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Pensionskasse

Betriebliche Altersvorsorge mit Pensionskasse: einfach und flexibel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Pensionskassen sind eine Art der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die sehr ähnlich funktioniert wie die Direktversicherung.
  • Arbeitgeber schließen dabei mit einer externen Pensionskasse einen Vertrag für den Arbeitnehmer.
  • Die Leistungen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der Direktversicherung und des Pensionsfonds.
  • Insgesamt ist die Pensionskasse eher ein Auslaufmodell, das inzwischen mehr oder weniger von der Direktversicherung ersetzt wurde.

Was ist eine Pensionskasse?

Pensionskassen sind ein Weg, über den eine betriebliche Altersvorsorge organisiert werden kann. Sie sind rechtlich eigenständige Organisationen, die mit dem Zweck gegründet wurden, Betriebsrenten anzubieten. Pensionskassen können gegründet werden von:

  • einzelnen Unternehmen
  • mehreren Unternehmen gemeinsam, z.B. für bestimmte Branchen (auch öffentlicher Dienst)
  • Lebensversicherern

Der Rechtsform nach handelt es sich meistens um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder Aktiengesellschaften (AG). Vor 2005 war die Pensionskasse der verbreitetste Weg der betrieblichen Altersvorsorge, bis sie nach 2005 von der Direktversicherung abgelöst wurde. Ihre Funktionsweise ist im Grunde dieselbe wie die der Direktversicherung – sowohl in praktischer, als auch gesetzlicher und steuerlicher Hinsicht.

Warum gibt es Pensionskassen?

Im Jahr 2002 wurde gesetzlich festgeschrieben, dass Arbeitnehmer ein Recht darauf haben, per Entgeltumwandlung für ihre Rente zu sparen (sofern Tarifverträge nicht andere Wege vorsehen). Versicherungen mussten hierfür einen separaten Rechtsträger, also eine eigene Firma, gründen. Hierdurch erklärt sich die Existenz der zahlreichen Pensionskassen, denn zu dieser Zeit existierten Direktversicherungen in der heutigen Form noch nicht. Von 2002 bis 2004 waren Pensionskassen die einzige Möglichkeit, in sinnvoller Weise Entgeltumwandlung durchzuführen.

Pensions­kassen heutzutage weitgehend von Direkt­versiche­rung abgelöst

Im Jahr 2005 änderte sich die Gesetzeslage und die Direktversicherung wurde mit der Pensionskasse gleichgestellt. Für Lebensversicherer ist es attraktiver, wenn das Geld der Versicherten (wie bei der Direktversicherung) in ihren Gesamtdeckungsstock fließt, und nicht in eine separate Einrichtung. Darum ist heutzutage das Geschäft mit Pensionskassen weitgehend eingeschlafen, und es gibt nur noch wenige, die Neugeschäft annehmen. Für bereits in Pensionskassen Versicherte kann das positiv sein, da ihre Versicherungsverträge oft höhere Garantieverzinsungen enthalten als Direktversicherungen. Dies lohnt sich jedoch nur, wenn diese Verzinsungen tatsächlich erreicht werden können.

Steckbrief: Pensionskasse

Frage Eigenschaft
Finanzierung? Arbeit­geber, Arbeit­nehmer oder Mischform möglich
Leistung? Betriebsrente; manchmal auch Kapitalauszahlung und/oder Zusatzleistungen
Vorteile? Höhere Renditechancen, hohe Flexibilität
Nach­gelagerte Versteue­rung? Ja
Übertragbar? Unter Umständen möglich; kann auch privat fortgeführt werden.
Für wen lohnt es sich? Arbeitnehmer, die auf eine höhere Rendite hoffen und auf Flexibilität Wert legen; Arbeitgeber, die wenig Aufwand für ihre bAV betreiben wollen.

Wie funktioniert die Pensionskasse?

Pensionskassen funktionieren fast genauso wie Direktversicherungen und Pensionsfonds. Über sie können arbeitgeber-, arbeitnehmer- oder in einer Mischform finanzierte Betriebsrenten organisiert werden. Der Arbeitgeber schließt mit der Pensionskasse als Versicherungs­nehmer einen Vertrag für den Arbeitnehmer als versicherte Person ab. Für die Entgelt­umwandlung gelten hierbei die gleichen Regeln wie für die beiden vorher genannten Durch­führungs­wege: Arbeitnehmer können einen Betrag in Höhe von 8% der Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Renten­versicherung steuerfrei und 4% sozial­abgabenfrei sparen.

Das können wir für Sie tun

Sie vertreten eine Firma und benötigen eine unabhängige und kompetente Beratung zum Thema betriebliche Altersvorsorge? Oder Sie sind Arbeitnehmer und interessieren sich dafür, wie Sie sich am besten privat für das Alter absichern können? Melden Sie sich einfach bei uns – entweder unter 030 – 120 82 82 8 (Mo-Fr 9-17 Uhr) oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Sehr gern können Sie natürlich auch unser folgendes Formular nutzen.

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Welche Leistungen bieten Pensions­kassen?

Neben der Kernleistung, nämlich der Betriebsrente, sind auch bei Pensions­kassen teilweise weitere Zusatz­leistungen möglich. Zum einen kann das angesparte Kapital bei Rentenbeginn auch als Einmal­zahlung ausgezahlt werden. Zum anderen lassen sich, je nach Pensionskasse, auch Zusatzleistungen wie eine Hinter­bliebenen­versorgung oder eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) hinzubuchen. Eine Berufs­unfähig­keits­absiche­rung über diesen Weg empfiehlt sich jedoch nur, wenn man Schwierigkeiten hat, eine eigenständige BU zu bekommen – denn hier kann es durch Gruppen­rabatte günstigere Tarife oder solche mit weniger Gesundheits­fragen geben. Ansonsten ist eine eigenständige BU meistens günstiger.

Arbeitgeberwechsel: Lässt sich die Pensionskasse mitnehmen?

Wechselt man zu einem Arbeitgeber, so lässt sich der Vertrag mit der Pensionskasse theoretisch mitnehmen. Der neue Arbeitgeber kann den Vertrag entweder als Versicherungsnehmer übernehmen und weiterführen, das Kapital ggf. in sein eigenes Versorgungssystem übertragen, oder der Arbeitnehmer kann ihn privat fortführen. Da der Arbeitgeber darüber entscheidet, welche Form der bAV er anbietet, hat der Arbeitnehmer hier leider wenig Mitspracherecht. Es ist jedoch auch eine Stilllegung des Vertrages möglich. Dann wird einfach nichts weiter eingezahlt, und im Alter erhält man die bis dahin angesparte Rente. Kündigen lässt sich die bAV in der Regel nicht.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist die Betriebsrente über die Pensionskasse sicher, denn die Rente wird ohnehin von dort ausgezahlt, nicht vom Arbeitgeber.

Was passiert bei einer Insolvenz der Pensions­kasse?

Der Fall, dass Pensions­kassen in eine finanzielle Schief­lage geraten, ist schon häufiger eingetreten. In einem solchen Fall können diese im Extremfall versprochene Renten­leistungen kürzen. Arbeitnehmer können normalerweise jedoch beruhigt sein, denn ihr Arbeitgeber hat die Pflicht, eventuelle Fehlbeträge auszugleichen. In so einem Fall müssen sich Arbeitnehmer aktiv an ihren Arbeitgeber wenden, wenn die Leistung fällig wird. Sollte auch der Arbeitgeber inzwischen in Insolvenz sein, bleibt es allerdings bei der gekürzten Rente.

Unterschiede gibt es auch je nach Rechtsform. Pensions­kassen, die als AG organisiert sind, sind über die Auffang­einrichtung Protektor bei Insolvenz abgesichert. Bei solchen, die als VVaG organisiert sind, gibt es jedoch keinen solchen Schutz.

Vor- und Nachteile der Pensions­kasse

Für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Da die Pensionskassen weniger strengen Regularien unterliegen als z.B. Direkt­versiche­rungen, können hier potenziell höhere Renditen erzielt werden.
  • Die Rentenverträge sind relativ flexibel und können auch privat weitergeführt oder stillgelegt werden.
  • Die Beitragshöhe lässt sich flexibel anpassen.

Nachteile

  • Ist man bei einer Pensions­kasse versichert, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, drohen im schlimmsten Fall Renten­kürzungen.
  • Es kann sein, dass aufgrund der Tatsache, dass die Pensionskasse ein Auslaufmodell ist, nur noch wenig frisches Kapital in die Pensions­kasse fließt und daher auch die Rendite gering bleibt. In diesem Fall erhält man am Ende evtl. nur die Mindestgarantie wieder heraus.
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Für Arbeitgeber

Vorteile

  • Da die Pensionskasse als externe Einrichtung die bAV organisiert, ist der Verwaltungs­aufwand relativ gering.
  • Es ist kein Insolvenzschutz über den Pensions­sicherungs­verein nötig.
  • Die bAV über die Pensions­kasse wirkt sich nicht auf die Bilanz aus.

Nachteile

  • Pensionskassen können in finanzielle Schwierigkeiten geraten – in einem solchen Fall müssen Arbeitgeber ggf. nach­finanzieren, denn sie haften für die versprochene Leistung.
Experten-Tipp:

Schwierige Situation der Pensionskassen

Unternehmen, die planen, eine betriebliche Alters­vorsorge einzuführen, oder ein bestehendes Versorgungs­system umzubauen, empfehlen wir Pensions­kassen eher selten. Viele der freien Pensions­kassen (die nicht zu den großen Lebens­versicherern gehören) sind in den letzten Jahren wegen der anhaltenden Niedrig­zins­phase und der weniger strengen staatlichen Regularien in Schieflage geraten. Eine große Zahl steht mittlerweile unter besonderer Aufsicht der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) oder ist bereits nicht mehr handlungsfähig. Daneben gibt es natürlich trotzdem viele weitere Pensions­kassen, die weiterhin solide arbeiten. Die Direkt­versicherung ist allerdings in den meisten Fällen aktuell die attraktivere Wahl.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie möchten in Ihrem Unternehmen die betriebliche Alters­vorsorge neu aufbauen oder reformieren? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, aus den unterschiedlichen Durch­führungs­varianten die für Ihr Unternehmen passendste zu finden. Melden Sie sich einfach bei uns: Entweder per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Sehr gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen.

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