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Betriebliche Altersvorsorge für Beamte

Keine betriebliche Altersvorsorge für Beamte: Wir geben Tipps, was Sie trotzdem tun können

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte können aufgrund ihres besonderen Status keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen.
  • Sie erhalten vom Staat ein Ruhegehalt oder Pension, deren Höhe sich nach der Dienstzeit und der Höhe des letzten Gehalts richtet.
  • Wie die gesetzliche Rente reicht jedoch auch die Beamtenpension oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
  • Daher ist eine zusätzliche private Altersvorsorge zu empfehlen. Wir beraten Sie hierzu gern.

Können Beamte eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?

Beamte, zu denen Lehrer, Richter, Berufssoldaten und Pfarrer zählen, können keine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Ihr Versorgungssystem unterscheidet sich grundlegend von dem für Angestellte. Als Staatsbedienstete werden Beamte direkt vom Staat versorgt, basierend auf dem Alimentationsprinzip. Da sie nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, haben sie keinen Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge. Diese Regelung betrifft ebenfalls Selbstständige und Freiberufler.

Folgende Personengruppen können eine bAV abschließen

  • Angestellte
  • Geschäftsführer (in einem Angestelltenverhältnis)
  • Teilzeitkräfte
  • Minijobber
  • Auszubildene

 

Wie ist die Altersvorsorge von Beamten geregelt?

Beamte erhalten im Rentenalter ein sogenanntes Ruhegehalt, auch Beamtenpension genannt. Diese Pension beträgt maximal 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts und ist abhängig von der Dienstzeit der verbeamteten Pension sowie dem Gehalt der letzten Jahre vor Eintritt in den Ruhestand. Der maximale Prozentsatz von 71,75 Prozent gilt erst bei 40 Jahren Dienstzeit.

Die wichtigsten Fakten:

  • Anspruch auf das Ruhegehalt besteht nur, wenn eine Person mindestens fünf Jahre lang verbeamtet war.
  • Das Ruhegehalt wird auch bei Berufsunfähigkeit gezahlt.
  • Die Berechnung des Ruhegehalts erfolgt anhand der Besoldung der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
  • Für jedes ruhegehaltfähiges Jahr Dienstzeit werden 1,79 Prozent der Bezüge angerechnet.
  • Das Ruhegehalt wird für jedes Jahr um 3,6 Prozent gekürzt, das der Beamte vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters früher in den Ruhestand geht. Diese Kürzung erfolgt auch bei Dienstunfähigkeit, die nicht durch einen Unfall während der Dienstzeit begründet ist.

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Was passiert bei einem Wechsel in die Planwirtschaft?

Personen, die aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden und ihre Versorgungsansprüche verlieren, werden für diese Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Beiträge für diese Nachversicherung übernimmt der Dienstherr. Dies gilt auch für Beamte, die freiwillig in die Privatwirtschaft wechseln möchten.

In einigen Bundesländern steht Personen, die sich freiwillig für einen Wechsel entscheiden, als Alternative zur Nachversicherung ein sogenanntes Altersgeld zur Verfügung. Dieses soll die finanziellen Nachteile, die durch den Übergang in die Privatwirtschaft entstehen können, kompensieren.

Experten-Tipp:

Was passiert, wenn man erst angestellt, dann verbeamtet war?

“Wenn Rentner im Laufe ihres Berufslebens sowohl Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch als Beamte erworben haben, dann kann die gesetzliche Rente unter bestimmten Bedingungen auf die Beamtenpension angerechnet werden. Zusätzlich können auch Leistungen aus einer ergänzenden Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes in diese Anrechnung einbezogen werden.

Rentenleistungen werden angerechnet, wenn die gesamten Altersbezüge eines Rentners den Höchstbetrag übersteigen, der jemandem zusteht, der sein gesamtes Berufsleben lang Beamter war. Privat abgeschlossene Renten und Betriebsrenten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis außerhalb des öffentlichen Dienstes sind hingegen von dieser Anrechnung ausgenommen.”

Stephan Seidenfad – bAV-Experte

So können Beamte privat für das Alter vorsorgen

Obwohl die Beamtenpension in der Regel höher ausfällt als die gesetzliche Rente, mussten auch Beamte in den vergangenen Jahren Einbußen hinnehmen. Das maximale Ruhegehalt, das sie nach 40 Dienstjahren erhalten können, beträgt nun 71,75 Prozent des letzten aktiven Gehalts. Zusätzlich sind Pensionen in der Regel einer höheren Besteuerung unterworfen als gesetzliche Renten.

Außerdem sind Beamte oft gezwungen, die vergleichsweise kostspieligere private Krankenversicherung abzuschließen. Diese Faktoren führen dazu, dass auch bei vielen Beamten im Ruhestand eine Versorgungslücke entsteht. Um den gewohnten Lebensstandard im Alter beibehalten zu können, ist daher eine private Altersvorsorge unerlässlich. Unsere Experten für Altersvorsorge finden die besten Optionen auch für die Berufsgruppe der Beamten. Vereinbaren Sie dazu gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Über folgende Wege können Beamte privat vorsorgen

Rieser-Rente

Mit der Riester-Rente können Beamte, genau wie Angestellte, von staatlichen Zulagen profitieren.

Rürup-Rente (Basisrente)

Auch die steuerlich begünstigte Rürup-Rente steht Beamten offen. Bei dieser Form der privaten Vorsorge können sie allerdings keine einmalige Kapitalauszahlung wählen; das Geld wird immer als Rente ausgezahlt.

Kapitallebensversicherung

Mit einer Kapitallebensversicherung können Beamte Rücklagen für das Alter bilden. Auch die Auszahlung des gesamten angesparten Betrages bei Beginn des Rentenalters ist möglich. Allerdings ist die Rendite bei dieser Anlageform in der aktuellen Niedrigszinsphase nicht besonders attraktiv.

Immobilien

Eine eigene Immobilie stellt eine attraktive Möglichkeit der Altersvorsorge dar, unabhängig davon, ob man selbst darin wohnt oder sie zur Vermietung nutzt.

Weitere Geldanlagen

Möglich sind auch zahlreiche weitere weniger klassische Modelle der Geldanlage, zum Beispiel Aktien, Fonds oder Indexfonds (ETF).

Fazit: Zusätzliche private Absicherung empfehlenswert

Auch wenn Beamte nicht mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge für das Alter vorsorgen können, so gibt es doch zahlreiche weitere Wege, die Rente privat aufzustocken. Da auch Beamte mit immer weiteren Kürzungen leben müssen, ist eine private Vorsorge auf jeden Fall empfehlenswert. Hierzu beraten unsere mehrfach ausgezeichneten Experten Sie gern kostenlos und unverbindlich.

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