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Sozialpartnermodell

Betriebliche Altersvorsorge auf Tarifebene mit dem Sozialpartnermodell
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sozial­partner­modell ist die jüngste Form der betrieb­lichen Alters­vorsorge (bAV), denn es wurde erst 2018 per Gesetz eingeführt.
  • Da dieser Durch­führungs­weg noch relativ neu ist, wird er bisher in der Praxis noch nicht eingesetzt.
  • Das wichtigste Merkmal des Sozial­partner­modells ist es, dass Arbeitgeber hier lediglich eine reine Beitrags­zusage abgeben müssen.
  • Für Arbeit­nehmer ergibt sich daraus der Nachteil, dass die Höhe der späteren Betriebs­rente nicht garantiert ist.

Was ist das Sozial­partner­modell?

Das Sozial­­partner­modell, auch Nahles-Rente genannt (nach der ehemaligen Bundes­arbeits­ministerin Andrea Nahles), ist ein Konstrukt, das für das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) geschaffen wurde, welches 2018 in Kraft tat. Die Absicht hinter diesem Gesetz war es, die Betriebsrente in deutschen Unternehmen zu stärken und auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten, indem man die betriebliche Altersvorsorge auch für diese Arbeitgeber attraktiver gestaltet.

Konkret sollten Arbeitgeber- und Arbeit­nehmer­verbände dazu gebracht werden, die betriebliche Altersvorsorge gemeinsam zu regeln und in Tarifverträgen zu verankern. Hierfür wurden einige Regelungen getroffen, die das Sozial­partner­modell für Arbeitgeber attraktiv machen sollen.

Steckbrief: Sozial­partner­modell

Frage Eigenschaft
Finanzierung? Arbeit­geber, Arbeit­nehmer oder Mischform
Leistung? Betriebs­Â­rente und Zusatz­Â­leistungen möglich (keine Einmal­auszahlung)
Vorteile? Hohe Rendite­­chancen; Für Arbeit­geber: keine Haftung für die Rente
Nach­gelagerte Versteue­rung? Ja
Übertragbar? Grundsätzlich möglich, auch private Fortführung.
Für wen lohnt es sich? Tarif­gebundene Arbeitgeber, die ihr Risiko minimieren möchten; für Arbeitnehmer dann, wenn hohe Rendite tatsächlich eintritt

Wie funktioniert das Sozialpartnermodell?

Da das Sozial­partner­modell auf die Zusammenarbeit auf Tarifebene abzielt, ist es für einzelne Unternehmen nicht ohne Weiteres als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge wählbar. Besonders Unternehmen ohne Tarifbindung sind hier im Grunde außen vor. Relevant ist es im Wesentlichen für Unternehmen, die der Tarifbindung unterliegen. Einige große Versicherer haben in gemeinsamen Zusammenschlüssen auch bereits Angebote für die Umsetzung der Nahles-Rente geschaffen. Allerdings wird diese trotzdem aktuell noch in keinem Unternehmen tatsächlich umgesetzt.

Umsetzung über dritte Versorgungs­einrichtung

Zudem ist das Sozial­partner­modell an sich auch noch kein tatsächlicher Durchführungsweg, denn zur Abwicklung der bAV in der Praxis wird eine Versorgungs­einrichtung benötigt, in die das Kapital eingezahlt wird und wo es verwaltet wird. Dies ist kann eine Direktversicherung, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse sein. Auf einen dieser Wege müssen sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigen.

Die Einzahlung kann dann arbeitnehmer-, arbeitgeber- oder mischfinanziert erfolgen. Wenn Arbeitnehmer Entgelt umwandeln, sind Arbeitgeber seit dem BRSG verpflichtet, ihnen darauf 15% Zuschuss zu gewähren, wenn sie selbst Sozialabgaben sparen. Aus dem gesparten Kapital und den angestrebten Überschüssen soll dann eine Zielrente entstehen, die Arbeitnehmer im Alter ausgezahlt bekommen.

