Was ist die EntgeltÂÂumwandlung?
Jeder Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt, von dem Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Der Betrag, der dann tatsächlich auf dem Konto landet, ist das Nettogehalt. Die EntgeltÂumwandlung ist ein Mechanismus, der es ermöglicht, Beiträge für die betriebÂliche AltersÂvorsorge schon vor Abzug der staatlich festgelegten Abgaben vom Bruttogehalt abzuziehen und in die bAV einzuzahlen. Beispielsweise in eine DirektÂversicherung oder einen PensionsÂfonds.
StaatÂliche FördeÂrung für EinzahÂlungen in die betriebÂliche AltersÂvorsorge
Der große Vorteil dieses Mechanismus ist: So müssen auf die Beiträge für die bAV keine Steuern und Abgaben gezahlt werden. Der Aufwand, den der Arbeitnehmer tatsächlich tragen muss, ist wesentlich geringer, als der Gesamtbeitrag, der in die AltersÂvorsorge fließt. Wie hoch die Ersparnis genau ist, zeigt unser RechenÂbeispiel.
RechenÂbeispiel: EntgeltÂumwandlung
Das Rechenbeispiel geht von den folgenden beispielhaften Personenmerkmalen aus:
- Alter: 30 Jahre
- Wohnort: Berlin
- Steuerklasse I
- keine Kinder
- Steuern inkl. Kirchensteuer
ohne bAV | mit bAV | Differenz (ErsparÂnis bzw. EinÂbußen) | |
BruttoÂgehalt | 3.500 € | 3.500 € | |
Entgeltumwandlung | 0 € | 100 € | |
Steuern* | 614 € | 583 € | 31 € |
SozialÂabgaben* | 701 € | 681 € | 20 € |
NettoÂgehalt* | 2.185 € | 2.136 € | 49 € |
*Zahlen gerundet für bessere Anschaulichkeit
Das Beispiel zeigt: Während 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge fließen, hat der Arbeitnehmer nur 49 Euro weniger Nettoeinkommen im Monat zur Verfügung.
So fördert der Staat
Die Beiträge, die mit der EntgeltÂÂumwandlung gespart werden können, sind nicht unbegrenzt hoch, sondern bei einer bestimmten Grenze gedeckelt. Diese Grenze orientiert sich an der BeitragsÂbemessungsÂgrenze der gesetzlichen RentenÂversicherung.
BeitragsÂbemessungsÂgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung 2023: 7.300 Euro monatlich
Von dieser BeitragsÂbemessungsÂgrenze können bis zu 4% im Monat sozialÂabgabenÂfrei gespart werden, im Jahr 2023 also ein Betrag von 292 Euro. Steuerfrei ist sogar ein Betrag von bis zu 8%, das heißt 584 Euro. Die BeitragsÂbemessungsÂgrenze wird jedes Jahr angehoben, sodass auch die steuer- und abgabenfreien Beträge jährlich steigen.
Recht auf EntgeltÂumwandlung: Pflicht des ArbeitÂgebers
ArbeitÂnehmer haben einen Anspruch auf die EntgeltÂumwandlung, sodass der ArbeitÂgeber, wird er vom Arbeitnehmer darum gebeten, mindestens eine DirektÂversicherung anbieten muss. Der Arbeitgeber hat jedoch keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer auf dieses Recht hinzuweisen.
Zudem können TarifÂverträge dies aushebeln bzw. überschreiben, und eine EntgeltÂumwandlung auch gar nicht zulassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dann an die dort getroffenen Regelungen gebunden.
Vorteile der EntgeltÂÂumwandlung für ArbeitÂnehmer
- Erworbene Ansprüche aus der EntgeltÂumwandlung sind sofort unverfallbar und damit bestens abgesichert, auch bei Insolvenz des Arbeitgebers oder Jobwechsel.
- Wenn Arbeitgeber keine eigenÂfinanzierte BetriebsÂrente anbieten, ist die EntgeltÂumwandlung eine gute Möglichkeit, selbst etwas für die Aufbesserung der Rente zu tun.
- Das BetriebsÂrentenÂstärkungsÂgesetz von 2018 hat die Situation der Arbeitnehmer deutlich verbessert. Seitdem gelten z.B. der verpflichÂtende Zuschuss des ArbeitÂgebers, das Recht auf EntgeltÂumwandlung, sowie Freibeträge bei Auszahlung der Rente.
