Betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst – gibt es das?
Angestellte im öffentlichen Dienst unterscheiden sich von Beamten darin, dass sie nicht denselben Status haben, sondern wie andere Angestellte auch in der gesetzlichen SozialÂversicherung versichert sind. Dies betrifft zum Beispiel nicht verbeamtete Lehrer, VerwaltungsÂpersonal des Bundes und der Länder oder KrankenÂpflegeÂpersonal.
Im Alter erhalten sie die ganz normale gesetzliche Altersrente. Damit sie gegenüber den Beamten nicht zu sehr benachteiligt sind, deren Tätigkeiten ihren oft sehr ähneln, gibt es jedoch ein spezielles VersorgungsÂsystem, in dem alle Angestellten des öffentlichen Dienstes versichert werden müssen. So erhalten sie Anspruch auf eine sogenannte Zusatzrente, die ähnlich wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, aber über andere Träger abgewickelt wird. Wie auch bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Privatwirtschaft haben Mitarbeiter hierbei kein Mitspracherecht – die Versorgungseinrichtung wird immer vom Arbeitgeber bzw. vom Tarifvertrag vorgegeben.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Der größte Träger der Zusatzversorgung der Angestellten des öffentlichen Dienstes ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Daneben gibt es aber noch zahlreiche kleinere Einrichtungen, die für bestimmte Kommunen oder Angestellte der Kirchen zuständig sind. Manchmal nutzen Kommunen auch Angebote der Sparkassen für die Organisation der Zusatzrente.
Ist die Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst möglich?
Die Zusatzrente im öffentlichen Dienst wird in der Regel durch eine Umlage von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, d.h. ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens wird dafür eingezahlt. Bei der VBL beträgt diese Umlage beispielsweise für Arbeitgeber 6,45% und für Arbeitnehmer 1,81% vom Bruttoeinkommen. Übersteigt der Arbeitgeberbeitrag einen bestimmten Wert, so muss der über der Grenze liegende Betrag versteuert werden. In der Pflichtversicherung des öffentlichen Dienstes ist keine Entgeltumwandlung möglich.
Arbeitnehmer haben aber die Möglichkeit, eine freiwillige ZusatzÂversicheÂrung bei ihrem zuständigen Träger abzuschließen. Hier können sie dann per EntgeltÂumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts in die AltersÂvorsorge investieren und so selbst noch einen zusätzlichen Beitrag für ihre Absicherung im Alter leisten. Auch eine Riester-Förderung ist hierbei möglich. Außerdem können Arbeitgeber auch weitere Durchführungswege ermöglichen, je nachdem was der entsprechende Tarifvertrag vorsieht.
Welche Leistungen bietet die Versorgung des öffentlichen Dienstes?
Im Alter erhalten Angestellte des öffentlichen Dienstes die gesetzliche Rente plus die Zusatzrente. Vor 2001 war so eine Altersrente von bis zu 92% des letzten Nettogehalts möglich. 2002 änderte sich jedoch die Berechnung der Zusatzrente, da Einsparungen nötig waren, um die Finanzierung der Zusatzrenten sicherzustellen. Die älteren Ansprüche wurden auf das neue System umgerechnet, welches nun mit Punkten berechnet wird.
Diese Versorgungspunkte haben einen „Wert“ von 4 Euro und werden durch eine Formel berechnet. Sie richten sich nach dem Alter, dem Einkommen und sozialen Faktoren wie zum Beispiel Elternzeit oder Erwerbsminderung. Die Betriebsrente errechnet sich dann folgendermaßen:
Anzahl der Versorgungspunkte x 4 Euro = Betriebsrente
Die weiteren Leistungen unterscheiden sich etwas je nach Träger. Grundsätzlich möglich sind:
- Hinterbliebenenversorgung
- Erwerbsminderungsrente (bei voller oder auch teilweiser Erwerbsminderung)
Bei der VBL gibt es zudem eine dynamische Anpassung der Betriebsrenten um 1% jährlich und die Verwaltungskosten sind oft geringer als bei anderen Durchführungswegen. Anspruch auf die Zusatzrente hat jedoch nur, wer eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hat, sprich 60 Monate im öffentlichen Dienst gearbeitet hat.
Fazit: Auch im öffentlichen Dienst lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge
Wir beraten auch Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zum Thema betriebliche Altersvorsorge und zählen bereits viele Unternehmen in diesem Bereich zu unseren Kunden. Trotz der Vorgaben durch die Tarifverträge lassen sich mittels der verschiedenen Durchführungswege der bAV oft interessante Zusatzversorgungen für Angestellte realisieren. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – dann loten wir gemeinsam aus, was unsere Experten für Sie tun können.
Arbeitnehmer beraten wir gerne zum Thema private AltersÂvorsorge. Ergeben sich im persönlichen Plan für die Rente noch Lücken, helfen unsere Spezialisten zum Thema Ihnen gerne weiter und ermitteln mit Ihnen gemeinsam die beste individuelle AbsicheÂrungsÂstrategie. Sie erreichen uns telefonisch Montag-Freitag von 9-17 Uhr unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Gerne können Sie natürlich auch unser folgendes Formular nutzen.
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