Was ist das SozialÂpartnerÂmodell?
Das SozialÂÂpartnerÂmodell, auch Nahles-Rente genannt (nach der ehemaligen BundesÂarbeitsÂministerin Andrea Nahles), ist ein Konstrukt, das für das BetriebsÂrentenÂstärkungsÂgesetz (BRSG) geschaffen wurde, welches 2018 in Kraft tat. Die Absicht hinter diesem Gesetz war es, die Betriebsrente in deutschen Unternehmen zu stärken und auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten, indem man die betriebliche Altersvorsorge auch für diese Arbeitgeber attraktiver gestaltet.
Konkret sollten Arbeitgeber- und ArbeitÂnehmerÂverbände dazu gebracht werden, die betriebliche Altersvorsorge gemeinsam zu regeln und in Tarifverträgen zu verankern. Hierfür wurden einige Regelungen getroffen, die das SozialÂpartnerÂmodell für Arbeitgeber attraktiv machen sollen.
Wie funktioniert das Sozialpartnermodell?
Da das SozialÂpartnerÂmodell auf die Zusammenarbeit auf Tarifebene abzielt, ist es für einzelne Unternehmen nicht ohne Weiteres als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge wählbar. Besonders Unternehmen ohne Tarifbindung sind hier im Grunde außen vor. Relevant ist es im Wesentlichen für Unternehmen, die der Tarifbindung unterliegen. Einige große Versicherer haben in gemeinsamen Zusammenschlüssen auch bereits Angebote für die Umsetzung der Nahles-Rente geschaffen. Allerdings wird diese trotzdem aktuell noch in keinem Unternehmen tatsächlich umgesetzt.
Umsetzung über dritte VersorgungsÂeinrichtung
Zudem ist das SozialÂpartnerÂmodell an sich auch noch kein tatsächlicher Durchführungsweg, denn zur Abwicklung der bAV in der Praxis wird eine VersorgungsÂeinrichtung benötigt, in die das Kapital eingezahlt wird und wo es verwaltet wird. Dies ist kann eine Direktversicherung, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse sein. Auf einen dieser Wege müssen sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigen.
Die Einzahlung kann dann arbeitnehmer-, arbeitgeber- oder mischfinanziert erfolgen. Wenn Arbeitnehmer Entgelt umwandeln, sind Arbeitgeber seit dem BRSG verpflichtet, ihnen darauf 15% Zuschuss zu gewähren, wenn sie selbst Sozialabgaben sparen. Aus dem gesparten Kapital und den angestrebten Überschüssen soll dann eine Zielrente entstehen, die Arbeitnehmer im Alter ausgezahlt bekommen.
Die Leistungen im SozialÂpartnerÂmodell
Die Leistungen des SozialÂpartnerÂmodells sind im Grunde die gleichen wie beim PensionsÂfonds, der PensionsÂkasse oder der DirektÂversicherung, da diese für die Durchführung genutzt werden. Individuell hängen sie dann vom gewählten Versicherer und Tarif ab.
Grundsätzlich geht es natürlich auch bei diesem Modell um die Auszahlung einer BetriebsÂrente im Alter, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Eine einmalige KapitalÂauszahlung ist beim SozialÂpartnerÂmodell nicht möglich. Eine zusätzliche Absicherung gegen BerufsÂunfähigkeit oder eine Absicherung der Angehörigen durch eine HinterÂbliebenenÂrente kann aber je nach gewählter VerÂsorgungsÂinstitution wählbar sein.
Warum brauchte es das SozialÂpartnerÂmodell?
Die Schaffung des SozialÂpartnerÂmodells stellt zumindest zum Teil auch eine Reaktion auf die anhaltende NiedrigÂzinsÂphase dar. Mit konservativen KapitalÂanlagen lässt sich heute kaum noch Rendite erzielen, BetriebsÂrenten wirken darum oft unattraktiv auf Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber möchte aber die betriebliche AltersÂvorsorge fördern und breiter durchsetzen, da die gesetzliche Rente für die meisten Menschen nicht reichen wird.
Hoffnung auf höhere Renditen durch mehr Flexibilität
Deshalb wurde hiermit ein Modell geschaffen, dass flexiblere KapitalÂanlagen ermöglicht und damit höhere Renditen in Aussicht stellt. Ob dies gelungen ist und zum gewünschten Ziel führen wird, ist aktuell noch fraglich. Unternehmen haben aber auch ohne das SozialÂpartnerÂmodell zahlreiche Optionen, ihren Angestellten eine attraktive bAV anzubieten. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Vor- und Nachteile des SozialÂpartnerÂmodells
Für Arbeitnehmer
Vorteile
- Chance auf eine BetriebsÂrente mit hoher Rendite
- Die Anwartschaft auf die BetriebsÂrente ist sofort unverfallbar, auch wenn die Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden
- Flexibilität: Die bAV kann nach ArbeitÂgeberÂwechsel mitgenommen oder privat weitergeführt werden
Nachteile
- Keine Garantie, wie hoch die BetriebsÂrente später sein wird
- Die BetriebsÂrente kann steigen oder sinken, je nachdem wie der Kapitalmarkt sich entwickelt, auch noch während der Auszahlungsphase
- Keine einmalige KapitalÂauszahlung möglich
Für Arbeitgeber
Vorteile
- Reine BeitragsÂzusage, d.h. keine Haftung für die Höhe der Betriebsrente
- Eher geringer VerÂwaltungsÂaufwand, da Abwicklung durch externe VorsorgeÂeinrichtung erfolgt
- Keine Beitragspflicht im PensionsÂsicherungsÂverein
- BAV belastet die Bilanz nicht
Nachteile
- Bisher wenig Angebote für die praktische Umsetzung von Versichererseite
- Festlegung auf TarifÂvertragsÂebene, darum wenig Flexibilität und AnÂpassungsÂmöglichÂkeiten an das individuelle Unternehmen
- Gewerkschaften haben Mitspracherecht bei der Finanzanlage
Sinnvolle Betriebsrente mit älteren DurchÂführungsÂwegen
Eine für ArbeitÂnehmer- und ArbeitÂgeberÂseite sinnvolle betriebÂliche AltersÂvorsorge anzubieten ist auch ohne das SozialÂpartnerÂmodell bereits seit langer Zeit möglich. Die weiteren Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge bieten zahlreiche GestaltungsÂmöglichÂkeiten, und für jedes Unternehmen und seine speziellen Ansprüche findet sich im Normalfall eine Lösung. Besonders wenig Aufwand haben Arbeitgeber beispielsweise mit der Direktversicherung.
Attraktive betriebliche AltersÂvorsorge stärkt MitarbeiterÂbindung
Für Arbeitnehmer wird die bAV immer dann besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber Zuschüsse gewährt, was sich auch für die ArbeitÂgeberÂseite lohnt, denn bei EntgeltÂumwandÂlung werden in den meisten Fällen Sozialabgaben gespart. Zudem ist eine attraktive bAV heutzutage ein unschlagbares Argument, um qualifiziertes Personal für das Unternehmen zu gewinnen, und durch sinnvolle Benefits Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.
So helfen wir Ihnen weiter
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Situation in Ihrem Unternehmen zu analysieren und im Anschluss ein Konzept für die betriebÂliche AltersÂvorsorge zu erarbeiten. Unsere Experten für das Thema bAV kennen sich bestens im Markt aus, sodass wir Sie zu allen DurchÂführungsÂwegen beraten können. Sie erreichen uns immer von Montag-Freitag 9-17 Uhr telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Sehr gern können Sie natürlich auch unser Kontaktformular nutzen.