Was ist eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist einer der ältesten Wege, über den eine betriebliche Altersvorsorge angeboten werden kann. Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die entweder von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Unternehmen mit dem Zweck gegründet wurden, die betriebliche Altersvorsorge abzubilden. Meist haben sie die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung. Es gibt sie in den verschiedensten Unternehmen in den verschiedensten Varianten.
Formen der Unterstützungskasse
Der große Vorteil von Unterstützungskassen ist, dass diese in der Kapitalanlage frei sind, da sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen. Unternehmen können so an der Gestaltung der Kapitalanlage mitwirken. So gibt es beispielsweise innenfinanzierte Formen der Unterstützungskasse, bei denen die Beitrage intern ins Unternehmen investiert werden.
Pauschaldotierte Unterstützungskasse
Dies nennt man auch pauschaldotierte Unterstützungskasse oder Reservepolster-Unterstützungskasse. Auf diesem Weg werden Arbeitnehmer indirekt an der Firma beteiligt. Zur Absicherung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an den Pensionssicherungsverein der deutschen Wirtschaft zu leisten, damit auch bei einer Insolvenz der Firma das Leistungsversprechen gegenüber den Beschäftigten erfüllt werden kann.
Rückgedeckte Unterstützungskasse
Daneben gibt es auch die rückgedeckte Unterstützungskasse, bei der die Vorsorgeverpflichtungen entweder ganz oder teilweise an einen Lebensversicherer ausgelagert werden. Hierbei zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Unterstützungskasse, die wiederum zur Absicherung des Arbeitnehmers einen Vertrag mit einem Rentenversicherer schließt. Die Unterstützungskasse zahlt dann wiederum im Leistungsfall die Rente aus. Dies bietet Unternehmen den Vorteil der größeren Sicherheit. Bei diesem Verfahren besteht Bilanzneutralität.
Das können wir für Sie tun
Sie benötigen Beratung zum Thema bAV? Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 030 – 120 82 82 8 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@transparent-beraten.de – oder nutzen Sie das folgende Vergleichsformular.
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Wie funktioniert die Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse gewährt selbst kein Versorgungsversprechen gegenüber den Arbeitnehmern – dieses übernimmt der Arbeitgeber. Er ist damit dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten die versprochene Rentenleistung am Ende auch erhalten. Für Arbeitnehmer hat dies grundsätzlich keine weiteren Auswirkungen. Arbeitgeber, die mit der Form der rückgedeckten Unterstützungskasse arbeiten, können sich auf die Versorgungszusagen des kooperierenden Versicherungsunternehmens verlassen.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Die Unterstützungskasse ist eine relativ unflexible Form der betrieblichen Altersvorsorge, die oft nicht oder nur schwer zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Manchmal ist dies möglich, wenn das Unternehmen zur gleichen Branche gehört oder zufällig mit derselben Unterstützungskasse zusammenarbeitet. Dies ist allgemein aber nur bei der rückgedeckten Form möglich. Pauschaldotierte Unterstützungskassen gehören im Allgemeinen zu einem bestimmten Unternehmen, weshalb die bAV dann nicht mitgenommen werden kann. Auch eine private Weiterführung oder Kündigung ist nicht möglich. Die Ansprüche auf Leistungen bleiben aber selbstverständlich bestehen und die Versorgung ist dann so lange beitragsfrei, bis das Rentenalter eintritt.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Damit die Ansprüche aus der Unterstützungskasse nicht der Insolvenzmasse zufallen können, muss dem Arbeitnehmer im Vertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden sein. Außerdem müssen die Ansprüche unverfallbar sein. Ist beides nicht gegeben, fällt der Anspruch auf den Rückkaufswert der bAV der Insolvenzmasse zu. Unverfallbare Ansprüche sind durch den Pensionssicherungsverein gesichert. Bei einer Insolvenz wird dieser aber nicht von sich aus tätig, sondern der Arbeitnehmer muss sich aktiv dort melden.
