lässt.