Was ist ein Pensionsfonds?
Ein PensionsÂfonds ist eine eigenÂständige Institution, über die Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten können. PensionsÂfonds werden oft mit genau diesem Zweck von großen Unternehmen oder Versicherern gegründet – so muss der Arbeitgeber sich nicht selbst um die Geldanlage kümmern, wie beispielsweise bei der Direktzusage, sondern überlässt dies dem PensionsÂfonds. Ein- und derselbe PensionsÂfonds kann von mehreren Unternehmen genutzt werden, oft gibt es diese für ganze Branchen.
Die BetriebsÂrenten der im PensionsÂfonds Versicherten werden im KapitalÂdeckungsÂverfahren finanziert. Das heißt, die eingezahlten Beiträge der Arbeitgeber und ggf. Arbeitnehmer werden auf dem Kapitalmarkt angelegt, und die gesparten Beiträge hinterher mit den erwirtschafteten Überschüssen wieder an die Arbeitnehmer als Rente ausgezahlt. Auch LebensÂversicherer haben eigene PensionsÂfonds gegründet. So gibt es zum Beispiel PensionsÂfonds von der Allianz, der HDI oder der Alten Leipziger.
Wie funktioniert ein Pensionsfonds?
Über PensionsÂfonds werden häufig arbeitÂgeberÂfinanzierte BetriebsÂrenten abgewickelt. Es ist zwar auch möglich, dass Arbeitnehmer per EntgeltÂumwandlung einzahlen, in der Praxis geschieht dies bei diesem DurchÂführungsÂweg jedoch eher selten. Wenn doch, läuft es für ArbeitÂnehmer sehr ähnlich ab wie bei der DirektÂversicherung oder PensionsÂkasse.
Sie können per EntgeltÂumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts für die BetriebsÂrente sparen und dabei von Einsparungen bei der EinkommenÂsteuer und den Sozialabgaben profitieren. Der Arbeitgeber muss die Entgeltumwandlung des ArbeitÂnehmers mit mindestens 15% bezuschussen (bei älteren Verträgen gilt dies seit 2022, bei Neuverträgen bereits seit 2019). Arbeitnehmer können auch Beiträge aus ihrem Nettogehalt einzahlen und dann die staatliche Riester-Förderung dafür erhalten.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie benötigen eine Beratung zum Thema betriebliche Altersvorsorge? Wir bieten Unternehmen individuelle Konzeptlösungen für die bAV an. Arbeitnehmer beraten wir gern allgemein zum Thema private Altersvorsorge. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – entweder per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Oder nutzen Sie gern auch unser folgendes Kontaktformular.
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Diese Leistungen bietet ein PensionsÂfonds
PensionsÂfonds bieten die gleichen Leistungen an wie andere Formen der betriebÂlichen AltersÂvorsorge auch. Im Wesentlichen geht es darum, dass ArbeitÂnehmer im RentenÂalter zusätzlich zur gesetzÂlichen Rente eine BetriebsÂrente erhalten. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine einmalige KapitalÂauszahlung zu erhalten.
Weitere mögliche ZusatzÂleistungen (je nach Anbieter unterschiedlich):
- Absicherung der HinterÂbliebenen im vorzeitigen Todesfall
- BerufsÂunfähigÂkeitsÂrente
Diese Arten der VerÂsorgungsÂzusage sind möglich
Beim PensionsÂfonds können Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber folgende Zusagearten festlegen:
- BeitragsÂzusage mit MindestÂleistung (dies ist die geläufigste Variante): Hierbei wird dem Arbeitnehmer garantiert, dass er als MindestÂleistung die eingezahlten Beiträge im Alter als Betriebsrente erhält. Die genaue Höhe der zukünftigen Rente hängt aber von der Entwicklung des Kapitals ab.
- LeistungsÂzusage: Bei der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber einen bestimmten Festbetrag als Rente oder Kapitalleistung.
Sind die Leistungen bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher?
Alle unverfallbaren Anwartschaften des Arbeitnehmers sind auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher, d.h. diese werden ihm normal zum vereinbarten Renteneintrittsalter ausgezahlt. Eine unverfallbare Anwartschaft ist ein Anspruch, den ein Arbeitnehmer erworben hat. Dies gilt in der Regel für alle Beiträge, die er selber eingezahlt hat, und ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
In der Theorie ist es möglich, beim Jobwechsel die Absicherung über den Pensionsfonds zum nächsten Arbeitgeber mitzunehmen. Dies ist auch deutlich einfacher als beispielsweise bei einer Direktzusage. Allerdings ist die praktische Umsetzbarkeit davon bestimmt, wie der neue Arbeitgeber seine betriebliche Altersvorsorge organisiert. Er kann dem Arbeitnehmer ermöglichen, das angesparte Kapital auf sein Versorgungssystem zu übertragen. Es kann jedoch auch sein, dass dies nicht praktikabel ist. Dann bleibt dem Arbeitnehmer nur, den Vertrag mit dem Pensionsfonds ruhend zu stellen oder ihn privat weiterzuführen.
Vor- und Nachteile des PensionsÂfonds
Für Arbeitnehmer
Vorteile
- Dieser DurchÂführungsÂweg der bAV bietet aufgrund der flexibel ausgestalteten Geldanlage höhere RenditeÂchancen als andere Wege.
- VerwaltungsÂkosten für Arbeitnehmer sind bei diesem DurchÂführungsÂweg gering oder fallen nicht an.
- Die EntgeltÂumwandlung ist mit derselben staatlichen Förderung möglich wie auch bei der DirektÂversicherung oder der PensionsÂkasse.
Nachteile
- Risikoreichere Anlagen beinhalten auch Risiken. Im Extremfall bekommt man am Ende nur die eingezahlten Beiträge wieder heraus.
Für Arbeitgeber
Vorteile
- PensionsÂfonds bieten für Unternehmen weitÂreichende GestaltungsÂmöglichÂkeiten und sind sehr flexibel.
- Durch die flexible Geldanlage entstehen bessere RenditeÂchancen, woraus sich die Chance auf attraktivere Angebote für die eigenen Mitarbeiter ergibt.
- Die bAV per PensionsÂfonds belastet die Bilanz des Unternehmens nicht.
- Die VerwaltungsÂkosten sind relativ gering, da die eigentliche Abwicklung der bAV beim PensionsÂfonds erfolgt.
- Die Beiträge zur bAV sind steuerÂabzugsÂfähige BetriebsÂausgaben.
Nachteile
- Es besteht eine Pflicht zur zumindest anteiligen Beitragszahlung zum PensionsÂsicherungsÂverein.
Das können wir für Ihr UnterÂnehmen tun
Arbeitgebern empfehlen wir, wenn es um das Thema Auslagerung von alten PensionsÂverpflichÂtungen geht, aufgrund der hohen Komplexität des Themas in jedem Fall eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Fachleute der von Buddenbrock Concepts GmbH kennen sich bestens in allen hierfür relevanten ThemenÂgebieten aus und haben ein ExpertenÂnetzwerk zur Hand, das das benötigte Know-how komplett abdeckt.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf: Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 (Mo-Fr von 9-17 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Gerne können Sie für Ihre Anfrage natürlich auch unser Formular benutzen.