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Entgeltumwandlung

Direkt aus dem Brutto­gehalt sparen: So funktioniert die Entgelt­umwandlung
Erhalten Sie ein kostenfreies Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge kostenfreies Angebot bekommen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Entgelt­umwandlung können Arbeit­nehmer einen Teil ihres Brutto­gehalts steuer- und sozial­abgaben­frei in die betrieb­liche Alters­vorsorge investieren.
  • Steuer­frei sind 2024 bis zu 604 € im Monat, sozial­abgaben­frei bis zu 302 €.
  • Arbeit­geber sind seit 2022 verpflichtet, die Spar­beiträge der Angestellten mit 15 % zu fördern.
  • Bei Nutzung der Förderung kann die Entgelt­umwandlung eine sinnvolle Möglichkeit sein, die Alters­vorsorge aufzubessern.
  • Wir unterstützen Unternehmen dabei, eine durchdachte, betrieb­liche Alters­vorsorge zu imple­mentieren. Wenden Sie sich einfach an uns!

Was ist die Entgelt­­umwandlung?

Jeder Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt, von dem Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Der Betrag, der dann tatsächlich auf dem Konto landet, ist das Nettogehalt. Die Entgelt­umwandlung ist ein Mechanismus, der es ermöglicht, Beiträge für die betrieb­liche Alters­vorsorge schon vor Abzug der staatlich festgelegten Abgaben vom Bruttogehalt abzuziehen und in die bAV einzuzahlen. Beispielsweise in eine Direkt­versicherung oder einen Pensions­fonds.

Staat­liche Förde­rung für Einzah­lungen in die betrieb­liche Alters­vorsorge

Der große Vorteil dieses Mechanismus ist: So müssen auf die Beiträge für die bAV keine Steuern und Abgaben gezahlt werden. Der Aufwand, den der Arbeitnehmer tatsächlich tragen muss, ist wesentlich geringer als der Gesamtbeitrag, der in die Alters­vorsorge fließt. Wie hoch die Ersparnis genau ist, zeigt unser Rechen­beispiel.

Rechen­beispiel: Entgelt­umwandlung

Das Rechenbeispiel geht von den folgenden beispielhaften Personenmerkmalen aus:

  • Alter: 30 Jahre
  • Wohnort: Berlin
  • Steuerklasse I
  • keine Kinder
  • Steuern inkl. Kirchensteuer
ohne bAVmit bAVDifferenz
(Erspar­nis bzw. Ein­bußen)
Brutto­gehalt3.500 â‚¬3.500 â‚¬
Entgeltumwandlung0 €100 €
Steuern*614 â‚¬583 â‚¬31 â‚¬
Sozial­abgaben*701 â‚¬681 â‚¬20 â‚¬
Netto­gehalt*2.185 â‚¬2.136 â‚¬49 â‚¬

*Zahlen gerundet für bessere Anschaulichkeit

Das Beispiel zeigt: Während 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge fließen, hat der Arbeitnehmer nur 49 Euro weniger Nettoeinkommen im Monat zur Verfügung.

So fördert der Staat

Die Beiträge, die mit der Entgelt­­umwandlung gespart werden können, sind nicht unbegrenzt hoch, sondern bei einer bestimmten Grenze gedeckelt. Diese Grenze orientiert sich an der Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Renten­versicherung.

Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Rentenversicherung 2024: 7.550 Euro monatlich

Von dieser Beitrags­bemessungs­grenze können bis zu 4 % im Monat sozial­abgaben­frei gespart werden, im Jahr 2024 also ein Betrag von 302 Euro. Steuerfrei ist sogar ein Betrag von bis zu 8 %, das heißt 604 Euro. Die Beitrags­bemessungs­grenze wird jedes Jahr angehoben, sodass auch die steuer- und abgabenfreien Beträge jährlich steigen.

Recht auf Entgelt­umwandlung: Pflicht des Arbeit­gebers

Arbeit­nehmer haben einen Anspruch auf die Entgelt­umwandlung, sodass der Arbeit­geber, wird er vom Arbeitnehmer darum gebeten, mindestens eine Direkt­versicherung anbieten muss. Der Arbeitgeber hat jedoch keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer auf dieses Recht hinzuweisen.

Zudem können Tarif­verträge dies aushebeln bzw. überschreiben, und eine Entgelt­umwandlung auch gar nicht zulassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dann an die dort getroffenen Regelungen gebunden.

