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Unterstützungskasse

Steuer­vorteile nutzen: Die betrieb­liche Alters­vorsorge für Fach- und Führungs­kräfte
Erhalten Sie ein kostenfreies Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge kostenfreies Angebot bekommen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterstützungs­kasse ist einer der sechs Wege, über den eine betrieb­liche Alters­vorsorge (bAV) umgesetzt werden kann.
  • Vorteil dieses Wegs ist, dass hier auch sehr hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können.
  • Darum bietet die Unterstützungs­kasse eine besonders vorteilhafte Absicherungs­möglichkeit für Führungs­kräfte im Unternehmen.
  • Die Unterstützungs­kasse kann auch als Ergänzung zur Direkt­versicherung im Rahmen der bAV angeboten werden.
  • Weiterer Vorteil für Unternehmen: Alte Direkt­zusagen können über eine Unterstützungs­kasse ausfinanziert werden.

Was ist eine Unterstützungs­kasse?

Die Unterstützungs­kasse ist einer der ältesten Wege, über den eine betriebliche Alters­vorsorge angeboten werden kann. Unterstützungs­kassen sind eigen­ständige Versor­gungs­einrich­tungen, die entweder von einer Versicherungs­gesellschaft oder einem Unter­nehmen mit dem Zweck gegründet wurden, die betriebliche Altersvorsorge abzubilden. Meist haben sie die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung. Es gibt sie in den verschiedensten Unternehmen in den verschiedensten Varianten.

Steckbrief: Unterstützungskasse

Frage Eigenschaft
Finanzierung? Alle Formen möglich (Arbeit­geber oder Arbeit­nehmer allein, oder gemeinsam)
Leistung? Rente oder Einmal­auszahlung
Vorteile? Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei
Nach­gelagerte Versteue­rung? Ja
Übertragbar? Eher nicht; nur unter bestimmten Umständen
Für wen lohnt es sich? Spitzen­verdiener und Unter­nehmen, die ihren Führungs­kräften etwas bieten wollen

Formen der Unterstützungs­kasse

Der große Vorteil von Unterstützungs­kassen ist, dass diese in der Kapital­anlage frei sind, da sie nicht der Versicherungs­aufsicht unterliegen. Unternehmen können so an der Gestaltung der Kapital­anlage mitwirken. So gibt es beispielsweise innen­finanzierte Formen der Unterstützungs­kasse, bei denen die Beitrage intern ins Unternehmen investiert werden.

Pauschaldotierte Unterstützungskasse

Dies nennt man auch pauschal­dotierte Unterstützungs­kasse oder Reservepolster-Unter­stützungs­kasse. Auf diesem Weg werden Arbeitnehmer indirekt an der Firma beteiligt. Zur Absicherung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an den Pensions­sicherungs­verein der deutschen Wirtschaft zu leisten, damit auch bei einer Insolvenz der Firma das Leistungs­versprechen gegenüber den Beschäftigten erfüllt werden kann.

Rückgedeckte Unterstützungskasse

Daneben gibt es auch die rück­gedeckte Unterstützungs­kasse, bei der die Vorsorge­verpflichtungen entweder ganz oder teilweise an einen Lebens­versicherer ausgelagert werden. Hierbei zahlt der Arbeit­geber Beiträge an die Unterstützungs­kasse, die wiederum zur Absicherung des Arbeit­nehmers einen Vertrag mit einem Renten­versicherer schließt. Die Unterstützungs­kasse zahlt dann wiederum im Leistungsfall die Rente aus. Dies bietet Unternehmen den Vorteil der größeren Sicherheit. Bei diesem Verfahren besteht Bilanz­neutralität.

Das können wir für Sie tun

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Wie funktioniert die Unterstützungs­kasse?

Die Unterstützungs­kasse gewährt selbst kein Versorgungs­versprechen gegenüber den Arbeit­nehmern – dieses übernimmt der Arbeit­geber. Er ist damit dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten die versprochene Renten­leistung am Ende auch erhalten. Für Arbeitnehmer hat dies grundsätzlich keine weiteren Auswirkungen. Arbeitgeber, die mit der Form der rück­gedeckten Unterstützungs­kasse arbeiten, können sich auf die Versorgungs­zusagen des kooperierenden Versicherungs­unternehmens verlassen.

Was passiert bei einem Arbeitgeber­wechsel?

Die Unterstützungs­kasse ist eine relativ unflexible Form der betrieb­lichen Alters­vorsorge, die oft nicht oder nur schwer zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Manchmal ist dies möglich, wenn das Unternehmen zur gleichen Branche gehört oder zufällig mit derselben Unter­stützungs­kasse zusammenarbeitet. Dies ist allgemein aber nur bei der rück­gedeckten Form möglich. Pauschal­dotierte Unterstützungs­kassen gehören im Allgemeinen zu einem bestimmten Unternehmen, weshalb die bAV dann nicht mitgenommen werden kann. Auch eine private Weiterführung oder Kündigung ist nicht möglich. Die Ansprüche auf Leistungen bleiben aber selbstverständlich bestehen und die Versorgung ist dann so lange beitragsfrei, bis das Rentenalter eintritt.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeit­gebers?

Damit die Ansprüche aus der Unter­stützungs­kasse nicht der Insolvenz­masse zufallen können, muss dem Arbeitnehmer im Vertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden sein. Außerdem müssen die Ansprüche unverfallbar sein. Ist beides nicht gegeben, fällt der Anspruch auf den Rückkaufswert der bAV der Insolvenz­masse zu. Unverfallbare Ansprüche sind durch den Pensions­sicherungs­verein gesichert. Bei einer Insolvenz wird dieser aber nicht von sich aus tätig, sondern der Arbeitnehmer muss sich aktiv dort melden.