Unbegrenzt steuerfreie Einzahlungen möglich
Einzahlen kann der Arbeitnehmer (per Entgeltumwandlung) allein, der Arbeitgeber allein, oder der Arbeitgeber gibt zu den Beiträgen des Arbeitnehmers einen Zuschuss dazu. Wie z.B. bei der Direktversicherung auch, ist die Entgeltumwandlung staatlich gefördert, das heißt, dass die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, ohne dass Steuern oder Abgaben gezahlt werden müssen.
Die große Besonderheit der Unterstützungskasse ist, dass es egal ist, wie hoch der monatliche Beitrag ist – er ist immer steuerfrei. Dies ist der größte Unterschied zu den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, bei denen nur bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei sind. Zusätzlich ist der übliche Beitrag von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei.
Nachgelagerte Besteuerung
Auch beim Durchführungsweg Unterstützungskasse müssen bei Auszahlung im Alter auf die Rente Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden. Der Steuervorteil lohnt sich für Gutverdienende allerdings normalerweise trotzdem, denn im Rentenalter fällt der persönliche Steuersatz wesentlich geringer aus als im Berufsleben.
Das leistet die Unterstützungskasse
Da es viele verschiedene Konstellationen gibt, in der eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Unterstützungskasse angeboten werden kann, gelten die folgenden Aussagen nicht für alle Varianten gleichermaßen. Die Basis-Leistungen sind jedoch folgende:
- Auszahlung als Betriebsrente
- Einmalige Kapitalauszahlung
Besonderheiten bei einmaliger Kapitalauszahlung: Fünftelungsregelung
Die Steuerlast kann bei einer Einmalauszahlung des angesparten Kapitals eventuell durch die Fünftelungsregelung reduziert werden. Die auszuzahlende Summe wird hierfür zunächst durch 5 geteilt. Daraus kann ein niedrigerer Steuersatz resultieren. Die zu zahlende Steuer wird dann wiederum mit 5 multipliziert.
Zusätzliche Leistungen
Bei Unterstützungskassen, die großen Versicherern angegliedert sind, sind oft (gegen einen Kostenaufschlag) auch Zusatzleistungen möglich. Hierzu gehören beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenabsicherung. Ist eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart, dann wird im vorzeitigen Todesfall die Rente oder Kapitalauszahlung an die nächsten Angehörigen ausgezahlt. Mit dem Baustein Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden, oder eine Beitragsbefreiung für die Altersrente im Berufsunfähigkeitsfall.
Vor- und Nachteile der Unterstützungskasse
Für Arbeitnehmer
Vorteile
- Hohe Beiträge können steuerfrei umgewandelt werden, wodurch auch Spitzenverdiener sich sinnvoll für das Alter absichern können
- Es gibt normalerweise keine hohen Gebühren oder Vertriebskosten
Nachteile
- Relativ unflexible Form, da die bAV per Unterstützungskasse oft nicht zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen werden kann
- Keine private Weiterführung möglich
- Beitragssenkungen sind nicht oder nur schwer möglich
Für Arbeitgeber
Vorteile
- Sehr gute Möglichkeit, Führungskräften einen Mehrwert zu bieten und sie dauerhaft an das Unternehmen zu binden
- Sozialabgabenersparnis bei Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer
- Bilanzneutralität bei der rückgedeckten Form der Unterstützungskasse
Nachteile
- Es besteht Beitragspflicht zum Pensionssicherungsverein
- Einzahlungen des Arbeitgebers müssen gleich bleiben oder erhöht werden; nur dann können sie als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden
Unser Service: Konzepte für die betriebliche Altersvorsorge
Egal, ob Sie nach einer Möglichkeit suchen, eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten, für Führungskräfte, oder als Ergänzung zur Direktversicherung anzubieten, oder ältere Pensionszusagen auslagern möchten: Wir erstellen Ihr Konzept für Sie.
Unsere Experten mit langjähriger Erfahrung zum Thema bAV kennen den Markt und die Möglichkeiten genau und können Ihnen helfen, ein nachhaltig tragfähiges Konzept zur bAV aufzubauen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf: Entweder telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular.