Was ist das Sozialpartnermodell?
Das Sozialpartnermodell, auch Nahles-Rente genannt (nach der ehemaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles), ist ein Konstrukt, das für das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geschaffen wurde, welches 2018 in Kraft tat. Die Absicht hinter diesem Gesetz war es, die Betriebsrente in deutschen Unternehmen zu stärken und auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten, indem man die betriebliche Altersvorsorge auch für diese Arbeitgeber attraktiver gestaltet.
Konkret sollten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände dazu gebracht werden, die betriebliche Altersvorsorge gemeinsam zu regeln und in Tarifverträgen zu verankern. Hierfür wurden einige Regelungen getroffen, die das Sozialpartnermodell für Arbeitgeber attraktiv machen sollen.
Wie funktioniert das Sozialpartnermodell?
Da das Sozialpartnermodell auf die Zusammenarbeit auf Tarifebene abzielt, ist es für einzelne Unternehmen nicht ohne Weiteres als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge wählbar. Besonders Unternehmen ohne Tarifbindung sind hier im Grunde außen vor. Relevant ist es im Wesentlichen für Unternehmen, die der Tarifbindung unterliegen. Einige große Versicherer haben in gemeinsamen Zusammenschlüssen auch bereits Angebote für die Umsetzung der Nahles-Rente geschaffen. Allerdings wird diese trotzdem aktuell noch in keinem Unternehmen tatsächlich umgesetzt.
Umsetzung über dritte Versorgungseinrichtung
Zudem ist das Sozialpartnermodell an sich auch noch kein tatsächlicher Durchführungsweg, denn zur Abwicklung der bAV in der Praxis wird eine Versorgungseinrichtung benötigt, in die das Kapital eingezahlt wird und wo es verwaltet wird. Dies ist kann eine Direktversicherung, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse sein. Auf einen dieser Wege müssen sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einigen.
Die Einzahlung kann dann arbeitnehmer-, arbeitgeber- oder mischfinanziert erfolgen. Wenn Arbeitnehmer Entgelt umwandeln, sind Arbeitgeber seit dem BRSG verpflichtet, ihnen darauf 15% Zuschuss zu gewähren, wenn sie selbst Sozialabgaben sparen. Aus dem gesparten Kapital und den angestrebten Überschüssen soll dann eine Zielrente entstehen, die Arbeitnehmer im Alter ausgezahlt bekommen.
Die Leistungen im Sozialpartnermodell
Die Leistungen des Sozialpartnermodells sind im Grunde die gleichen wie beim Pensionsfonds, der Pensionskasse oder der Direktversicherung, da diese für die Durchführung genutzt werden. Individuell hängen sie dann vom gewählten Versicherer und Tarif ab.
Grundsätzlich geht es natürlich auch bei diesem Modell um die Auszahlung einer Betriebsrente im Alter, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist beim Sozialpartnermodell nicht möglich. Eine zusätzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder eine Absicherung der Angehörigen durch eine Hinterbliebenenrente kann aber je nach gewählter Versorgungsinstitution wählbar sein.
Warum brauchte es das Sozialpartnermodell?
Die Schaffung des Sozialpartnermodells stellt zumindest zum Teil auch eine Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase dar. Mit konservativen Kapitalanlagen lässt sich heute kaum noch Rendite erzielen, Betriebsrenten wirken darum oft unattraktiv auf Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber möchte aber die betriebliche Altersvorsorge fördern und breiter durchsetzen, da die gesetzliche Rente für die meisten Menschen nicht reichen wird.
Hoffnung auf höhere Renditen durch mehr Flexibilität
Deshalb wurde hiermit ein Modell geschaffen, dass flexiblere Kapitalanlagen ermöglicht und damit höhere Renditen in Aussicht stellt. Ob dies gelungen ist und zum gewünschten Ziel führen wird, ist aktuell noch fraglich. Unternehmen haben aber auch ohne das Sozialpartnermodell zahlreiche Optionen, ihren Angestellten eine attraktive bAV anzubieten. Gerne beraten wir Sie hierzu.
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Vor- und Nachteile des Sozialpartnermodells
Für Arbeitnehmer
Vorteile
- Chance auf eine Betriebsrente mit hoher Rendite
- Die Anwartschaft auf die Betriebsrente ist sofort unverfallbar, auch wenn die Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden
- Flexibilität: Die bAV kann nach Arbeitgeberwechsel mitgenommen oder privat weitergeführt werden
Nachteile
- Keine Garantie, wie hoch die Betriebsrente später sein wird
- Die Betriebsrente kann steigen oder sinken, je nachdem wie der Kapitalmarkt sich entwickelt, auch noch während der Auszahlungsphase
- Keine einmalige Kapitalauszahlung möglich
Für Arbeitgeber
Vorteile
- Reine Beitragszusage, d.h. keine Haftung für die Höhe der Betriebsrente
- Eher geringer Verwaltungsaufwand, da Abwicklung durch externe Vorsorgeeinrichtung erfolgt
- Keine Beitragspflicht im Pensionssicherungsverein
- BAV belastet die Bilanz nicht
Nachteile
- Bisher wenig Angebote für die praktische Umsetzung von Versichererseite
- Festlegung auf Tarifvertragsebene, darum wenig Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten an das individuelle Unternehmen
- Gewerkschaften haben Mitspracherecht bei der Finanzanlage
Sinnvolle Betriebsrente mit älteren Durchführungswegen
Eine für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sinnvolle betriebliche Altersvorsorge anzubieten ist auch ohne das Sozialpartnermodell bereits seit langer Zeit möglich. Die weiteren Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge bieten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, und für jedes Unternehmen und seine speziellen Ansprüche findet sich im Normalfall eine Lösung. Besonders wenig Aufwand haben Arbeitgeber beispielsweise mit der Direktversicherung.
Attraktive betriebliche Altersvorsorge stärkt Mitarbeiterbindung
Für Arbeitnehmer wird die bAV immer dann besonders attraktiv, wenn der Arbeitgeber Zuschüsse gewährt, was sich auch für die Arbeitgeberseite lohnt, denn bei Entgeltumwandlung werden in den meisten Fällen Sozialabgaben gespart. Zudem ist eine attraktive bAV heutzutage ein unschlagbares Argument, um qualifiziertes Personal für das Unternehmen zu gewinnen, und durch sinnvolle Benefits Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.
So helfen wir Ihnen weiter
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Situation in Ihrem Unternehmen zu analysieren und im Anschluss ein Konzept für die betriebliche Altersvorsorge zu erarbeiten. Unsere Experten für das Thema bAV kennen sich bestens im Markt aus, sodass wir Sie zu allen Durchführungswegen beraten können. Sie erreichen uns immer von Montag-Freitag 9-17 Uhr telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Sehr gern können Sie natürlich auch unser Kontaktformular nutzen.