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Pensionskasse

Betriebliche Altersvorsorge mit Pensionskasse: einfach und flexibel

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pensionskassen sind eine Art der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die sehr ähnlich funktioniert wie die Direktversicherung.
  • Arbeitgeber schließen dabei mit einer externen Pensionskasse einen Vertrag für den Arbeitnehmer.
  • Die Leistungen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der Direktversicherung und des Pensionsfonds.
  • Insgesamt ist die Pensionskasse eher ein Auslaufmodell, das inzwischen mehr oder weniger von der Direktversicherung ersetzt wurde.

Was ist eine Pensionskasse?

Pensionskassen sind ein Weg, über die der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge organisieren kann. Sie sind rechtlich eigenständige Organisationen, die speziell zum Zweck der Bereitstellung von Betriebsrenten ins Leben gerufen wurden. Pensionskassen können von verschiedenen Institutionen gegründet werden, darunter von:

  • einzelnen Unternehmen
  • mehreren Unternehmen gemeinsam, zum Beispiel für bestimmte Branchen (auch öffentlicher Dienst)
  • Lebensversicherern

Rechtlich sind Pensionskassen meistens als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als Aktiengesellschaften (AG) organisiert. Vor dem Jahr 2005 war die Pensionskasse der verbreitetste Weg der betrieblichen Altersvorsorge, wurde danach jedoch zunehmend von der Direktversicherung abgelöst. In ihrer Funktionsweise ähneln Pensionskassen stark der Direktversicherung, und zwar sowohl in praktischer als auch in gesetzlicher und steuerlicher Hinsicht.

Steckbrief: Pensionskasse

Frage
Eigenschaft
Finanzierung?
Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Mischform
Leistung?
Betriebsrente; manchmal auch Kapitalauszahlung und/oder Zusatzleistungen
Vorteile?
Höhere Renditechancen, hohe Flexibilität
Nachgelagerte Versteuerung?
Ja
Übertragbar?
Unter Umständen möglich; kann auch privat fortgeführt werden.
Für wen lohnt es sich?
Arbeitnehmer, die auf eine höhere Rendite hoffen und auf Flexibilität Wert legen; Arbeitgeber, die wenig Aufwand für ihre bAV betreiben wollen.

Warum gibt es Pensionskassen?

Sofern Tarifverträge nicht andere Wege vorsehen, haben Arbeitnehmer seit 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Versicherungen mussten dafür einen separaten Rechtsträger, also eine eigene Firma, gründen. Das erklärt die Existenz der zahlreichen Pensionskassen. Da die Direktversicherungen in der heutigen Form zu jener Zeit noch nicht existierten, stellten Pensionskassen von 2002 bis 2004 die einzige praktikable Option für die Realisierung der Entgeltumwandlung dar.

Pensionskassen heute weitgehend von Direktversicherung abgelöst

Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2005 wurden Direktversicherungen und Pensionskassen rechtlich gleichgestellt. Für Lebensversicherer ist es vorteilhafter, wenn die Beiträge der Versicherten (wie bei der Direktversicherung) direkt in ihren Gesamtdeckungsstock einfließen, anstatt in eine eigenständige Pensionskasse. Infolgedessen hat das Interesse an Pensionskassen nachgelassen. Heute gibt es nur noch wenige Organisationen, die aktiv Neukunden aufnehmen. Für diejenigen, die bereits in Pensionskassen versichert sind, könnte dies jedoch vorteilhaft sein, da diese Verträge oft mit höheren Garantiezinsen ausgestattet sind als jene von Direktversicherungen. Allerdings profitieren Versicherte nur dann davon, wenn diese höheren Zinsen auch realisiert werden können.

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Wie funktioniert die Pensionskasse?

Pensionskassen funktionieren ähnlich wie Direktversicherungen und Pensionsfonds. Sie ermöglichen die Organisation von Betriebsrenten, die entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder in kombinierter Form finanziert werden. Der Arbeitgeber schließt dabei als Versicherungsnehmer einen Vertrag mit der Pensionskasse ab, wobei der Arbeitnehmer als versicherte Person gilt.

Für die Entgeltumwandlung gelten die gleichen Regeln wie bei den anderen Durchführungswegen: Arbeitnehmer können bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei in ihre Betriebsrente einzahlen.

Welche Leistungen bieten Pensionskassen?

Die Betriebsrente ist die Kernleistung der Pensionskasse. Daneben sind teilweise weitere optionale Zusatzleistungen möglich, wie eine Hinterbliebenenversorgung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung über eine Pensionskasse ist besonders dann empfehlenswert, wenn der Abschluss einer eigenständigen BU aufgrund von beispielsweise chronischen Erkrankungen nicht möglich ist. Gruppentarife gewährleisten in der Regel günstigere Tarife und vereinfachte Gesundheitsfragen. Jedoch ist eine separate BU-Versicherung in den meisten Fällen kostengünstiger.

Arbeitgeberwechsel: Kann der Arbeitnehmer die Pensionskasse mitnehmen?

In der Regel hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Pensionskasse zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Der neue Arbeitgeber kann den Vertrag entweder als Versicherungsnehmer übernehmen und weiterführen oder das Kapital gegebenenfalls in sein eigenes Versorgungssystem übertragen.

Die Auswahl der betrieblichen Altersvorsorge liegt beim Arbeitgeber, sodass Arbeitnehmer in dieser Hinsicht meist wenig Einfluss haben. Eine Option besteht allerdings in der Stilllegung des Vertrags: Dabei werden keine weiteren Einzahlungen geleistet und der Arbeitnehmer erhält im Rentenalter die bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Rente. Alternativ besteht auch die Option der privaten Weiterführung des bAV-Vertrags. Eine Kündigung der bAV ist normalerweise weder möglich noch empfehlenswert.

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Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Selbst im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers bleibt die Betriebsrente sicher, da sie über die Pensionskasse und nicht direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt wird.

Was passiert bei einer Insolvenz der Pensionskasse?

Der Fall, dass Pensionskassen in eine finanzielle Schieflage geraten, ist in der Vergangenheit schon häufiger eingetreten. In der Folge können Pensionskassen ihre versprochenen Rentenleistungen kürzen, um ihre langfristige Zahlungsfähigkeit zu sichern. Arbeitnehmer können jedoch in der Regel beruhigt sein, denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, etwaige Differenzen zu den zugesagten Leistungen auszugleichen. Im Falle einer Leistungskürzung müssen sich Arbeitnehmer aktiv an ihren Arbeitgeber wenden, sobald die Rentenzahlung ansteht. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sollten Arbeitnehmer jedoch mit einer gekürzten Rentenleistung rechnen.

Die Sicherheit von Betriebsrenten durch Pensionskassen variiert je nach deren Rechtsform. Pensionskassen, die als Aktiengesellschaften (AG) organisiert sind, genießen bei Insolvenz einen Schutz durch die Auffangeinrichtung Protektor. Im Gegensatz dazu bieten Pensionskassen, die als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) strukturiert sind, keinen solchen Insolvenzschutz. Dieser Unterschied in der Absicherung kann für die Wahl der Pensionskasse und die Sicherheit der Betriebsrente von Bedeutung sein.

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Vor- und Nachteile der Pensionskasse

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Da die Pensionskassen weniger strengen Regularien unterliegen als zum Beispiel Direktversicherungen, können hier potenziell höhere Renditen erzielt werden.
  • Die Rentenverträge sind flexibel. Arbeitnehmer können ihren Vertrag der Pensionskasse privat weiterführen oder stilllegen.
  • Außerdem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Beitragshöhe flexibel anzupassen.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Ist eine Pensionskasse in finanzielle Schwierigkeiten geraten, drohen im schlimmsten Fall Rentenkürzungen.
  • Die Pensionskasse gilt als Auslaufmodell. Deswegen fließt möglicherweise weniger neues Kapital hinein, was zu niedrigeren Renditen führen kann. In solch einem Szenario könnten Arbeitnehmer nur die garantierte Mindestleistung erhalten.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Da die Pensionskasse als externe Einrichtung die bAV organisiert, ist der Verwaltungsaufwand relativ gering.
  • Es ist kein Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein nötig.
  • Die bAV über die Pensionskasse wirkt sich nicht auf die Bilanz aus.

Nachteile für Arbeitgeber

  • Sollte eine Pensionskasse in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haftet der Arbeitgeber für die versprochene Leistung und muss gegebenenfalls nachfinanzieren.

Experten-Tipp:

Schwierige Situation der Pensionskassen

„Wir raten Unternehmen für die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge oder den Umbau eines bestehenden Versorgungssystems meist von der Pensionskasse ab. Viele freie Pensionskassen sind in den letzten Jahren aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und der weniger strengen staatlichen Regularien in Schieflage geraten.

Ein Großteil steht mittlerweile unter besonderer Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder ist in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Obwohl viele Pensionskassen weiterhin solide arbeiten, ist die Direktversicherung für die meisten Unternehmen aktuell die attraktivere Option.”

Stephan Seidenfad, bAV-Experte

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