Auf dieser Seite
- Wie wichtig ist die bAV für Geschäftsführer?
- Welche Bedingungen gelten für welche Rechtsform?
- Leistungen der bAV für Geschäftsführer
- Kostenfreies Angebot erhalten
- Welcher Durchführungsweg ist der beste für Geschäftsführer?
- Steuerliche Besonderheiten
- Darauf sollten Geschäftsführer bei der Absicherung achten
Wie wichtig ist die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer?
Geschäftsführer haben hochgradig verantwortungsvolle Jobs, die in vielen Fällen sehr gut bezahlt sind. Um diesen Lebensstandard im Alter halten zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Altersvorsorge zu kümmern, denn für viele Geschäftsführer reicht die gesetzliche Rente nicht aus – oder sie bekommen erst gar keine. Eine private Absicherung ist darum essenziell. Die betriebliche Altersvorsorge kann ein wichtiger Baustein zur Absicherung der Finanzen im Alter sein.
Angestellte Geschäftsführer können, wie alle anderen Mitarbeiter auch, per Entgeltumwandlung jeden Monat einen Teil ihres Gehaltes in die bAV investieren. Alternativ kann auch die Firma eine betriebliche Altersvorsorge für den Geschäftsführer zahlen.
Welche Bedingungen gelten für welche Rechtsform?
Die Ausgangssituation von Geschäftsführern und ihre Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden sich stark, je nachdem welcher Art das Unternehmen ist, für das sie arbeiten. Pauschal lässt sich sagen, dass Geschäftsführer, die selbst am Unternehmen beteiligt sind, keine betriebliche Altersvorsorge abschließen können, bzw. nur unter bestimmten Bedingungen. Geschäftsführer, die von einer Firma lediglich angestellt sind, können dies jedoch sehr wohl.
Rechtsform | Ist eine bAV möglich? |
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG | nein |
GmbH & Co. KG* | nein |
GmbH, KGaA, AG (ohne Beteiligung oder mit Minderheitsbeteiligung) | ja |
GmbH, KGaA, AG (mit Beteiligung: beherrschende Stellung) | ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen, sonst drohen steuerliche Nachteile |
*wenn der Geschäftsführer Kommanditist ist und die GmbH nur dazu dient, die KG zu verwalten
Geschäftsführer einer Personengesellschaft (selbständige Unternehmer)
Geschäftsführern, die als selbständige Unternehmer gelten, steht die betriebliche Altersvorsorge nicht offen, da es nicht möglich ist, Verträge mit sich selbst abzuschließen. Für den Abschluss einer bAV muss ein Arbeitsvertrag vorhanden sein. Auch für sie ist natürlich dennoch eine Absicherung für die Rente essenziell wichtig, da sie keine Leistungen aus der gesetzlichen Rente erwarten können. Hierfür steht ihnen allerdings nur die private Altersvorsorge offen, also beispielsweise eine Rürup- oder Riester-Rente, oder andere Formen der Kapitalanlage. Auch hierzu beraten wir Sie gern.
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ohne Beteiligung am Unternehmen
Wer in einer Kapitalgesellschaft als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig angestellt ist, ohne selbst am Unternehmen beteiligt zu sein, hat einen normalen Arbeitsvertrag und kann darum auch eine betriebliche Altersvorsorge abschließen.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit Minderheitsbeteiligung
Wer nur eine Minderheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft hat, kann sich genauso versichern lassen wie Geschäftsführer ohne Beteiligung am Unternehmen. Eine bAV ist demgemäß möglich.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit Beteiligung am Unternehmen
Geschäftsführer, die die Mehrheit der Stimmrechte in einer Kapitalgesellschaft halten, werden als beherrschend angesehen. Das heißt, sie sind aus Sicht des Sozialversicherungsrechts als selbständig anzusehen und haben deshalb keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Da jedoch trotzdem ein Anstellungsverhältnis besteht, ist der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge möglich. Damit dies allerdings steuerrechtlich anerkannt wird und keine Nachteile hat, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
… mehr dazu im Abschnitt „Steuerliche Besonderheiten“
Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer
Der Kernzweck einer betrieblichen Altersvorsorge ist es, dass die gesetzliche Rente mit einer zusätzlichen Betriebsrente aufgebessert wird. In vielen Fällen kann statt einer Betriebsrente auch eine einmalige Kapitalauszahlung gewählt werden. Daneben sind einige weitere Leistungen mit der bAV verknüpfbar:
- Absicherung der Hinterbliebenen: Bei einem vorzeitigen Versterben der versicherten Person erhält die zurückbleibende Familie an ihrer Stelle Leistungen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Hiermit kann das Risiko abgesichert werden, durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden. Falls der Geschäftsführer zu mehr als 50% der Zeit seinem Job nicht mehr nachgehen kann, wird eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.
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Welcher Durchführungsweg ist der beste für Geschäftsführer?
Geschäftsführer beziehen häufig ein hohes Gehalt und damit auch einen hohen Absicherungsbedarf im Alter. Darum eignen sich für sie besonders Durchführungswege, in denen auch hohe Beiträge noch steuerlich gefördert werden. Das sind die Unterstützungskasse und die Direktzusage (auch: Pensionszusage).
Unterstützungskasse und Direktzusage
Diese beiden Arten der betrieblichen Altersvorsorge eignen sich besonders für Geschäftsführer, da hier unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei per Entgeltumwandlung gespart werden können. Für alle anderen Durchführungswege gilt eine Begrenzung von 8% der Beitragsbemessungsgrenze, was 2023 einen maximal geförderten Beitrag von 584 Euro bedeutet.
Die Direktzusage wird direkt im Unternehmen verwaltet und bedeutet somit auch eine Belastung für die Bilanz, da Rückstellungen gebildet werden müssen. Das gleiche kann auch für eine Unterstützungskasse zutreffen. Hier gibt es aber die Möglichkeit, das Modell der rückgedeckten Unterstützungskasse zu wählen, bei der eine externe Einrichtung die Versorgungsversprechen übernimmt.
Kombination aus mehreren Durchführungswegen
Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds mit einer speziellen weiteren Absicherung per Unterstützungskasse oder Direktzusage zu kombinieren. So können Führungskräfte eine Grundversorgung mit einem der drei ersteren Durchführungswege sichern (mit der steuerfreien Maximalgrenze von 584 Euro in 2023). Dies hat den Vorteil, dass die steuerlichen Regelungen hier weniger streng sind als bei Unterstützungskasse und Direktzusage. Zusätzlich kann dann ein weiterer Baustein der bAV mit einem der letzteren beiden Durchführungswege angeboten werden.
Steuerliche Besonderheiten
Für die Direktzusage und die Unterstützungskasse gelten besondere steuerliche Vorschriften, da die Aufwendungen hierfür Betriebsausgaben sind, die die Steuerlast des Unternehmens mindern. Darum müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Finanzamt die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer anerkennt. Diese gelten in erster Linie für beherrschende Geschäftsführer.
- Formales: Es muss ein Arbeitsvertrag vorliegen und die Versorgungsvereinbarungen müssen eindeutig geregelt und schriftlich fixiert sein.
- Die Firma muss bereits 5 Jahre lang existieren.
- Angemessenheit: Bei einer Prüfung der Angemessenheit wird untersucht, ob die Höhe der gesamten Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers verhältnismäßig sind. Die Betriebsrente sollte nicht höher sein als ca. 75% des aktiven Gehalts.
- Probezeit: Vor Erteilung einer Direktzusage bzw. Pensionszusage ist normalerweise das Verstreichen einer 2- bis 3-jährigen Probezeit notwendig, während der der Geschäftsführer sich „beweist“.
- Erdienbarkeit: Vor Eintritt des Rentenalters sollte der Geschäftsführer noch mindestens 10 Jahre in der Firma arbeiten und sich die Versorgung „erdienen“.
- Finanzierbarkeit muss gegeben sein.
Darauf sollten Geschäftsführer bei der Absicherung achten
- Betrachtung der bAV als verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden: Werden oben genannte Regeln für die bAV von Gesellschafter-Geschäftsführern nicht eingehalten, drohen hohe Steuernachzahlungen.
- Vorsicht bei Verkauf des Unternehmens: Auch wenn Geschäftsführer ihr Unternehmen bzw. ihre Anteile am Unternehmen verkaufen, sollte die Betriebsrente sicher sein. Sie sollten deshalb darauf achten, dass im Vertrag genau geregelt ist, was im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens aus der Firma passiert.
- Absicherung der Betriebsrente gegen Insolvenz: Damit bei Insolvenz der Firma keine böse Überraschung droht, sollte eine lückenlose Absicherung bestehen (entweder durch eine Rückdeckungsversicherung oder den Pensionssicherungsverein).
- Versicherungsbedingungen genau prüfen: Es ist wichtig, dass zur Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen abgeschlossene Versicherungen auch genau das absichern, was beabsichtigt ist.
- Formfehler vermeiden: Schon kleinere Formfehler können Geschäftsführer im Alter um ihre Betriebsrente bringen. Sorgen Sie deshalb dafür, dass diese gar nicht erst auftreten.
Beratung von Experten unverzichtbar
Die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer ist ein sehr komplexes Thema, bei dem viele verschiedene Faktoren zu beachten sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich bAV helfen wir Firmen bei der Einrichtung solcher Versorgungssysteme weiter.
Ein einzelner Vorsorgeberater ist mit der Komplexität des Themas oft überfordert, weshalb wir mit einem großen Netzwerk an Spezialisten zusammenarbeiten. So können wir mit der gesammelten Kompetenz von Steuerberatern, Juristen und Vorsorgeberatern die richtige Lösung für jedes Unternehmen finden. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie beim Thema bAV Unterstützung benötigen. Sie erreichen uns unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Natürlich können Sie auch gern unser Kontaktformular nutzen.