Was ist ein Pensionsfonds?
Ein Pensionsfonds ist eine eigenständige Institution, über die Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten können. Pensionsfonds werden oft mit genau diesem Zweck von großen Unternehmen oder Versicherern gegründet – so muss der Arbeitgeber sich nicht selbst um die Geldanlage kümmern, wie beispielsweise bei der Direktzusage, sondern überlässt dies dem Pensionsfonds. Ein- und derselbe Pensionsfonds kann von mehreren Unternehmen genutzt werden, oft gibt es diese für ganze Branchen.
Die Betriebsrenten der im Pensionsfonds Versicherten werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Das heißt, die eingezahlten Beiträge der Arbeitgeber und ggf. Arbeitnehmer werden auf dem Kapitalmarkt angelegt, und die gesparten Beiträge hinterher mit den erwirtschafteten Überschüssen wieder an die Arbeitnehmer als Rente ausgezahlt. Auch Lebensversicherer haben eigene Pensionsfonds gegründet. So gibt es zum Beispiel Pensionsfonds von der Allianz, der HDI oder der Alten Leipziger.
Wie funktioniert ein Pensionsfonds?
Über Pensionsfonds werden häufig arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten abgewickelt. Es ist zwar auch möglich, dass Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung einzahlen, in der Praxis geschieht dies bei diesem Durchführungsweg jedoch eher selten. Wenn doch, läuft es für Arbeitnehmer sehr ähnlich ab wie bei der Direktversicherung oder Pensionskasse.
Sie können per Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts für die Betriebsrente sparen und dabei von Einsparungen bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben profitieren. Der Arbeitgeber muss die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers mit mindestens 15% bezuschussen (bei älteren Verträgen gilt dies seit 2022, bei Neuverträgen bereits seit 2019). Arbeitnehmer können auch Beiträge aus ihrem Nettogehalt einzahlen und dann die staatliche Riester-Förderung dafür erhalten.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie benötigen eine Beratung zum Thema betriebliche Altersvorsorge? Wir bieten Unternehmen individuelle Konzeptlösungen für die bAV an. Arbeitnehmer beraten wir gern allgemein zum Thema private Altersvorsorge. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – entweder per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Oder nutzen Sie gern auch unser folgendes Kontaktformular.
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Diese Leistungen bietet ein Pensionsfonds
Pensionsfonds bieten die gleichen Leistungen an wie andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge auch. Im Wesentlichen geht es darum, dass Arbeitnehmer im Rentenalter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente erhalten. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine einmalige Kapitalauszahlung zu erhalten.
Weitere mögliche Zusatzleistungen (je nach Anbieter unterschiedlich):
- Absicherung der Hinterbliebenen im vorzeitigen Todesfall
- Berufsunfähigkeitsrente
Diese Arten der Versorgungszusage sind möglich
Beim Pensionsfonds können Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber folgende Zusagearten festlegen:
- Beitragszusage mit Mindestleistung (dies ist die geläufigste Variante): Hierbei wird dem Arbeitnehmer garantiert, dass er als Mindestleistung die eingezahlten Beiträge im Alter als Betriebsrente erhält. Die genaue Höhe der zukünftigen Rente hängt aber von der Entwicklung des Kapitals ab.
- Leistungszusage: Bei der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber einen bestimmten Festbetrag als Rente oder Kapitalleistung.
Sind die Leistungen bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher?
Alle unverfallbaren Anwartschaften des Arbeitnehmers sind auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher, d.h. diese werden ihm normal zum vereinbarten Renteneintrittsalter ausgezahlt. Eine unverfallbare Anwartschaft ist ein Anspruch, den ein Arbeitnehmer erworben hat. Dies gilt in der Regel für alle Beiträge, die er selber eingezahlt hat, und ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
In der Theorie ist es möglich, beim Jobwechsel die Absicherung über den Pensionsfonds zum nächsten Arbeitgeber mitzunehmen. Dies ist auch deutlich einfacher als beispielsweise bei einer Direktzusage. Allerdings ist die praktische Umsetzbarkeit davon bestimmt, wie der neue Arbeitgeber seine betriebliche Altersvorsorge organisiert. Er kann dem Arbeitnehmer ermöglichen, das angesparte Kapital auf sein Versorgungssystem zu übertragen. Es kann jedoch auch sein, dass dies nicht praktikabel ist. Dann bleibt dem Arbeitnehmer nur, den Vertrag mit dem Pensionsfonds ruhend zu stellen oder ihn privat weiterzuführen.
Vor- und Nachteile des Pensionsfonds
Für Arbeitnehmer
Vorteile
- Dieser Durchführungsweg der bAV bietet aufgrund der flexibel ausgestalteten Geldanlage höhere Renditechancen als andere Wege.
- Verwaltungskosten für Arbeitnehmer sind bei diesem Durchführungsweg gering oder fallen nicht an.
- Die Entgeltumwandlung ist mit derselben staatlichen Förderung möglich wie auch bei der Direktversicherung oder der Pensionskasse.
Nachteile
- Risikoreichere Anlagen beinhalten auch Risiken. Im Extremfall bekommt man am Ende nur die eingezahlten Beiträge wieder heraus.
Für Arbeitgeber
Vorteile
- Pensionsfonds bieten für Unternehmen weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten und sind sehr flexibel.
- Durch die flexible Geldanlage entstehen bessere Renditechancen, woraus sich die Chance auf attraktivere Angebote für die eigenen Mitarbeiter ergibt.
- Die bAV per Pensionsfonds belastet die Bilanz des Unternehmens nicht.
- Die Verwaltungskosten sind relativ gering, da die eigentliche Abwicklung der bAV beim Pensionsfonds erfolgt.
- Die Beiträge zur bAV sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben.
Nachteile
- Es besteht eine Pflicht zur zumindest anteiligen Beitragszahlung zum Pensionssicherungsverein.
Das können wir für Ihr Unternehmen tun
Arbeitgebern empfehlen wir, wenn es um das Thema Auslagerung von alten Pensionsverpflichtungen geht, aufgrund der hohen Komplexität des Themas in jedem Fall eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Fachleute der von Buddenbrock Concepts GmbH kennen sich bestens in allen hierfür relevanten Themengebieten aus und haben ein Expertennetzwerk zur Hand, das das benötigte Know-how komplett abdeckt.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf: Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 (Mo-Fr von 9-17 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Gerne können Sie für Ihre Anfrage natürlich auch unser Formular benutzen.