Was ist eine Pensionskasse?
Pensionskassen sind ein Weg, über den eine betriebliche Altersvorsorge organisiert werden kann. Sie sind rechtlich eigenständige Organisationen, die mit dem Zweck gegründet wurden, Betriebsrenten anzubieten. Pensionskassen können gegründet werden von:
- einzelnen Unternehmen
- mehreren Unternehmen gemeinsam, z.B. für bestimmte Branchen (auch öffentlicher Dienst)
- Lebensversicherern
Der Rechtsform nach handelt es sich meistens um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder Aktiengesellschaften (AG). Vor 2005 war die Pensionskasse der verbreitetste Weg der betrieblichen Altersvorsorge, bis sie nach 2005 von der Direktversicherung abgelöst wurde. Ihre Funktionsweise ist im Grunde dieselbe wie die der Direktversicherung – sowohl in praktischer, als auch gesetzlicher und steuerlicher Hinsicht.
Warum gibt es Pensionskassen?
Im Jahr 2002 wurde gesetzlich festgeschrieben, dass Arbeitnehmer ein Recht darauf haben, per Entgeltumwandlung für ihre Rente zu sparen (sofern Tarifverträge nicht andere Wege vorsehen). Versicherungen mussten hierfür einen separaten Rechtsträger, also eine eigene Firma, gründen. Hierdurch erklärt sich die Existenz der zahlreichen Pensionskassen, denn zu dieser Zeit existierten Direktversicherungen in der heutigen Form noch nicht. Von 2002 bis 2004 waren Pensionskassen die einzige Möglichkeit, in sinnvoller Weise Entgeltumwandlung durchzuführen.
PensionsÂkassen heutzutage weitgehend von DirektÂversicheÂrung abgelöst
Im Jahr 2005 änderte sich die Gesetzeslage und die Direktversicherung wurde mit der Pensionskasse gleichgestellt. Für Lebensversicherer ist es attraktiver, wenn das Geld der Versicherten (wie bei der Direktversicherung) in ihren Gesamtdeckungsstock fließt, und nicht in eine separate Einrichtung. Darum ist heutzutage das Geschäft mit Pensionskassen weitgehend eingeschlafen, und es gibt nur noch wenige, die Neugeschäft annehmen. Für bereits in Pensionskassen Versicherte kann das positiv sein, da ihre Versicherungsverträge oft höhere Garantieverzinsungen enthalten als Direktversicherungen. Dies lohnt sich jedoch nur, wenn diese Verzinsungen tatsächlich erreicht werden können.
Steckbrief: Pensionskasse
Frage | Eigenschaft |
Finanzierung? | ArbeitÂgeber, ArbeitÂnehmer oder Mischform möglich |
Leistung? | Betriebsrente; manchmal auch Kapitalauszahlung und/oder Zusatzleistungen |
Vorteile? | Höhere Renditechancen, hohe Flexibilität |
NachÂgelagerte VersteueÂrung? | Ja |
Übertragbar? | Unter Umständen möglich; kann auch privat fortgeführt werden. |
Für wen lohnt es sich? | Arbeitnehmer, die auf eine höhere Rendite hoffen und auf Flexibilität Wert legen; Arbeitgeber, die wenig Aufwand für ihre bAV betreiben wollen. |
Wie funktioniert die Pensionskasse?
Pensionskassen funktionieren fast genauso wie Direktversicherungen und Pensionsfonds. Über sie können arbeitgeber-, arbeitnehmer- oder in einer Mischform finanzierte Betriebsrenten organisiert werden. Der Arbeitgeber schließt mit der Pensionskasse als VersicherungsÂnehmer einen Vertrag für den Arbeitnehmer als versicherte Person ab. Für die EntgeltÂumwandlung gelten hierbei die gleichen Regeln wie für die beiden vorher genannten DurchÂführungsÂwege: Arbeitnehmer können einen Betrag in Höhe von 8% der BeitragsÂbemessungsÂgrenze der gesetzlichen RentenÂversicherung steuerfrei und 4% sozialÂabgabenfrei sparen.
