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Betriebliche Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst

So können sich Angestellte des öffentlichen Dienstes absichern.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch im öffentlichen Dienst gibt es die betriebliche Altersvorsorge (bAV) – allerdings funktioniert diese anders als in der Privatwirtschaft.
  • Für die Abwicklung der Betriebs- bzw. Zusatzrenten gibt es ein separates Versorgungssystem statt der üblichen sechs Durchführungswege.
  • Hierin sind alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst pflichtversichert.
  • Trotzdem können Arbeitnehmer auf Wunsch auch mit der Entgeltumwandlung und einer Zusatzversicherung für das Alter vorsorgen.
  • Je nach Tarifvertrag können für eine zusätzliche Absicherung der Arbeitnehmer auch die üblichen Durchführungswege der bAV genutzt werden.

Betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst – gibt es das?

Angestellte im öffentlichen Dienst sind wie andere Angestellte auch in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Dies betrifft zum Beispiel nicht verbeamtete Lehrer, Verwaltungspersonal des Bundes und der Länder oder Krankenpflegepersonal. Sie unterscheiden sich damit in ihrem Status von Beamten.

Im Ruhestand erhalten Angestellte die reguläre gesetzliche Altersrente. Um eine faire Vergleichbarkeit mit Beamten zu gewährleisten, deren Arbeit oftmals sehr ähnlich ist, wurde ein spezielles Versorgungssystem für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes etabliert. Dieses System verpflichtet zur Versicherung und gewährt ihnen so einen Anspruch auf eine sogenannte Zusatzrente. Diese funktioniert ähnlich wie die betriebliche Altersvorsorge, wird jedoch über andere Institutionen abgewickelt. Wie auch in der betrieblichen Altersvorsorge der Privatwirtschaft haben die Mitarbeiter bei der Auswahl der Versorgungseinrichtung kein Mitspracherecht; diese wird stets durch den Arbeitgeber oder den geltenden Tarifvertrag vorgegeben.

Mehr zur bAV für Beamte

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Der größte Träger der Zusatzversorgung der Angestellten des öffentlichen Dienstes ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Daneben gibt es aber noch zahlreiche kleinere Einrichtungen, die für bestimmte Kommunen oder Angestellte der Kirchen zuständig sind. Manchmal nutzen Kommunen auch Angebote der Sparkassen für die Organisation der Zusatzrente.

Wer ist nicht versichert?

Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei einer Zusatzversorgungskasse anzumelden. Dennoch gibt es Ausnahmen. Diese betreffen in erster Linie Personen, die lediglich für einen kurzen Zeitraum im öffentlichen Dienst tätig sind. Zu den Beschäftigten, die keine Ansprüche auf Zusatzversorgung haben, gehören:

  • Angestellte oder Auszubildende, die unter 17 Jahre alt sind
  • kurzfristig Beschäftigte
  • studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte und Lehrbeauftragte
  • alle, die die 60-monatige Wartezeit bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr erfüllen können

Ist die Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst möglich?

Die Finanzierung der Zusatzrente im öffentlichen Dienst erfolgt üblicherweise durch eine Umlage von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei ein festgelegter Prozentsatz des Einkommens eingezahlt wird. Bei der VBL beträgt diese Umlage beispielsweise für Arbeitgeber 6,45 Prozent und für Arbeitnehmer 1,81 Prozent vom Bruttoeinkommen. Übersteigt der Arbeitgeberbeitrag einen bestimmten Wert, muss der darüber hinausgehende Teil versteuert werden. Im Rahmen der Pflichtversicherung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist keine Entgeltumwandlung möglich.

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich durch den Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung bei ihrem zuständigen Versorgungsträger zusätzlich abzusichern. Dabei können sie einen Teil ihres Bruttogehalts mittels Entgeltumwandlung gezielt in die Altersvorsorge einfließen lassen, um so eigenständig einen weiteren Beitrag zur Absicherung im Alter zu leisten. Zusätzlich ist bei dieser Form der Altersvorsorge auch die Inanspruchnahme einer Riester-Förderung möglich. Abhängig von den Regelungen des jeweiligen Tarifvertrags können Arbeitgeber zudem weitere Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter anbieten.

Mehr zum Thema Entgeltumwandlung

Experten-Tipp:

Haben auch Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Vorteile von der bAV?

“Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ziehen ebenfalls Vorteile aus der betrieblichen Altersvorsorge. Durch die Nutzung der Entgeltumwandlung durch die Arbeitnehmer können sie Sozialabgaben einsparen. Darüber hinaus steigert die Bereitstellung einer betrieblichen Altersvorsorge mit attraktiven Konditionen und Fördermöglichkeiten die Attraktivität als Arbeitgeber.

Je nach konkreter Ausgestaltung der Tarifverträge haben Arbeitgeber auch im öffentlichen Dienst Möglichkeiten, ihren Angestellten zusätzlich zur Pflichtversicherung weitere Durchführungswege anzubieten. Wir beraten Sie hierzu gern.”

 

Stephan Seidenfad, bAV-Experte

Welche Leistungen bietet die Versorgung des öffentlichen Dienstes?

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten im Ruhestand neben der gesetzlichen Rente auch eine Zusatzrente. Vor 2001 war so eine Altersrente von bis zu 92 Prozent des letzten Nettogehalts möglich. Im Jahr 2022 änderte sich jedoch die Berechnung der Zusatzrente, weil für die Sicherstellung der Finanzierung der Zusatzrenten Einsparungen nötig waren. Die bis dahin erworbenen Ansprüche wurden in das neue System überführt, das auf einem Punktesystem basiert.

Die sogenannten Versorgungspunkte haben einen „Wert“ von vier Euro und werden durch eine Formel berechnet. Sie richten sich nach dem Alter, dem Einkommen und sozialen Faktoren wie zum Beispiel Elternzeit oder Erwerbsminderung. Die Betriebsrente errechnet sich dann folgendermaßen:

Anzahl der Versorgungspunkte x 4 Euro = Betriebsrente

Die weiteren Leistungen können je nach Träger etwas variieren. Grundsätzlich möglich sind:

  • Hinterbliebenenversorgung
  • Erwerbsminderungsrente (bei voller oder auch teilweiser Erwerbsminderung)

Bei der VBL gibt es zudem eine dynamische Anpassung der Betriebsrenten um 1 Prozent jährlich und die Verwaltungskosten sind oft geringer als bei anderen Durchführungswegen. Ein Anspruch auf die Zusatzrente besteht allerdings erst, wenn eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist. Das bedeutet, dass Angestellte mindestens 60 Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen sein müssen, um die Zusatzrente zu erhalten.

Kann man einen alten bAV-Vertrag im öffentlichen Dienst weiterführen?

Wer vorher in der Privatwirtschaft gearbeitet hat und daraus bereits einen bAV-Vertrag mitbringt, kann diesen im öffentlichen Dienst normalerweise nicht weiterführen. Dies geht nur, wenn der neue Arbeitgeber zufällig denselben Anbieter für eine Zusatzversorgung nutzt. Eine Alternative ist die Beitragsfreistellung oder die private Weiterführung des Vertrags. Diese Handhabe ist bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich.

Fazit: Auch im öffentlichen Dienst lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge

Wir beraten auch Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zum Thema betriebliche Altersvorsorge und zählen bereits viele Unternehmen in diesem Bereich zu unseren Kunden. Trotz der Vorgaben durch die Tarifverträge lassen sich mittels der verschiedenen Durchführungswege der bAV oft interessante Zusatzversorgungen für Angestellte realisieren. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

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