- Besonders für GeringÂverdienende ist die BetriebsÂrente sinnvoll, da sie im Alter nur teilweise – wenn überhaupt – auf die GrundÂsicherung angerechnet werden kann. Die bAV kann darum ein sinnvolles Mittel sein, das monatliche Einkommen im Alter aufzustocken.
So helfen wir Ihnen weiter
Sie sind Arbeitnehmer und wissen noch nicht, wie Sie Ihre gesetzliche Rente am besten aufbessern sollen? Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie rund um das Thema Absicherung im Alter. Wenden Sie sich einfach an uns: Entweder telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Oder nutzen Sie einfach das folgende Vergleichsformular.
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Nachteile der EntgeltÂumwandlung für ArbeitÂnehmer
- Der Steuervorteil während der EinzahlungsÂphase wird dadurch etwas geschmälert, dass im Alter die vollen Steuern und Abgaben auf die BetriebsÂrente anfallen (wenn man gesetzlich versichert ist). Seit 2018 gibt es jedoch einen monatÂlichen Freibetrag von 169,75 Euro (2023). Erst, wenn die Betriebsrente höher liegt als dieser Betrag, müssen auf den zusätzlichen Betrag Abgaben gezahlt werden.
- Die EntgeltÂumwandlung mindert die gesetzliche Rente. Durch die niedrigeren Beiträge zur RentenÂversicherung sinkt auch die AltersÂrente. Dies sollte bei der Überlegung, ob sich eine bAV lohnt, einberechnet werden.
Für ArbeitÂnehmer besonders vorteilÂhaft mit Zuschuss des ArbeitÂgebers
Arbeitgeber sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das 2018 in Kraft trat, dazu verpflichtet, einen Zuschuss von min. 15% auf die Beiträge der Arbeitnehmer zu zahlen (sofern sie in mindestens derselben Höhe auch Lohnnebenkosten einsparen). Dies gilt für alle Verträge seit 2022, für Neuverträge bereits seit 2019. Eine sinnvolle Überlegung für Arbeitgeber kann es sein, sogar mehr Zuschuss zu geben, beispielsweise 20–30%. So entsteht ein deutlicher Mehrwert für die Arbeitnehmer, und die betriebliche Altersvorsorge wird für diese deutlich attraktiver.
Warum sollte der Zuschuss möglichst 20% betragen?
Da die Betriebsrente im Alter mit den vollen Beiträgen versteuert werden muss, lohnt sie sich für Arbeitnehmer dann am meisten, wenn der Arbeitgeber die Rente ordentlich fördert. Ab ungefähr 20% Zuschuss lohnt es sich richtig.
ProblemÂstellen der EntgeltÂumwandlung: Tipps für ArbeitÂgeber
- Nach unserer Erfahrung wird die EntgeltÂumwandlung kaum genutzt; so schätzen wir, dass nur 7-12% der Beschäftigten in einem Unternehmen diese Möglichkeit wahrnehmen.
- Die Verwaltung ist für UnterÂnehmen verhältnisÂmäßig aufwändig und wird oft nicht ernst genug genommen.
- Die reine Vermarktung von OrganiÂsationsÂsoftware verfehlt die InteressenÂlage der Unternehmen, da durch eine vereinfachte Verwaltung nicht das Problem der mangelnden InÂanspruchÂnahme der Beschäftigten gelöst wird.
- Die Kompetenz der meisten MarktÂteilnehmer in der FinanzÂbranche ist im Bereich der bAV unzureichend.
- Viele Unternehmen sind durch FachÂkräfteÂmangel zunehmend unter Druck, sodass im Bereich betriebÂliche AltersÂvorsorge dringender HandlungsÂbedarf herrscht.
- Zu oft wird die betriebÂliche AltersÂvorsorge als Produkt und nicht als Konzept gesehen.
Mehr aus der bAV rausholen mit Integration eines ETF-Sparplans
Es ist auch möglich, einen ETF-Sparplan in die betriebliche Altersvorsorge zu integrieren. Der Arbeitnehmer bespart die bAV weiterhin per Entgeltumwandlung. Der Unterschied: Ein Teil der Einzahlungen fließt in die Anlage in ETFs. Dadurch sind deutlich höhere Renditen möglich – bei gleichbleibender Garantie und Sicherheit einer betrieblichen Altersvorsorge. Wie das Ganze funktioniert sowie detaillierte Rechenbeispiele finden Sie auf unserer Seite zum Thema auf unserer Hauptwebseite transparent-beraten.de: