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Pensionsfonds

Betriebliche Altersvorsorge mit Pensionsfonds: renditeorientiert und flexibel
Erhalten Sie ein kostenfreies Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge kostenfreies Angebot bekommen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pensions­fonds ist eine unabhängige Einrichtung, über die Arbeit­geber eine betriebliche Alters­vorsorge (bAV) anbieten können.
  • Pensions­fonds sind sehr flexibel in der Geld­anlage, wodurch für Untern­ehmen Vorteile entstehen, und höhere Renditen möglich sind.
  • Normaler­weise ist diese Art der bAV arbeitgeber­finanziert. Eine Entgelt­umwandlung der Arbeit­nehmer ist jedoch auch möglich.
  • Für Arbeit­geber sind Pensions­fonds zudem das Mittel der Wahl, um kran­kende Direkt­zusagen auszulagern und das eigene Risiko zu reduzieren.

Was ist ein Pensionsfonds?

Ein Pensions­fonds ist eine eigen­ständige Institution, über die Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten können. Pensions­fonds werden oft mit genau diesem Zweck von großen Unternehmen oder Versicherern gegründet – so muss der Arbeitgeber sich nicht selbst um die Geldanlage kümmern, wie beispielsweise bei der Direktzusage, sondern überlässt dies dem Pensions­fonds. Ein- und derselbe Pensions­fonds kann von mehreren Unternehmen genutzt werden, oft gibt es diese für ganze Branchen.

Die Betriebs­renten der im Pensions­fonds Versicherten werden im Kapital­deckungs­verfahren finanziert. Das heißt, die eingezahlten Beiträge der Arbeitgeber und ggf. Arbeitnehmer werden auf dem Kapitalmarkt angelegt, und die gesparten Beiträge hinterher mit den erwirtschafteten Überschüssen wieder an die Arbeitnehmer als Rente ausgezahlt. Auch Lebens­versicherer haben eigene Pensions­fonds gegründet. So gibt es zum Beispiel Pensions­fonds von der Allianz, der HDI oder der Alten Leipziger.

Steckbrief: Pensionsfonds

Frage Eigenschaft
Finanzierung? Arbeit­geber, Arbeit­nehmer oder Mischform möglich
Leistung? Betriebs­rente, Einmal­auszahlung + Zusatz­leistungen möglich
Vorteile? Höhere Rendite­chancen möglich als bei anderen Arten der bAV; hohe Flexibilität für Arbeit­geber
Nach­gelagerte Versteue­rung? Ja
Übertragbar? Unter Umständen möglich. Kann auch privat fortgeführt werden.
Für wen lohnt es sich? Arbeit­nehmer, die rendite­orientiert für die Rente sparen möchten; Arbeit­geber vor allem dann, wenn sie alte Direkt­zusagen optimieren möchten

Wie funktioniert ein Pensionsfonds?

Über Pensions­fonds werden häufig arbeit­geber­finanzierte Betriebs­renten abgewickelt. Es ist zwar auch möglich, dass Arbeitnehmer per Entgelt­umwandlung einzahlen, in der Praxis geschieht dies bei diesem Durch­führungs­weg jedoch eher selten. Wenn doch, läuft es für Arbeit­nehmer sehr ähnlich ab wie bei der Direkt­versicherung oder Pensions­kasse.

Sie können per Entgelt­umwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts für die Betriebs­rente sparen und dabei von Einsparungen bei der Einkommen­steuer und den Sozialabgaben profitieren. Der Arbeitgeber muss die Entgeltumwandlung des Arbeit­nehmers mit mindestens 15% bezuschussen (bei älteren Verträgen gilt dies seit 2022, bei Neuverträgen bereits seit 2019). Arbeitnehmer können auch Beiträge aus ihrem Nettogehalt einzahlen und dann die staatliche Riester-Förderung dafür erhalten.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie benötigen eine Beratung zum Thema betrieb­liche Alters­vorsorge? Wir bieten Unternehmen individuelle Konzept­lösungen für die bAV an. Arbeitnehmer beraten wir gern allgemein zum Thema private Alters­vorsorge. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – entweder per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Oder nutzen Sie gern auch unser folgendes Kontaktformular.