Das können wir für Sie tun
Sie vertreten eine Firma und benötigen eine unabhängige und kompetente Beratung zum Thema betriebliche Altersvorsorge? Oder Sie sind Arbeitnehmer und interessieren sich dafür, wie Sie sich am besten privat für das Alter absichern können? Melden Sie sich einfach bei uns – entweder unter 030 – 120 82 82 8 (Mo-Fr 9-17 Uhr) oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Sehr gern können Sie natürlich auch unser folgendes Formular nutzen.
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Welche Leistungen bieten PensionsÂkassen?
Neben der Kernleistung, nämlich der Betriebsrente, sind auch bei PensionsÂkassen teilweise weitere ZusatzÂleistungen möglich. Zum einen kann das angesparte Kapital bei Rentenbeginn auch als EinmalÂzahlung ausgezahlt werden. Zum anderen lassen sich, je nach Pensionskasse, auch Zusatzleistungen wie eine HinterÂbliebenenÂversorgung oder eine BerufsÂunfähigÂkeitsÂversicheÂrung (BU) hinzubuchen. Eine BerufsÂunfähigÂkeitsÂabsicheÂrung über diesen Weg empfiehlt sich jedoch nur, wenn man Schwierigkeiten hat, eine eigenständige BU zu bekommen – denn hier kann es durch GruppenÂrabatte günstigere Tarife oder solche mit weniger GesundheitsÂfragen geben. Ansonsten ist eine eigenständige BU meistens günstiger.
Arbeitgeberwechsel: Lässt sich die Pensionskasse mitnehmen?
Wechselt man zu einem Arbeitgeber, so lässt sich der Vertrag mit der Pensionskasse theoretisch mitnehmen. Der neue Arbeitgeber kann den Vertrag entweder als Versicherungsnehmer übernehmen und weiterführen, das Kapital ggf. in sein eigenes Versorgungssystem übertragen, oder der Arbeitnehmer kann ihn privat fortführen. Da der Arbeitgeber darüber entscheidet, welche Form der bAV er anbietet, hat der Arbeitnehmer hier leider wenig Mitspracherecht. Es ist jedoch auch eine Stilllegung des Vertrages möglich. Dann wird einfach nichts weiter eingezahlt, und im Alter erhält man die bis dahin angesparte Rente. Kündigen lässt sich die bAV in der Regel nicht.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist die Betriebsrente über die Pensionskasse sicher, denn die Rente wird ohnehin von dort ausgezahlt, nicht vom Arbeitgeber.
Vor- und Nachteile der PensionsÂkasse
Für Arbeitnehmer
Vorteile
- Da die Pensionskassen weniger strengen Regularien unterliegen als z.B. DirektÂversicheÂrungen, können hier potenziell höhere Renditen erzielt werden.
- Die Rentenverträge sind relativ flexibel und können auch privat weitergeführt oder stillgelegt werden.
- Die Beitragshöhe lässt sich flexibel anpassen.
Nachteile
- Ist man bei einer PensionsÂkasse versichert, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, drohen im schlimmsten Fall RentenÂkürzungen.
- Es kann sein, dass aufgrund der Tatsache, dass die Pensionskasse ein Auslaufmodell ist, nur noch wenig frisches Kapital in die PensionsÂkasse fließt und daher auch die Rendite gering bleibt. In diesem Fall erhält man am Ende evtl. nur die Mindestgarantie wieder heraus.
Für Arbeitgeber
Vorteile
- Da die Pensionskasse als externe Einrichtung die bAV organisiert, ist der VerwaltungsÂaufwand relativ gering.
- Es ist kein Insolvenzschutz über den PensionsÂsicherungsÂverein nötig.
- Die bAV über die PensionsÂkasse wirkt sich nicht auf die Bilanz aus.
Nachteile
- Pensionskassen können in finanzielle Schwierigkeiten geraten – in einem solchen Fall müssen Arbeitgeber ggf. nachÂfinanzieren, denn sie haften für die versprochene Leistung.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie möchten in Ihrem Unternehmen die betriebliche AltersÂvorsorge neu aufbauen oder reformieren? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, aus den unterschiedlichen DurchÂführungsÂvarianten die für Ihr Unternehmen passendste zu finden. Melden Sie sich einfach bei uns: Entweder per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Sehr gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen.