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Direktzusage

Flexibel für Arbeit­geber, lohnend für Arbeit­nehmer - die unter­nehmens­zentrierte betrieb­liche Alters­vorsorge
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direkt­zusage ist eine Form der betrieb­lichen Alters­vorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt eine Versorgungs­zusage macht.
  • Der Arbeit­geber muss nicht mit einem Versicherer zusammen­arbeiten, sondern kann das Geld für die Betriebsrente frei anlegen.
  • Die Betriebs­rente wird im Alter dann direkt vom Arbeit­geber an die Rentner ausgezahlt.
  • Diese Form der bAV ist häufig komplett arbeitgeber­finanziert, aber auch alle anderen Varianten sind möglich.
  • Für Unternehmen sind Direkt­zusagen oft problematisch, da sie die Bilanz belasten. Ältere Direkt­zusagen können ausgelagert werden.

Was ist eine Direktzusage?

Die Direkt­zusage, auch als Pensions­­­­zusage bekannt, ist einer der ältesten Durchführungs­wege der betrieb­lichen Alters­vorsorge. Vor 2002 war sie neben der Unterstützungskasse eine der beiden verbreitetsten Arten der bAV. Das Unternehmen gibt hierbei seinem Mitarbeiter direkt eine Versorgungs­zusage und kann über die Geldanlage frei entscheiden. Ein Versicherer ist dabei – wenn überhaupt – nur im Hintergrund als Rück­deckungs­versicherung für das Unternehmen im Spiel.

Steckbrief: Direktzusage

Frage Eigenschaft
Finan­zierung? Alle Formen möglich (Arbeit­geber, Arbeit­nehmer oder gemeinsam)
Leistung? Rente oder Kapital­leistung + ggf. Zusatz­leistungen
Vorteile? Entgelt­umwandlung in unbegrenzter Höhe steuerfrei; hohe Flexi­bilität für das Unter­nehmen
Nach­­gelagerte Versteue­­rung? Ja
Übertrag­bar? Meist nicht möglich
Für wen lohnt es sich? Beschäftigte, die langfristig im Unter­nehmen bleiben; Gut­verdienende

Wie funktioniert die Direkt­zusage?

Bei der Direktzusage steht kein Versicherungs­unternehmen zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer, sondern der Arbeit­geber kümmert sich selbst um die Geldanlage für die Betriebs­renten seiner Angestellten. Er hat hierbei freie Hand, wie er die Kapital­anlage gestalten möchte. Diese kann beispielsweise intern im Unternehmen erfolgen, oder es kann extern investiert werden. Durch die flexible Anlage ist es möglich, höhere Renditen zu erzielen, als bei anderen Durch­führungs­wegen der bAV. Zu seiner Absicherung kann der Arbeitgeber eine Rück­deckungs­versicherung bei einem Lebens­versicherer abschließen.

Auch die Finan­zierungs­form der Direktzusage ist flexibel. Häufig wird diese Form als rein arbeitgeber­finanzierte Variante eingesetzt, aber alle Möglichkeiten sind offen. So kann auch der Arbeitnehmer allein Beiträge leisten, oder der Arbeitgeber bezuschusst Beiträge des Arbeitnehmers.

Betrieb­­liche Alters­vorsorge für Gesell­schafter-Geschäfts­führer

Mit der Direktzusage lässt sich auch eine betrieb­liche Alters­vorsorge für Gesell­schafter-Geschäfts­führer einer GmbH gut abbilden. Dabei gibt es einige Besonder­heiten zu beachten. Zum Beispiel müssen für beherrschende GmbH-Geschäfts­führer keine Beiträge zum Pensions­sicherungs­verein gezahlt werden. Stattdessen kann zum Zweck des Insolvenz­schutzes die Rück­deckungs­versicherung an den Geschäftsführer verpfändet werden. Außerdem können die Verträge so gestaltet sein, dass die Pensions­zusage gekürzt werden kann, sollte das Gehalt des Geschäfts­führers aufgrund von Liquiditäts­problemen gekürzt werden müssen.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit die Finanz­verwaltungen die Direkt­zusage für Gesell­schafter-Geschäfts­führer anerkennen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Firma muss mindestens fünf Jahre lang bestehen
  • Der Gesell­schafter-Geschäfts­führer muss mindestens zwei bis drei Jahre im Unternehmen sein
  • Die Leistungen dürfen nicht 75% des letzten Brutto­gehaltes übersteigen
  • Finanzier­barkeit muss gewährleistet sein, z.B. durch eine Rück­deckungs­versicherung oder vorhandenes Kapital
  • Die Versorgungs­zusage muss schriftlich festgehalten sein und von einem Gesell­schafter-Beschluss abgesegnet sein
  • Der Gesell­schafter-Geschäfts­führer darf nicht über 60 Jahre alt sein bzw. muss vor seinem Renten­eintritts­alter noch 10 Jahre im Unter­nehmen arbeiten, um sich seinen Anspruch zu „erdienen“.

Das können wir für Sie tun

Wir beraten Unternehmen zum Thema betrieb­liche Alters­vorsorge und helfen auch Ihnen gerne weiter. Wir sind per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 und per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de erreichbar (Montag-Freitag 9-17 Uhr). Gerne können Sie auch das folgende Formular nutzen.

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Leistungen der Direkt­zusage

Die Direkt- oder Pensions­zusage ist der Durch­führungs­weg der betrieb­lichen Alters­vorsorge, bei dem Arbeit­geber am flexibelsten bestimmen können, welche Leistungen sie ihren Beschäftigten anbieten möchten. Möglich sind zum Beispiel:

  • Klassische Betriebs­­rente (mit oder ohne Dynamik)
  • Hinter­­bliebenen­­absicherung
  • Invaliditäts­­versorgung

Erreicht ein Arbeitnehmer das Rentenalter, ist die Firma dann verpflichtet, ihm die versprochene Betriebs­rente auszuzahlen. Deren Höhe bemisst sich danach, was vorher vereinbart wurde, und ob der Arbeitgeber eine Beitrags- oder eine Zins­garantie abgegeben hat. Denn möglich ist entweder, dass eine bestimmte Renten­höhe oder eine bestimmte Verzinsung zugesagt wird. Garantieren müssen Arbeitgeber nur den Beitragserhalt, also dass Arbeitnehmer das wieder herausbekommen, was sie selbst eingezahlt haben.

Welche Formen der Versorgungs­zusage gibt es?

Arbeitgeber können ihren Angestellten verschiedene Arten von Zusagen machen. Diese sind:

  • Leistungs­zusage: Dies bedeutet, der Arbeit­geber verspricht einen festen Betrag als Betriebs­rente oder Kapital­leistung. Die Höhe kann vom Gehalt oder der Dauer der Betriebs­zugehörigkeit abhängig gemacht werden.
  • Beitrags­orientierte Leistungs­zusage: Hierbei verpflichtet sich der Arbeit­geber, Beiträge einer bestimmten Höhe in die bAV einzuzahlen. Die Höhe der Betriebs­rente hängt von der Höhe der Beiträge ab.

Was wird bei einer Insolvenz des Arbeitgebers aus der Betriebsrente?

Auch bei Insolvenz des Unternehmens sind die Betriebsrenten in der Regel gesichert, denn Arbeitgeber, die eine bAV per Direktzusage anbieten, müssen sich über den Pensionssicherungsverein absichern. Dies ist eine Einrichtung, an die alle dazu verpflichteten Unternehmen Beiträge zahlen. Von dort erhalten Arbeitnehmer dann ihre versprochene Betriebsrente, sollte der ursprüngliche Arbeitgeber nicht mehr existieren. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer sogenannte unverfallbare Ansprüche aufweisen kann.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Beschäftigte haben bei der Direktzusage keinen Anspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber die Versorgungszusage übernimmt. Grundsätzlich möglich ist es aber, dass das angesparte Kapital in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers übertragen wird. Eine Kündigung oder private Weiterführung ist normalerweise nicht möglich. Ausnahme: Wenn Arbeitnehmer bereits nach relativ kurzer Zeit das Unternehmen wechseln, sodass nur ein geringer Betrag für die Betriebsrente angespart wurde, können die Ansprüche unter Umständen mit einer Einmalzahlung abgefunden werden.

Anspruch auf Leistungen erst nach 3 Jahren

Arbeit­nehmer sollten daran denken, dass sie auf Leistungen des Arbeit­gebers zur betrieb­lichen Alters­vorsorge laut Gesetz erst nach einer bestimmten Zeit Anspruch haben. Seit dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz von 2018 ist dies eine Betriebs­zugehörig­keit von drei Jahren, zudem müssen sie mindestens 21 Jahre alt sein (zuvor galten die Fristen fünf Jahren und 25 Jahren). Dann besteht eine sogenannte „unverfall­bare Anwart­schaft“. Dies bedeutet, dass Arbeit­nehmer auch bei Insolvenz der Firma oder bei Arbeit­geber­wechsel ein Anrecht auf diese Leistung haben. Die Fristen können in individuellen Arbeits­verträgen anders geregelt sein, d.h. wegfallen oder kürzer sein.

Ausnahme stellen die Beiträge dar, die Arbeit­nehmer per Entgelt­umwandlung selbst einzahlen. Auf diese besteht sofort eine unverfall­bare Anwart­schaft.

Direkt­zusage in der Niedrig­zins­phase – für Unternehmen oft ein Problem

Es gibt Gründe dafür, dass die Direkt­zusage vor 2002 bei Unter­nehmen beliebt war, und danach deutlich an Beliebtheit verlor. Solange die Zinsen am Kapital­markt relativ hoch waren, erschien es unproblematisch, den Versor­gungs­verpflich­tungen nachkommen zu können. Vielfach bildeten Unternehmen keine Rück­stellungen, sondern rechneten optimistisch damit, die Betriebsrenten aus dem Cashflow bezahlen zu können. In der nun schon länger vor­herrschen­den Niedrig­zins­phase erscheint das sehr risikoreich. Es müssen sehr viel höhere Rück­stellungen gebildet werden und Firmen wählen darum nun vermehrt andere Wege, um ihren Angestellten eine bAV bieten zu können.

Negative Effekte auf die Bilanz

Einer der Nachteile der Direkt­zusage ist, dass die gebil­deten Pensions­rück­stellungen sich auf die Bilanz auswirken und den Unternehmens­wert senken. Sie werden in Steuer-, Handels- und IFRS-Bilanz jeweils anders behandelt. Eine Lösungs­möglichkeit hierfür ist es, die Pensions­zusagen nach extern auszulagern, z.B. in eine Unter­stützungs­kasse, einen Pensions­fonds oder über ein Contractual Trust Agreement.

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Direkt­zusage aus steuer­licher Sicht

Für Arbeitnehmer

Können die Beiträge zur bAV von der Steuer abgesetzt werden?

Durch die Entgeltumwandlung sind die Beiträge zur bAV, die Arbeitnehmer selbst zahlen, automatisch steuerfrei. Bei der Direktzusage sogar in unbegrenzter Höhe, bei anderen Formen der bAV bis zu einem bestimmten Betrag. Sie werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und mindern so das steuerpflichtige Einkommen.

Wie wird die Betriebs­rente bei Auszahlung versteuert?

Im Rentenalter muss die Betriebsrente aus der Direktzusage voll versteuert werden. Vorteil hierbei ist jedoch, dass im Alter der Steuersatz geringer ist als in der Zeit als Berufstätiger.

Für Arbeitgeber

Sind die Beiträge zur bAV steuer­abzugs­fähig?

Ja, die Beiträge zur bAV der Arbeitnehmer sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben. Auch die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und zum Pensionssicherungsverein mindern die Steuerlast.


Vor- und Nachteile der Direkt­zusage

Für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Es können unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden.
  • Direkt- bzw. Pensionszusagen sind oft arbeit­geber­finanziert – das bedeutet faktisch ein Geschenk vom Arbeitgeber.
  • Bei diesem Durch­führungs­weg besteht die Chance auf höhere Renditen als bei anderen Arten der bAV.

Nachteile

  • Geringe Flexibilität: Die bAV kann bei Arbeit­geber­wechsel normalerweise nicht mitgenommen werden. Auch eine private Weiterführung ist nicht möglich.

Für Arbeitgeber

Vorteile

  • Es besteht eine hohe Flexibilität und Freiheit bei der Ausgestaltung der Geldanlage.
  • Eine bAV, insbesondere wenn sie stark vom Arbeitgeber gefördert wird, ist ein gutes Instrument, um die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken. Von der Direktzusage können insbesondere Führungskräfte profitieren.
  • Beiträge zur bAV der Arbeitnehmer sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben.

Nachteile

  • Absicherung über den Pensions­sicherungs­verein und damit Beitragszahlung ist Pflicht.
  • Arbeitgeber gehen mit den Versor­gungs­versprechen an die Arbeitnehmer ein hohes Risiko ein. Eine Absicherung des Risikos über eine Rück­deckungs­versiche­rung ist jedoch möglich.
  • Die Rück­stellungen für die Pensions­verpflich­tungen müssen in der Bilanz angegeben werden, was die Kennzahlen z.B. für Investoren ungünstiger aussehen lässt.
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