von Buddenbrock Corporate Building

Sozialpartnermodell

Betriebliche Altersvorsorge auf Tarifebene mit dem Sozialpartnermodell

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sozialpartnermodell wurde erst im Jahr 2018 per Gesetz eingeführt und ist damit die jüngste Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Dieser Durchführungsweg wird in der Praxis noch nicht eingesetzt.
  • Bei einem Sozialpartnermodell müssen Arbeitgeber lediglich eine reine Beitragszusage machen.
  • Daraus ergibt sich für Arbeitnehmer der Nachteil, dass die Höhe ihrer späteren Betriebsrente nicht garantiert ist.

Was ist das Sozialpartnermodell?

Das Sozialpartnermodell, auch Nahles-Rente genannt, ist eine Initiative, die im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) entwickelt wurde und 2018 in Kraft trat. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Betriebsrente in deutschen Unternehmen zu stärken und sie besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver zu machen, um eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erreichen.

Konkret sollten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände dazu ermutigt werden, die betriebliche Altersvorsorge gemeinschaftlich zu gestalten und in Tarifverträgen zu verankern. Um die Attraktivität für Arbeitgeber zu erhöhen, wurden spezielle Regelungen eingeführt.

Steckbrief: Sozialpartnermodell

Frage
Eigenschaft
Finanzierung?
Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Mischform
Leistung?
Betriebsrente und Zusatzleistungen möglich (keine Einmal-auszahlung)
Vorteile?
Hohe Renditechancen; Für Arbeitgeber: keine Haftung für die Rente
Nachgelagerte Versteuerung?
Ja
Übertragbar?
Grundsätzlich möglich, auch private Fortführung.
Für wen lohnt es sich?
Tarifgebundene Arbeitgeber, die ihr Risiko minimieren möchten; für Arbeitnehmer dann, wenn hohe Rendite tatsächlich eintritt

Wie funktioniert das Sozialpartnermodell?

Da das Sozialpartnermodell auf die Zusammenarbeit auf Tarifebene abzielt, steht es einzelnen Unternehmen nicht als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Es ist hauptsächlich für tarifgebundene Unternehmen relevant. Zwar haben große Versicherer in gemeinsamen Zusammenschlüssen bereits Angebote für die Nahles-Rente geschaffen, allerdings wird sie trotzdem aktuell noch in keinem Unternehmen umgesetzt.

Umsetzung über dritte Versorgungseinrichtung

Das Sozialpartnermodell allein stellt noch keinen konkreten Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung dar. Für die praktische Umsetzung ist eine Versorgungseinrichtung erforderlich, die das eingezahlte Kapital verwaltet. Möglichkeiten hierfür bieten eine Direktversicherung, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse. Auf einen dieser Durchführungswege müssen sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften für die Umsetzung einigen.

Die Einzahlung kann arbeitnehmer-, arbeitgeber- oder mischfinanziert erfolgen. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) müssen Arbeitgeber, die durch die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge einsparen, einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge leisten. Das gesparte Kapital und die angestrebten Überschüsse sollen zu einer Zielrente führen, die Arbeitnehmer im Alter erhalten.

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Vor- und Nachteile des Sozialpartnermodells

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Chance auf eine Betriebsrente mit hoher Rendite
  • Die Anwartschaft auf die Betriebsrente ist sofort unverfallbar, auch wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt.
  • Der Arbeitnehmer kann die bAV bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen oder alternativ privat weiterführen.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Es gibt keine Garantie, wie hoch die Betriebsrente sein wird.
  • Die Betriebsrente orientiert sich an den Entwicklungen des Kapitalmarktes. Sie kann steigen und sinken – auch während der Auszahlungsphase.
  • Die einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Durch die reine Beitragszusage besteht keine Haftung für die Höhe der Betriebsrente.
  • Die Abwicklung erfolgt durch die externe Vorsorgeeinrichtung, deshalb ist der Verwaltungsaufwand gering.
  • Es besteht keine Beitragspflicht im Pensions-Sicherungs-Verein.

Nachteile für Arbeitgeber

  • Versicherer bieten bislang wenig Angebote für die praktische Umsetzung.
  • Die Festlegung erfolgt auf der Ebene eines Tarifvertrags, deswegen bietet das Sozialpartnermodell wenig Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten.
  • Gewerkschaften haben Mitspracherecht bei der Finanzanlage.

Besonderheiten des Sozialpartnermodells: reine Beitragszusage

Arbeitgeber müssen beim Sozialpartnermodell im Gegensatz zu allen anderen Durchführungswegen der bAV nur eine reine Beitragszusage geben. Sobald der Arbeitgeber jeden Monat Beiträge in bestimmter Höhe für die Betriebsrente seiner Arbeitnehmer zurücklegt, entfällt seine Haftung.

Keine Haftung für Höhe der Betriebsrente

Bei den anderen Durchführungswegen haftet der Arbeitgeber am Ende immer dafür, dass Arbeitnehmer im Rentenalter ihre Betriebsrente in einer bestimmten Höhe oder mit einer bestimmten Verzinsung bekommen. Beim Sozialpartnermodell ist diese Handhabe nicht nötig und sogar verboten. Der Arbeitgeber darf weder Garantien für die Rentenhöhe abgeben, noch haftet die Versorgungseinrichtung für die Auszahlung der Rente. Zusätzliche Sicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zur Absicherung der Rente an die Versorgungseinrichtung leistet, sind aber möglich.

Leistungen im Sozialpartnermodell

Die Leistungen des Sozialpartnermodells entsprechen denen des Pensionsfonds, der Pensionskasse oder der Direktversicherung und hängen vom gewählten Versicherer und Tarif ab.

Auch dieses Modell zielt auf die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge im Alter ab, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Bei der Auszahlung steht Arbeitnehmern die einmalige Kapitalauszahlung nicht zur Verfügung; eine zusätzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder eine Absicherung der Angehörigen durch eine Hinterbliebenenrente ist dagegen je nach Versorgungsinstitution möglich.

Welchen Zweck verfolgt das Sozialpartnermodell?

Die Einführung des Sozialpartnermodells ist zum Teil als Reaktion auf die langanhaltende Niedrigzinsphase zu verstehen. In einem solchen Zinsumfeld erweisen sich konservative Kapitalanlagen als wenig renditeträchtig, was sie für Arbeitnehmer oft unattraktiv macht.

Betriebliche Altersvorsorge-Modelle sollen die Lücke in der Altersvorsorge schließen und Arbeitnehmern eine zusätzliche Einnahmequelle im Ruhestand bieten. Deswegen möchte der Gesetzgeber diese Möglichkeit stärken und ihre Verbreitung erhöhen.

Hoffnung auf höhere Renditen durch mehr Flexibilität

Das Sozialpartnermodell sollte flexiblere Kapitalanlagen ermöglichen und höhere Renditen in Aussicht stellen. Es bleibt abzuwarten, ob die Nahles-Rente dieses Ziel erreichen kann. So oder so haben Unternehmen auch ohne diese Option zahlreiche Durchführungswege, über die sie ihren Arbeitnehmern eine attraktive bAV anbieten können.

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Abfederung des Risikos durch Sicherungsbeiträge sinnvoll?

Im Rahmen des Sozialpartnermodells können Arbeitgeber freiwillige zusätzliche Sicherungsbeiträge leisten, um das Risiko der Kapitalanlage abzufedern. Im Produkt selbst sind keine Sicherungsmechanismen vorgesehen und auch die aktuelle Marktlage gibt keine 100-prozentige Sicherheit her. Aus diesem Grund soll diese Maßnahme dazu beitragen, dass etwaige Kursschwankungen sich nicht zu stark auf das Ergebnis auswirken.

Die politische und gewerkschaftliche Besorgnis bezüglich des Sozialpartnermodells liegt darin, dass die Rentenerträge im Falle eines Marktcrashs zu niedrig ausfallen könnten. In meiner Einschätzung werden zusätzliche Sicherungsbeiträge im Rahmen dieses Modells nur dann realisiert, wenn sie das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sind. Für Unternehmen ist ein Modell, das sie von Garantieverpflichtungen entbindet, nur um sich anschließend durch neue Sicherungsbeiträge wieder zu belasten, unattraktiv.

Experten-Tipp:

Aktuell sind normalerweise andere Modelle der bAV sinnvoller

„Die Betriebsrente bewegt sich stets im Spannungsfeld zweier scheinbar gegensätzlicher Interessen: Arbeitnehmer streben nach festen, sicheren Zusagen für ihre Betriebsrente, während Arbeitgeber ihr Unternehmen möglichst wenig mit der bAV belasten möchten.

Hohe Unsicherheit für Arbeitnehmer

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollte die Betriebsrenten insbesondere durch die Reduktion der Haftung attraktiver machen. Jedoch hat dieser Ansatz zur Folge, dass die betriebliche Altersvorsorge mit reiner Beitragszusage aus Sicht der Arbeitnehmer – und somit auch der Gewerkschaften, die in den Verhandlungen eine wichtige Rolle spielen – als wenig attraktiv erscheint. Der Grund dafür ist das Fehlen jeglicher Garantie bezüglich der Höhe der späteren Betriebsrente. Im ungünstigsten Fall könnte die ausgezahlte Rente sogar geringer ausfallen als die Summe der eingezahlten Beiträge, was zu erheblichen Verlusten für die Arbeitnehmer führen würde.

Auch für Arbeitgeber ergeben sich aus dem Sozialpartnermodell Nachteile. Umso nachvollziehbarer ist es, dass die praktische Umsetzung noch auf sich warten lässt. Es bleibt abzuwarten, welche Relevant dieses Modell in Zukunft haben wird.”

 

Stephan Seidenfad, bAV-Experte

Sinnvolle Betriebsrente mit älteren Durchführungswegen

Die Umsetzung einer betrieblichen Vorsorge war lange vor dem Sozialpartnermodell möglich. Die weiteren Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge bieten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Ein besonders einfacher und flexibler Weg ist die Direktversicherung.

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