Vorteile der Entgelt­­umwandlung für Arbeit­nehmer

  • Erworbene Ansprüche aus der Entgelt­umwandlung sind sofort unverfallbar und damit bestens abgesichert, auch bei Insolvenz des Arbeitgebers oder Jobwechsel.
  • Wenn Arbeitgeber keine eigen­finanzierte Betriebs­rente anbieten, ist die Entgelt­umwandlung eine gute Möglichkeit, selbst etwas für die Aufbesserung der Rente zu tun.
  • Das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz von 2018 hat die Situation der Arbeitnehmer deutlich verbessert. Seitdem gelten z. B. der verpflich­tende Zuschuss des Arbeit­gebers, das Recht auf Entgelt­umwandlung, sowie Freibeträge bei Auszahlung der Rente.
  • Besonders für Gering­verdienende ist die Betriebs­rente sinnvoll, da sie im Alter nur teilweise – wenn überhaupt – auf die Grund­sicherung angerechnet werden kann. Die bAV kann darum ein sinnvolles Mittel sein, das monatliche Einkommen im Alter aufzustocken.

So helfen wir Ihnen weiter

Sie sind Arbeitnehmer und wissen noch nicht, wie Sie Ihre gesetzliche Rente am besten aufbessern sollen? Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie rund um das Thema Absicherung im Alter. Wenden Sie sich einfach an uns: Entweder telefonisch unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Oder nutzen Sie einfach das folgende Vergleichsformular.

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Nachteile der Entgelt­umwandlung für Arbeit­nehmer

  • Der Steuervorteil während der Einzahlungs­phase wird dadurch etwas geschmälert, dass im Alter die vollen Steuern und Abgaben auf die Betriebs­rente anfallen (wenn man gesetzlich versichert ist). Seit 2018 gibt es jedoch einen monat­lichen Freibetrag von 176,75 Euro (2024). Erst, wenn die Betriebsrente höher liegt als dieser Betrag, müssen auf den zusätzlichen Betrag Abgaben gezahlt werden.
  • Die Entgelt­umwandlung mindert die gesetzliche Rente. Durch die niedrigeren Beiträge zur Renten­versicherung sinkt auch die Alters­rente. Dies sollte bei der Ãœberlegung, ob sich eine bAV lohnt, einberechnet werden.
Experten-Tipp:

Für Arbeit­nehmer besonders vorteil­haft mit Zuschuss des Arbeit­gebers

Arbeitgeber sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das 2018 in Kraft trat, dazu verpflichtet, einen Zuschuss von min. 15 % auf die Beiträge der Arbeitnehmer zu zahlen (sofern sie in mindestens derselben Höhe auch Lohnnebenkosten einsparen). Dies gilt für alle Verträge seit 2022, für Neuverträge bereits seit 2019. Eine sinnvolle Überlegung für Arbeitgeber kann es sein, sogar mehr Zuschuss zu geben, beispielsweise 20–30 %. So entsteht ein deutlicher Mehrwert für die Arbeitnehmer, und die betriebliche Altersvorsorge wird für diese deutlich attraktiver.

Warum sollte der Zuschuss möglichst 20 % betragen?

Da die Betriebsrente im Alter mit den vollen Beiträgen versteuert werden muss, lohnt sie sich für Arbeitnehmer dann am meisten, wenn der Arbeitgeber die Rente ordentlich fördert. Ab ungefähr 20 % Zuschuss lohnt es sich richtig.

Problem­stellen der Entgelt­umwandlung: Tipps für Arbeit­geber

  • Nach unserer Erfahrung wird die Entgelt­umwandlung kaum genutzt; so schätzen wir, dass nur 7-12 % der Beschäftigten in einem Unternehmen diese Möglichkeit wahrnehmen.
  • Die Verwaltung ist für Unter­nehmen verhältnis­mäßig aufwendig und wird oft nicht ernst genug genommen.
  • Die reine Vermarktung von Organi­sations­software verfehlt die Interessen­lage der Unternehmen, da durch eine vereinfachte Verwaltung nicht das Problem der mangelnden In­anspruch­nahme der Beschäftigten gelöst wird.
  • Die Kompetenz der meisten Markt­teilnehmer in der Finanz­branche ist im Bereich der bAV unzureichend.
  • Viele Unternehmen sind durch Fach­kräfte­mangel zunehmend unter Druck, sodass im Bereich betrieb­liche Alters­vorsorge dringender Handlungs­bedarf herrscht.
  • Zu oft wird die betrieb­liche Alters­vorsorge als Produkt und nicht als Konzept gesehen.

Mehr aus der bAV rausholen mit Integration eines ETF-Sparplans

Es ist auch möglich, einen ETF-Sparplan in die betriebliche Altersvorsorge zu integrieren. Der Arbeitnehmer bespart die bAV weiterhin per Entgeltumwandlung. Der Unterschied: Ein Teil der Einzahlungen fließt in die Anlage in ETFs. Dadurch sind deutlich höhere Renditen möglich – bei gleichbleibender Garantie und Sicherheit einer betrieblichen Altersvorsorge. Wie das Ganze funktioniert sowie detaillierte Rechenbeispiele finden Sie auf unserer Seite zum Thema auf unserer Hauptwebseite transparent-beraten.de:

ETF-Sparpläne in bAV integrieren: Darum lohnt es sich

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