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Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

So wird die Betriebsrente ausgezahlt: Alles über Wahlmöglichkeiten, Steuern und Abzüge
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer über seinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen hat, bekommt mit dem Renteneintrittsalter eine Betriebsrente ausgezahlt.
  • Alternativ kann man sich das gesparte Geld oft auch als einmalige Kapitalauszahlung auszahlen lassen.
  • Eine Auszahlung ist allerdings normalerweise nicht vor dem Renteneintrittsalter möglich, eine Kündigung der bAV schwierig.
  • Nicht vergessen sollte man bei der Finanzplanung zudem, dass bei der Auszahlung Steuern und Sozialabgaben anfallen.
  • Trotzdem ist die betriebliche Altersvorsorge oft eine gute Möglichkeit, die gesetzliche Rente aufzubessern.

Wann wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?

Die Betriebsrente wird zum regulären Renteneintrittsalter der versicherten Person ausgezahlt, also gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente. Das Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahrgang ab – für alle ab 1964 geborenen Menschen ist es regulär 67. Für davor Geborene liegt es zwischen 65 und 67. Bei vielen Versicherern und Versorgungseinrichtungen gibt es jedoch auch einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen die versicherte Person den tatsächlichen Beginn der Auszahlung der Betriebsrente verschieben kann. Die Auszahlung einer Betriebsrente ist jedoch frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich.

Welche Auszahlungsmöglichkeiten gibt es?

In welcher Form man sich die betriebliche Altersvorsorge auszahlen lassen kann, hängt vom Durchführungsweg und vom individuellen Vertrag ab. Häufig sind folgende Optionen möglich:

  • Auszahlung als monatliche Altersrente
  • Einmalige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn
  • Teilauszahlungen kombiniert mit Rente

Kann die bAV auch an Hinterbliebene ausgezahlt werden?

In vielen Fällen bieten die Versorgungseinrichtungen die Möglichkeit, dass die Betriebsrente an Hinterbliebene ausgezahlt wird, falls die versicherte Person vorzeitig versterben sollte. Dies muss jedoch im Versicherungsvertrag geregelt sein. Normalerweise kommen hierfür nur die engsten Angehörigen in Betracht, das heißt in erster Linie Ehe- oder Lebenspartner und danach kindergeldberechtigte Kinder (bis zum 25. Lebensjahr).

Kann ich mir die Betriebsrente auszahlen lassen, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Eine vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente ist auch bei Wechsel des Arbeitgebers normalerweise nicht möglich. Hier gilt dasselbe wie beim Thema Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge. Ausnahmen gibt es nur, wenn die bisher angesparten Ansprüche sehr gering sind.

Welche Abzüge gibt es bei Aus­zahlung der betrieb­lichen Alters­vorsorge?

Auf Betriebsrenten müssen Versicherte bei der Auszahlung Steuern und Sozialabgaben bezahlen, genau wie auf ihr früheres Gehalt. Die Steuern sind im Alter normalerweise niedriger als während des Berufslebens, da auch die Einkünfte geringer sind. Die Sozialabgaben jedoch sind sogar höher, da Rentner Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil bezahlen müssen.

Seit dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz von 2018 gibt es jedoch einen Freibetrag, auf den keine Abgaben bezahlt werden müssen. Dieser beträgt im Jahr 2023 169,75 Euro bundeseinheitlich. Erhält man nur eine geringe Betriebsrente, die unter diesem Betrag liegt, dann müssen gar keine Abgaben gezahlt werden.

Wird die Betriebs­rente auf die Grund­sicherung angerechnet?

Bis 2018 wurden Betriebsrenten voll auf die Grundsicherung angerechnet, das heißt, jemand der im Alter Grundsicherung beziehen musste, hatte möglicherweise nichts von seiner angesparten bAV. Somit war die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdienende relativ unattraktiv. Das Gesetz schaffte hier nun Abhilfe und die Grundsicherung wird zumindest teilweise nicht mehr angerechnet.

Die Regelung:

  • Es gilt ein Freibetrag von 100 Euro, der niemals angerechnet werden kann.
  • Darüber hinausgehende Beträge werden nur zu 70% angerechnet, 30% bleiben anrechnungsfrei.
  • Insgesamt darf der Freibetrag nicht höher sein als 50% des Regelsatzes für Grundsicherung. Dieser beträgt im Jahr 2022 für Alleinstehende 502 Euro, d.h. es sind maximal 251 Euro anrechnungsfrei.

Achtung: Der Freibetrag gilt nur einmal für alle Arten der privaten Altersvorsorge. Hat man Anspruch auf noch weitere Renten, beispielsweise aus Riester- oder Rürup-Verträgen, dann werden alle Renten zu einer Summe zusammengezählt.

Rechenbeispiel: Freibetrag in der Grundsicherung

Eine Rentnerin erhält 250 Euro Betriebsrente. Davon sind 100 Euro anrechnungs­frei, d.h. es bleiben 150 Euro. Von diesen 150 Euro werden weitere 30% nicht angerechnet, d.h. ein Betrag in Höhe von 45 Euro. Insgesamt sind demgemäß 145 Euro anrechnungs­frei. Die übrigen 105 Euro werden auf die Grund­sicherung angerechnet.


Kann man auch im Ausland eine Betriebsrente beziehen?

Auch wer seine Rentenzeit im Ausland verbringen möchte, hat weiterhin Anspruch auf seine Betriebsrente und kann sich diese ins Ausland überweisen lassen. Höhere Überweisungskosten, die evtl. anfallen können, muss der Versicherte selbst tragen. Normalerweise besteht zudem trotzdem eine Steuerpflicht in Deutschland. Welches Steuerrecht gilt, ist im Einzelfall zu prüfen. Für diese Detailfragen sollten sich Versicherte an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Eine Pflicht, Sozial­­­versiche­rungs­beiträge zu bezahlen, besteht hingegen nur dann, wenn man auch weiterhin in der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland versichert ist.

Experten-Tipp:

Hoher Verwaltungs­aufwand bei Direkt­zusage

Ist der Arbeitgeber selbst für die Auszahlung der Betriebsrente zuständig, z.B. bei einer Direktzusage bzw. Pensionszusage, dann kann bei Rentnern im Ausland für ihn ein hoher Bearbeitungsaufwand entstehen. Dies gilt z.B. bei ausländischen Arbeitnehmern, die nach Beendigung ihres Berufslebens wieder in ihre Heimat zurückkehren. Im Ausland gelten nämlich potenziell andere Rechtsgrundlagen, Dokumente sind in anderen Sprachen abgefasst und müssen erst übersetzt werden und die Prüfung der Rentenberechtigung bei Hinterbliebenen ist sehr viel komplizierter. Arbeitgeber, die diesen Aufwand scheuen, sollten darüber nachzudenken, die Pensions­verpflich­tungen auszulagern, z.B. in einen Pensionsfonds.

Fazit: Lohnt sich die betrieb­liche Alters­vorsorge?

Trotz der nachgelagerten Besteuerung kann die betriebliche Altersvorsorge ein sehr sinnvolles Instrument sein, um die gesetzliche Rente zu ergänzen. Je nachdem wie vorteilhaft die vom Arbeitgeber angebotene bAV ist, kann eine gute Rendite erzielt werden.

Wir beraten Unternehmen in diesem Bereich und bieten Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich bAV die Expertise, die für das Entwerfen eines für alle Parteien sinnvollen bAV-Konzepts nötig ist. Senden Sie uns einfach Ihre unverbindliche Anfrage, gerne mit dem folgenden Formular oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch telefonisch: unter 030 – 120 82 82 8 von 9-17 Uhr wochentags nehmen wir Ihre Anfrage gerne entgegen.

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