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Diese Leistungen bietet ein Pensions­fonds

Pensions­fonds bieten die gleichen Leistungen an wie andere Formen der betrieb­lichen Alters­vorsorge auch. Im Wesentlichen geht es darum, dass Arbeit­nehmer im Renten­alter zusätzlich zur gesetz­lichen Rente eine Betriebs­rente erhalten. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine einmalige Kapital­auszahlung zu erhalten.

Weitere mögliche Zusatz­leistungen (je nach Anbieter unterschiedlich):

  • Absicherung der Hinter­bliebenen im vorzeitigen Todesfall
  • Berufs­unfähig­keits­rente

Diese Arten der Ver­sorgungs­zusage sind möglich

Beim Pensions­fonds können Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber folgende Zusagearten festlegen:

  • Beitrags­zusage mit Mindest­leistung (dies ist die geläufigste Variante): Hierbei wird dem Arbeitnehmer garantiert, dass er als Mindest­leistung die eingezahlten Beiträge im Alter als Betriebsrente erhält. Die genaue Höhe der zukünftigen Rente hängt aber von der Entwicklung des Kapitals ab.
  • Leistungs­zusage: Bei der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber einen bestimmten Festbetrag als Rente oder Kapitalleistung.

Sind die Leistungen bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher?

Alle unverfallbaren Anwartschaften des Arbeitnehmers sind auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher, d.h. diese werden ihm normal zum vereinbarten Renteneintrittsalter ausgezahlt. Eine unverfallbare Anwartschaft ist ein Anspruch, den ein Arbeitnehmer erworben hat. Dies gilt in der Regel für alle Beiträge, die er selber eingezahlt hat, und ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

In der Theorie ist es möglich, beim Jobwechsel die Absicherung über den Pensions­fonds zum nächsten Arbeit­geber mitzu­nehmen. Dies ist auch deutlich einfacher als beispiels­weise bei einer Direktzusage. Allerdings ist die praktische Umsetzbarkeit davon bestimmt, wie der neue Arbeitgeber seine betriebliche Alters­vorsorge organisiert. Er kann dem Arbeitnehmer ermöglichen, das angesparte Kapital auf sein Ver­sorgungs­system zu übertragen. Es kann jedoch auch sein, dass dies nicht praktikabel ist. Dann bleibt dem Arbeitnehmer nur, den Vertrag mit dem Pensions­fonds ruhend zu stellen oder ihn privat weiterzuführen.

Vor- und Nachteile des Pensions­fonds

Für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Dieser Durch­führungs­weg der bAV bietet aufgrund der flexibel ausgestalteten Geldanlage höhere Rendite­chancen als andere Wege.
  • Verwaltungs­kosten für Arbeitnehmer sind bei diesem Durch­führungs­weg gering oder fallen nicht an.
  • Die Entgelt­umwandlung ist mit derselben staatlichen Förderung möglich wie auch bei der Direkt­versicherung oder der Pensions­kasse.

Nachteile

  • Risikoreichere Anlagen beinhalten auch Risiken. Im Extremfall bekommt man am Ende nur die eingezahlten Beiträge wieder heraus.

Für Arbeitgeber

Vorteile

  • Pensions­fonds bieten für Unternehmen weit­reichende Gestaltungs­möglich­keiten und sind sehr flexibel.
  • Durch die flexible Geldanlage entstehen bessere Rendite­chancen, woraus sich die Chance auf attraktivere Angebote für die eigenen Mitarbeiter ergibt.
  • Die bAV per Pensions­fonds belastet die Bilanz des Unternehmens nicht.
  • Die Verwaltungs­kosten sind relativ gering, da die eigentliche Abwicklung der bAV beim Pensions­fonds erfolgt.
  • Die Beiträge zur bAV sind steuer­abzugs­fähige Betriebs­ausgaben.

Nachteile

  • Es besteht eine Pflicht zur zumindest anteiligen Beitragszahlung zum Pensions­sicherungs­verein.

Das können wir für Ihr Unter­nehmen tun

Arbeitgebern empfehlen wir, wenn es um das Thema Auslagerung von alten Pensions­verpflich­tungen geht, aufgrund der hohen Komplexität des Themas in jedem Fall eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Fachleute der von Buddenbrock Concepts GmbH kennen sich bestens in allen hierfür relevanten Themen­gebieten aus und haben ein Experten­netzwerk zur Hand, das das benötigte Know-how komplett abdeckt.

Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf: Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 (Mo-Fr von 9-17 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Gerne können Sie für Ihre Anfrage natürlich auch unser Formular benutzen.

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