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Betriebliche Altersvorsorge für Beamte

Keine betriebliche Altersvorsorge für Beamte: Wir geben Tipps, was Sie trotzdem tun können
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte können aufgrund ihres besonderen Status keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen.
  • Sie erhalten vom Staat ein Ruhegehalt bzw. Pension, deren Höhe sich nach der Dienstzeit und der Höhe des letzten Gehalts richtet.
  • Wie die gesetzliche Rente reicht jedoch auch die Beamtenpension oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
  • Eine private Altersvorsorge ist darum zu empfehlen. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

Können Beamte eine betrieb­liche Alters­vorsorge abschließen?

Beamte – hierzu gehören z.B. Lehrer, Richter, Berufssoldaten und Pfarrer – sind eine Personengruppe, die keine betriebliche Altersvorsorge abschließen kann. Dies liegt daran, dass das Versorgungssystem für Beamte gänzlich anders geregelt ist, als das für Angestellte, denn als Staatsbedienstete ist der Staat direkt für ihre Versorgung zuständig (Alimentationsprinzip). Beamte sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert, weshalb sie die betriebliche Altersvorsorge nicht in Anspruch nehmen können. Das gleiche gilt für Selbständige und Freiberufler.

Eine bAV abschließen können nur die folgenden Personengruppen:

  • Angestellte (Arbeitnehmer mit befristeten oder unbefristeten Verträgen)
  • Geschäftsführer (in einem Anstellungsverhältnis)
  • Teilzeitkräfte
  • 450-Euro-Kräfte (Minijobber)
  • Auszubildende

Wie ist die Alters­vorsorge von Beamten geregelt?

Beamte erhalten im Rentenalter ein sogenanntes Ruhegehalt, auch bekannt als Beamtenpension. Dieses beträgt maximal 71,75% des letzten Bruttogehaltes und ist abhängig von der Dienstzeit der verbeamteten Pension sowie vom Gehalt in den letzten Jahren vor der Rente. So gilt der maximale Prozentsatz von 71,75% erst bei 40 Jahren Dienstzeit.

Die wichtigsten Fakten:

  • Anspruch auf das Ruhegehalt besteht nur, wenn die Person mindestens 5 Jahre lang verbeamtet war.
  • Das Ruhegehalt wird auch bei Berufsunfähigkeit gezahlt.
  • Die Berechnung des Ruhegehalts erfolgt anhand der Besoldung der letzten 2 Jahre vor dem Ruhestand und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
  • Für jedes ruhegehaltfähiges Jahr Dienstzeit werden 1,79% der Bezüge angerechnet.
  • Das Ruhegehalt wird für jedes Jahr um 3,6% gekürzt, das der Beamte vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters früher in den Ruhestand geht. Diese Kürzung erfolgt auch bei Dienstunfähigkeit, die nicht durch einen Unfall während der Dienstzeit begründet ist.

Was passiert bei Wechsel in die Privatwirtschaft?

Wer aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird und auch seine Versorgungsansprüche aufgeben muss, wird für die Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Dienstherr übernimmt hierfür die Beiträge. Dies gilt auch für Beamte, die freiwillig wieder in die Privatwirtschaft wechseln möchten.

Für freiwillig Wechselnde gibt es in manchen Bundesländern als Entschädigung statt der Nachversicherung auch ein sogenanntes Altersgeld, das die finanziellen Einbußen beim Wechsel in die Privatwirtschaft abmildern soll.

So können Beamte privat für das Alter vorsorgen

Generell ist die Beamtenpension höher als die gesetzliche Rente. Allerdings hatten auch Beamte in den letzten Jahren unter Kürzungen zu leiden, sodass sie als Ruhegehalt noch maximal 71,75% ihres letzten Gehalts erhalten – und das auch nur, wenn sie 40 Jahre lang verbeamtet waren. Zudem werden Pensionen in der Regel höher besteuert als die gesetzliche Rente und Beamte müssen die häufig teurere private Krankenversicherung bezahlen. So entsteht auch bei den meisten Beamten im Alter eine Versorgungslücke, die durch private Vorsorge ausgeglichen werden muss, wenn man seinen gewohnten Lebensstandard halten will.

Über folgende Wege können Beamte privat für die Rente vorsorgen:

Riester-Rente

Mit der Riester-Rente können Beamte, genau wie Angestellte, von staatlichen Zulagen profitieren.

Rürup-Rente (Basisrente)

Auch die steuerlich begünstigte Rürup-Rente können Beamte abschließen. Bei dieser Form der privaten Vorsorge kann allerdings keine einmalige Kapitalauszahlung gewählt werden; das Geld muss immer als Rente ausgezahlt werden.

Kapitallebensversicherung

Mit einer Kapitallebensversicherung können Rücklagen für das Alter gebildet werden. Auch die Auszahlung des gesamten angesparten Betrages bei Beginn des Rentenalters ist möglich. Allerdings ist die Rendite bei dieser Anlageform in der aktuellen Niedrigszinsphase nicht besonders attraktiv.

Immobilien

Egal, ob man selbst darin wohnen oder sie vermieten möchte: Für das Alter vorsorgen kann man auch mit einer eigenen Immobilie.

Weitere Geldanlagen

Möglich sind natürlich auch noch zahlreiche weitere, weniger klassische Modelle der Geldanlage, z.B. Aktien, Fonds oder Indexfonds (ETF).

Experten-Tipp:

Was passiert, wenn man erst angestellt, dann verbeamtet war?

Haben Rentner im Laufe ihres Lebens Ansprüche sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch als Beamte erworben, dann kann die gesetzliche Rente unter bestimmten Umständen auf die Beamtenpension angerechnet werden. Desweiteren können auch Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes darunter fallen.

Rentenleistungen können dann angerechnet werden, wenn die gesamten Altersbezüge des Rentners den Maximalbetrag überschreiten, den jemand als Pension bekommen würde, der sein Leben lang Beamter gewesen ist. Privat abgeschlossene Renten und Betriebsrenten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis außerhalb des öffentlichen Dienstes werden hingegen nie angerechnet.

Fazit: Zusätzliche private Ab­siche­rung empfehlens­wert

Auch wenn Beamte nicht mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge für das Alter vorsorgen können, so gibt es doch zahlreiche weitere Wege, die Rente privat aufzustocken. Da auch Beamte mit immer weiteren Kürzungen leben müssen, ist eine private Vorsorge auf jeden Fall empfehlenswert. Hierzu beraten unsere unabhängigen Versicherungsberater Sie gern kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns montags-freitags von 9-17 Uhr unter 030 – 120 82 82 8 und per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Gern können Sie auch unser folgendes Formular für Ihre Anfrage nutzen.

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