Was ist eine UnterstützungsÂkasse?
Die UnterstützungsÂkasse ist einer der ältesten Wege, über den eine betriebliche AltersÂvorsorge angeboten werden kann. UnterstützungsÂkassen sind eigenÂständige VersorÂgungsÂeinrichÂtungen, die entweder von einer VersicherungsÂgesellschaft oder einem UnterÂnehmen mit dem Zweck gegründet wurden, die betriebliche Altersvorsorge abzubilden. Meist haben sie die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung. Es gibt sie in den verschiedensten Unternehmen in den verschiedensten Varianten.
Formen der UnterstützungsÂkasse
Der große Vorteil von UnterstützungsÂkassen ist, dass diese in der KapitalÂanlage frei sind, da sie nicht der VersicherungsÂaufsicht unterliegen. Unternehmen können so an der Gestaltung der KapitalÂanlage mitwirken. So gibt es beispielsweise innenÂfinanzierte Formen der UnterstützungsÂkasse, bei denen die Beitrage intern ins Unternehmen investiert werden.
Pauschaldotierte Unterstützungskasse
Dies nennt man auch pauschalÂdotierte UnterstützungsÂkasse oder Reservepolster-UnterÂstützungsÂkasse. Auf diesem Weg werden Arbeitnehmer indirekt an der Firma beteiligt. Zur Absicherung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an den PensionsÂsicherungsÂverein der deutschen Wirtschaft zu leisten, damit auch bei einer Insolvenz der Firma das LeistungsÂversprechen gegenüber den Beschäftigten erfüllt werden kann.
Rückgedeckte Unterstützungskasse
Daneben gibt es auch die rückÂgedeckte UnterstützungsÂkasse, bei der die VorsorgeÂverpflichtungen entweder ganz oder teilweise an einen LebensÂversicherer ausgelagert werden. Hierbei zahlt der ArbeitÂgeber Beiträge an die UnterstützungsÂkasse, die wiederum zur Absicherung des ArbeitÂnehmers einen Vertrag mit einem RentenÂversicherer schließt. Die UnterstützungsÂkasse zahlt dann wiederum im Leistungsfall die Rente aus. Dies bietet Unternehmen den Vorteil der größeren Sicherheit. Bei diesem Verfahren besteht BilanzÂneutralität.
Das können wir für Sie tun
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Wie funktioniert die UnterstützungsÂkasse?
Die UnterstützungsÂkasse gewährt selbst kein VersorgungsÂversprechen gegenüber den ArbeitÂnehmern – dieses übernimmt der ArbeitÂgeber. Er ist damit dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten die versprochene RentenÂleistung am Ende auch erhalten. Für Arbeitnehmer hat dies grundsätzlich keine weiteren Auswirkungen. Arbeitgeber, die mit der Form der rückÂgedeckten UnterstützungsÂkasse arbeiten, können sich auf die VersorgungsÂzusagen des kooperierenden VersicherungsÂunternehmens verlassen.
Was passiert bei einem ArbeitgeberÂwechsel?
Die Unterstützungskasse ist eine relativ unflexible Form der betrieblichen Altersvorsorge, die oft nicht oder nur schwer zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Manchmal ist dies möglich, wenn das Unternehmen zur gleichen Branche gehört oder zufällig mit derselben Unterstützungskasse zusammenarbeitet. Dies ist allgemein aber nur bei der rückgedeckten Form möglich. Pauschaldotierte Unterstützungskassen gehören im Allgemeinen zu einem bestimmten Unternehmen, weshalb die bAV dann nicht mitgenommen werden kann. Auch eine private Weiterführung oder Kündigung ist nicht möglich. Die Ansprüche auf Leistungen bleiben aber selbstverständlich bestehen und die Versorgung ist dann so lange beitragsfrei, bis das Rentenalter eintritt.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Damit die Ansprüche aus der Unterstützungskasse nicht der Insolvenzmasse zufallen können, muss dem Arbeitnehmer im Vertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden sein. Außerdem müssen die Ansprüche unverfallbar sein. Ist beides nicht gegeben, fällt der Anspruch auf den Rückkaufswert der bAV der Insolvenzmasse zu. Unverfallbare Ansprüche sind durch den Pensionssicherungsverein gesichert. Bei einer Insolvenz wird dieser aber nicht von sich aus tätig, sondern der Arbeitnehmer muss sich aktiv dort melden.