Die Leistungen im Sozial­partner­modell

Die Leistungen des Sozial­partner­modells sind im Grunde die gleichen wie beim Pensions­fonds, der Pensions­kasse oder der Direkt­versicherung, da diese für die Durchführung genutzt werden. Individuell hängen sie dann vom gewählten Versicherer und Tarif ab.

Grundsätzlich geht es natürlich auch bei diesem Modell um die Auszahlung einer Betriebs­rente im Alter, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Eine einmalige Kapital­auszahlung ist beim Sozial­partner­modell nicht möglich. Eine zusätzliche Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit oder eine Absicherung der Angehörigen durch eine Hinter­bliebenen­rente kann aber je nach gewählter Ver­sorgungs­institution wählbar sein.

Warum brauchte es das Sozial­partner­modell?

Die Schaffung des Sozial­partner­modells stellt zumindest zum Teil auch eine Reaktion auf die anhaltende Niedrig­zins­phase dar. Mit konservativen Kapital­anlagen lässt sich heute kaum noch Rendite erzielen, Betriebs­renten wirken darum oft unattraktiv auf Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber möchte aber die betriebliche Alters­vorsorge fördern und breiter durchsetzen, da die gesetzliche Rente für die meisten Menschen nicht reichen wird.

Hoffnung auf höhere Renditen durch mehr Flexibilität

Deshalb wurde hiermit ein Modell geschaffen, dass flexiblere Kapital­anlagen ermöglicht und damit höhere Renditen in Aussicht stellt. Ob dies gelungen ist und zum gewünschten Ziel führen wird, ist aktuell noch fraglich. Unternehmen haben aber auch ohne das Sozial­partner­modell zahlreiche Optionen, ihren Angestellten eine attraktive bAV anzubieten. Gerne beraten wir Sie hierzu.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie und Ihr Unternehmen zum Thema betrieb­liche Alters­vorsorge. Auch für Privatpersonen bieten wir unsere kostenlose und persönliche Beratung an, hier dann allgemein zum Thema private Altersvorsorge. Rufen Sie uns einfach an unter 030 – 120 82 82 8 (Mo-Fr von 9-17 Uhr), melden Sie sich bei uns per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de oder nutzen Sie das folgende Formular.

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Experten-Tipp:

Abfederung des Risikos durch Sicherungsbeiträge sinnvoll?

Im Sozialpartnermodell ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Unternehmen freiwillig zusätzliche Sicherungsbeiträge bezahlen, um das Risiko der Kapitalanlage abzufedern. So soll gewährleistet werden, dass etwaige Kursschwankungen sich nicht zu stark auf das Ergebnis auswirken, da im Produkt selbst keine Sicherung vorgesehen ist und die aktuelle Marktlage eine 100%ige Sicherheit auch gar nicht mehr hergibt.

Die Sorge der Politik und der Gewerkschaften dabei: Es kommt zu wenig raus, wenn’s doch einmal crasht. Aus meiner Sicht werden sich, sofern das Sozialpartnermodell tatsächlich einmal umgesetzt wird, Sicherungsbeiträge nur dann ergeben, wenn dies das Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband ist. Denn für Firmen ist es eher unattraktiv, ein Vehikel zu wählen, dass sie von Garantien entlasten soll, um dann neue Sicherungsverpflichtungen zu schaffen.

Vor- und Nachteile des Sozial­partner­modells

Für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Chance auf eine Betriebs­rente mit hoher Rendite
  • Die Anwartschaft auf die Betriebs­rente ist sofort unverfallbar, auch wenn die Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden
  • Flexibilität: Die bAV kann nach Arbeit­geber­wechsel mitgenommen oder privat weitergeführt werden

Nachteile

  • Keine Garantie, wie hoch die Betriebs­rente später sein wird
  • Die Betriebs­rente kann steigen oder sinken, je nachdem wie der Kapitalmarkt sich entwickelt, auch noch während der Auszahlungsphase
  • Keine einmalige Kapital­auszahlung möglich
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Für Arbeitgeber

Vorteile

  • Reine Beitrags­zusage, d.h. keine Haftung für die Höhe der Betriebsrente
  • Eher geringer Ver­waltungs­aufwand, da Abwicklung durch externe Vorsorge­einrichtung erfolgt
  • Keine Beitragspflicht im Pensions­sicherungs­verein
  • BAV belastet die Bilanz nicht

Nachteile

  • Bisher wenig Angebote für die praktische Umsetzung von Versichererseite
  • Festlegung auf Tarif­vertrags­ebene, darum wenig Flexibilität und An­passungs­möglich­keiten an das individuelle Unternehmen
  • Gewerkschaften haben Mitspracherecht bei der Finanzanlage
Experten-Tipp:

Aktuell sind normalerweise andere Modelle der bAV sinnvoller

Das Thema Betriebsrente steht immer im Konfliktfeld zwischen zwei erst einmal widersprüchlichen Interessen: Arbeitnehmer möchten möglichst feste Zusagen für ihre Betriebsrente und damit Sicherheit – Arbeitgeber möchten ihr Unternehmen möglichst wenig mit der bAV belasten.

Hohe Unsicherheit für Arbeitnehmer

Das BRSG zielte darauf ab, Betriebsrenten für Unternehmen möglichst attraktiv zu machen, indem man den Haftungsaspekt herausnahm. Dies führte jedoch dazu, dass die bAV mit reiner Beitrags­zusage, wie sie hier vorgesehen ist, für Arbeitnehmer (und damit die Gewerk­schaften, die als Verhandlungs­partner mit am Tisch sitzen) sehr unattraktiv wirkt. Denn sie haben keinerlei Garantie, welche Höhe ihre Betriebs­rente später einmal haben wird. Im schlimmsten Fall könnte diese sogar niedriger sein als ihre eingezahlten Beiträge, was einen starken Verlust bedeuten würde.

Auch für Arbeitgeber hat das Sozial­partner­modell die im vorherigen Abschnitt gelisteten Nachteile. Dieser Aspekt des BRSG hat folglich seinen Zweck bisher deutlich verfehlt und so ist es kein Wunder, das praktische Umsetzungen noch auf sich warten lassen. Es bleibt also abzuwarten, welche Relevanz dieses Modell in Zukunft haben wird.

Sinnvolle Betriebsrente mit älteren Durch­führungs­wegen

Eine für Arbeit­nehmer- und Arbeit­geber­seite sinnvolle betrieb­liche Alters­vorsorge anzubieten ist auch ohne das Sozial­partner­modell bereits seit langer Zeit möglich. Die weiteren Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge bieten zahlreiche Gestaltungs­möglich­keiten, und für jedes Unternehmen und seine speziellen Ansprüche findet sich im Normalfall eine Lösung. Besonders wenig Aufwand haben Arbeitgeber beispielsweise mit der Direktversicherung.

Attraktive betriebliche Alters­vorsorge stärkt Mitarbeiter­bindung

Für Arbeitnehmer wird die bAV immer dann besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber Zuschüsse gewährt, was sich auch für die Arbeit­geber­seite lohnt, denn bei Entgelt­umwand­lung werden in den meisten Fällen Sozialabgaben gespart. Zudem ist eine attraktive bAV heutzutage ein unschlagbares Argument, um qualifiziertes Personal für das Unternehmen zu gewinnen, und durch sinnvolle Benefits Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.


So helfen wir Ihnen weiter

Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Situation in Ihrem Unternehmen zu analysieren und im Anschluss ein Konzept für die betrieb­liche Alters­vorsorge zu erarbeiten. Unsere Experten für das Thema bAV kennen sich bestens im Markt aus, sodass wir Sie zu allen Durch­führungs­wegen beraten können. Sie erreichen uns immer von Montag-Freitag 9-17 Uhr telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Sehr gern können Sie natürlich auch unser Kontaktformular nutzen.

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