Unbegrenzt steuerfreie Einzahlungen möglich

Einzahlen kann der Arbeit­nehmer (per Entgeltumwandlung) allein, der Arbeitgeber allein, oder der Arbeitgeber gibt zu den Beiträgen des Arbeitnehmers einen Zuschuss dazu. Wie z.B. bei der Direkt­versicherung auch, ist die Entgeltumwandlung staatlich gefördert, das heißt, dass die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, ohne dass Steuern oder Abgaben gezahlt werden müssen.

Die große Besonderheit der Unterstützungs­kasse ist, dass es egal ist, wie hoch der monatliche Beitrag ist – er ist immer steuerfrei. Dies ist der größte Unterschied zu den Durchführungs­wegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, bei denen nur bis zu 8% der Beitrags­bemessungsgrenze steuerfrei sind. Zusätzlich ist der übliche Beitrag von bis zu 4% der Beitrags­bemessungsgrenze sozial­abgaben­frei.

Nachgelagerte Besteuerung

Auch beim Durchführungsweg Unterstützungs­kasse müssen bei Auszahlung im Alter auf die Rente Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden. Der Steuer­vorteil lohnt sich für Gutverdienende allerdings normalerweise trotzdem, denn im Rentenalter fällt der persönliche Steuersatz wesentlich geringer aus als im Berufsleben.


Das leistet die Unter­stützungs­kasse

Da es viele verschiedene Konstellationen gibt, in der eine betriebliche Alters­vorsorge in Form einer Unterstützungs­kasse angeboten werden kann, gelten die folgenden Aussagen nicht für alle Varianten gleichermaßen. Die Basis-Leistungen sind jedoch folgende:

  • Auszahlung als Betriebsrente
  • Einmalige Kapitalauszahlung

Besonder­heiten bei einmaliger Kapital­auszahlung: Fünftelungs­regelung

Die Steuerlast kann bei einer Einmalauszahlung des angesparten Kapitals eventuell durch die Fünftelungsregelung reduziert werden. Die auszuzahlende Summe wird hierfür zunächst durch 5 geteilt. Daraus kann ein niedrigerer Steuersatz resultieren. Die zu zahlende Steuer wird dann wiederum mit 5 multipliziert.

Zusätzliche Leistungen

Bei Unterstützungs­kassen, die großen Versicherern angegliedert sind, sind oft (gegen einen Kostenaufschlag) auch Zusatzleistungen möglich. Hierzu gehören beispielsweise eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung oder eine Hinter­bliebenen­absicherung. Ist eine Hinter­bliebenen­versorgung vereinbart, dann wird im vorzeitigen Todesfall die Rente oder Kapitalauszahlung an die nächsten Angehörigen ausgezahlt. Mit dem Baustein Berufs­unfähig­keits­versiche­rung kann entweder eine Berufs­unfähig­keits­rente vereinbart werden, oder eine Beitrags­befreiung für die Altersrente im Berufs­unfähig­keits­fall.

Unterstützungs­kasse als Ergänzung zur Direkt­versicherung

Jeder Arbeitnehmer kann, wenn es der Arbeitgeber erlaubt, gleichzeitig über die Unterstützungs­kasse und eine Direkt­versicherung vorsorgen. So kann theoretisch die Sozial­abgaben­ersparnis bis zu den gesetzlichen Grenzen sogar kumulativ zweimal ausgenutzt werden. Alternativ kann natürlich auch die Unterstützungs­kasse ab einer bestimmten Gehalts­klasse angeboten werden, und darunter die Direkt­versicherung.

Vor- und Nachteile der Unter­stützungs­kasse

Für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Hohe Beiträge können steuerfrei umgewandelt werden, wodurch auch Spitzenverdiener sich sinnvoll für das Alter absichern können
  • Es gibt normalerweise keine hohen Gebühren oder Vertriebskosten

Nachteile

  • Relativ unflexible Form, da die bAV per Unterstützungskasse oft nicht zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen werden kann
  • Keine private Weiterführung möglich
  • Beitragssenkungen sind nicht oder nur schwer möglich
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Für Arbeitgeber

Vorteile

  • Sehr gute Möglichkeit, Führungs­kräften einen Mehrwert zu bieten und sie dauerhaft an das Unternehmen zu binden
  • Sozial­abgaben­ersparnis bei Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer
  • Bilanz­neutralität bei der rückgedeckten Form der Unterstützungskasse

Nachteile

  • Es besteht Beitragspflicht zum Pensions­sicherungs­verein
  • Einzahlungen des Arbeitgebers müssen gleich bleiben oder erhöht werden; nur dann können sie als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden

Unser Service: Konzepte für die betrieb­liche Alters­vorsorge

Egal, ob Sie nach einer Möglichkeit suchen, eine attraktive betrieb­liche Alters­vorsorge für alle Beschäftigten, für Führungs­kräfte, oder als Ergänzung zur Direkt­versicherung anzubieten, oder ältere Pensions­zusagen auslagern möchten: Wir erstellen Ihr Konzept für Sie.

Unsere Experten mit langjähriger Erfahrung zum Thema bAV kennen den Markt und die Möglichkeiten genau und können Ihnen helfen, ein nachhaltig tragfähiges Konzept zur bAV aufzubauen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf: Entweder telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular.

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