Unbegrenzt steuerfreie Einzahlungen möglich
Einzahlen kann der ArbeitÂnehmer (per Entgeltumwandlung) allein, der Arbeitgeber allein, oder der Arbeitgeber gibt zu den Beiträgen des Arbeitnehmers einen Zuschuss dazu. Wie z.B. bei der DirektÂversicherung auch, ist die Entgeltumwandlung staatlich gefördert, das heißt, dass die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, ohne dass Steuern oder Abgaben gezahlt werden müssen.
Die große Besonderheit der UnterstützungsÂkasse ist, dass es egal ist, wie hoch der monatliche Beitrag ist – er ist immer steuerfrei. Dies ist der größte Unterschied zu den DurchführungsÂwegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, bei denen nur bis zu 8% der BeitragsÂbemessungsgrenze steuerfrei sind. Zusätzlich ist der übliche Beitrag von bis zu 4% der BeitragsÂbemessungsgrenze sozialÂabgabenÂfrei.
Nachgelagerte Besteuerung
Auch beim Durchführungsweg UnterstützungsÂkasse müssen bei Auszahlung im Alter auf die Rente Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden. Der SteuerÂvorteil lohnt sich für Gutverdienende allerdings normalerweise trotzdem, denn im Rentenalter fällt der persönliche Steuersatz wesentlich geringer aus als im Berufsleben.
Das leistet die UnterÂstützungsÂkasse
Da es viele verschiedene Konstellationen gibt, in der eine betriebliche AltersÂvorsorge in Form einer UnterstützungsÂkasse angeboten werden kann, gelten die folgenden Aussagen nicht für alle Varianten gleichermaßen. Die Basis-Leistungen sind jedoch folgende:
- Auszahlung als Betriebsrente
- Einmalige Kapitalauszahlung
Besonderheiten bei einmaliger Kapitalauszahlung: Fünftelungsregelung
Die Steuerlast kann bei einer Einmalauszahlung des angesparten Kapitals eventuell durch die Fünftelungsregelung reduziert werden. Die auszuzahlende Summe wird hierfür zunächst durch 5 geteilt. Daraus kann ein niedrigerer Steuersatz resultieren. Die zu zahlende Steuer wird dann wiederum mit 5 multipliziert.
Zusätzliche Leistungen
Bei UnterstützungsÂkassen, die großen Versicherern angegliedert sind, sind oft (gegen einen Kostenaufschlag) auch Zusatzleistungen möglich. Hierzu gehören beispielsweise eine BerufsÂunfähigÂkeitsÂversicheÂrung oder eine HinterÂbliebenenÂabsicherung. Ist eine HinterÂbliebenenÂversorgung vereinbart, dann wird im vorzeitigen Todesfall die Rente oder Kapitalauszahlung an die nächsten Angehörigen ausgezahlt. Mit dem Baustein BerufsÂunfähigÂkeitsÂversicheÂrung kann entweder eine BerufsÂunfähigÂkeitsÂrente vereinbart werden, oder eine BeitragsÂbefreiung für die Altersrente im BerufsÂunfähigÂkeitsÂfall.
Vor- und Nachteile der UnterÂstützungsÂkasse
Für Arbeitnehmer
Vorteile
- Hohe Beiträge können steuerfrei umgewandelt werden, wodurch auch Spitzenverdiener sich sinnvoll für das Alter absichern können
- Es gibt normalerweise keine hohen Gebühren oder Vertriebskosten
Nachteile
- Relativ unflexible Form, da die bAV per Unterstützungskasse oft nicht zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen werden kann
- Keine private Weiterführung möglich
- Beitragssenkungen sind nicht oder nur schwer möglich
Für Arbeitgeber
Vorteile
- Sehr gute Möglichkeit, FührungsÂkräften einen Mehrwert zu bieten und sie dauerhaft an das Unternehmen zu binden
- SozialÂabgabenÂersparnis bei Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer
- BilanzÂneutralität bei der rückgedeckten Form der Unterstützungskasse
Nachteile
- Es besteht Beitragspflicht zum PensionsÂsicherungsÂverein
- Einzahlungen des Arbeitgebers müssen gleich bleiben oder erhöht werden; nur dann können sie als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden
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